Neuer Plan des @BKA: Alles an anstößigen Postings und Beleidigungen, was @Facebook bisher nach dem #NetzDG löscht, soll künftig automatisch auch gleich an das @BKA gemeldet werden. Kurze Analyse dazu 👇(1/7)
Das hieße deutliche Verschärfung des #NetzDG. Facebook (und @Twitter etc.) müssten praktisch eine Standleitung zur Polizei einrichten. Blocken allein gibt’s dann nicht mehr, sondern: Anzeigequote 100 %. (2/7)
Das würde viel mehr Verantwortung bedeuten für die schlecht bezahlten, schlecht ausgebildeten #NetzDG-Clickworker dort. Nicht nur: am Fließband blocken, sondern: am Fließband Anzeige erstatten. (3/7)
Auch das Problem #overblocking bekäme damit neues Gewicht. Wobei zu hoffen wäre, dass der engere Kontakt zur Polizei den privatwirtschaftlichen Zensoren dort mehr Wissen/Sensibilität für Meinungsfreiheit und StGB brächte. (4/7)
Seit Jahrzehnten gilt in D. das Prinzip: Keine Anzeigepflicht (außer für *bevorstehende und noch verhinderbare* schwere Straftaten... aber das ist etwas anderes). Denn niemand soll verpflichtet sein, anderen zu denunzieren. Dies würde im Netz (für Facebook etc) aufgehoben. (5/7)
Mehr noch, Beleidigung ist bislang sogar #Antragsdelikt d.h. der Staat überlässt es grundsätzlich den Betroffenen, ob sie im Einzelfall eine Einmischung durch Ermittler möchten. Auch dies würde sich im Netz ändern, wenn künftig automatisch das @BKA eingeschaltet wird. (6/7)
Kurz: Der Plan des @BKA würde bei Hate speech/Beleidigung/Bedrohung in sozialen Netzwerken eine viel häufigere Reaktion des Staates einführen. Wenn es so kommt. (Wobei dann trotzdem viele Fälle eingestellt werden könnten wegen Geringfügigkeit o.ä.) (7/7)
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Man hört derzeit oft: Wenn wir jetzt gegen die #AfD ein #Verbotsverfahren einleiten, dann muss der Schuss auch wirklich, wirklich sitzen. Kein Risiko! – Aber das ist eine falsche Metapher, ein falsches Verständnis. (1/5)
Niemand in unserem Staat hat die Macht, einen Schuss auf eine Partei abzugeben, die dann mausetot ist, und das ist auch gut so, sondern es gibt lediglich die Macht, eine Untersuchung anzustoßen. (2/5)
Eine ergebnisoffene Prüfung, die in den Händen von unabhängigen Richter:innen liegt, die nicht nach ihrer persönlichen Meinung zu entscheiden haben, sondern nach einer eingehenden Beweiswürdigung. (3/5)
Es bewegt sich was, scheint‘s: Nachdem der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs seit Monaten mahnt, dass #Kriegsverbrechen in #Gaza Konsequenzen haben werden, berichtet die @Jerusalem_Post dieser Tage über Dringlichkeitstreffen von #Netanjahu mit Ministern. (1/
In Israels Regierung soll demnach die Sorge umgehen, dass ein Haftbefehl gegen Netanjahu in Vorbereitung sei - ähnlich dem, den der IStGH vor einem Jahr gegen Putin ausgestellt hat. Auf diese Sorge soll Netanjahu auch Baerbock + Cameron bei deren Besuch angesprochen haben. (2/
Bestätigungen gibt es nicht. Aber der IStGH ist im Visier von Spionage, selbst der BND hatte dort mal Leitungen angezapft. Israel dürfte im Bilde sein, was läuft. Jüngst hatte der Chefankläger schon einen hochrangigen Juristen aus UK rekrutiert, um den Nahost-Fall zu führen. (3/
Vor 30 Jahren, im April 1994, begann der Völkermord in Ruanda, bei dem die sog. Weltgemeinschaft achselzuckend zusah. Belgien und andere westliche Staaten zogen sogar ihre UN-Blauhelme ab.
Eine Chronologie des Versagens🧵
6. April: Ruandas Hutu-Extremisten putschen. Den gemäßigten Präsidenten Habyarimana schießen sie in seinem Flugzeug ab. Eine halbe Stunde später beginnen sie, systematisch Tutsi umzubringen.
7. April: Zehn belgische Blauhelme, die die gemäßigte Premierministerin schützen sollen, werden getötet. Der Blauhelm-General Dallaire erinnert sich: Die Extremisten wussten, dass westliche Nationen nicht bereit sind, „bei Friedenseinsätzen Verluste hinzunehmen“.
Heute vor 30 Jahren, am 10. März 1994, ist endlich der ekelhafte § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden („Homosexualität zwischen Männern“). Auf dem Weg dorthin hat es solche mutigen juristischen und medizinischen Streiter wie… (1/7)
…Manfred Bruns (@lsvd ), Hans Giese, Herbert Jäger und Fritz Bauer gebraucht, die der konservativen politischen Mehrheit in Westdeutschland immer wieder um die Ohren gehauen haben, wie illegitim und zerstörerisch die Verfolgung mit dem „Schwulen-Paragrafen“ war. (2/7)
1963 haben sie diese Streitschrift im Frankfurter @sfischerverlage herausgebracht – Fritz Bauer war da schon Generalstaatsanwalt. 🔥(3/7)
Aus dem Vorwort von Charlotte Knobloch: „Die Refugien und Rückzugsräume, auf die die jüdische Gemeinschaft, aber auch andere Minderheiten früher noch vertrauen konnten, bieten keinen ausreichenden Schutz mehr gegen die Angriffe, die neue mediale und gesellschaftliche... (1/
.. Strukturen ermöglicht haben. Für alle, die Hass verbreiten wollen, ist das Leben in den vergangenen zehn bis 15 Jahren leichter geworden. Ihre Opfer dagegen finden immer weniger Möglichkeiten, sich – auch im Wortsinn – aus der Schusslinie zu nehmen.“ (2/
„Die digitalen Mobs, die sich auf jedes kontroverse Thema etwa im jüdischen Bereich stürzen, sind dafür nur ein Beispiel, und sie bilden nur den ersten, kleinen Anstieg einer langen, steilen Eskalationskurve.“ (3/
Schon Hans-Georg Maaßens Doktorarbeit von 1997 (!) ließ eigentlich wenig Fragen offen, ein Blick hinein lohnt sich. Thema: Asylrecht.
Ein Thread (1/
Doktorarbeiten zum Asylrecht beginnen oft hochtrabend. Das Grundgesetz. Die historischen Lehren aus der NS-Zeit. Das altgriechische asylon. Ganz anders Maaßen, das erste, was ihm zum Thema einfällt, sind „Menschen, die den zerrütteten wirtschaftlichen und politischen … (2/
…Verhältnissen ihrer Herkunftsstaaten zu entfliehen suchen“, in der Erwartung, in Westeuropa „ein besseres Leben führen zu können“. Mit anderen Worten: Wirtschaftsflüchtlinge. Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl haben. (3/