Kurzer Thread, bevor bei #TeamResopal hier ab Montag der etwas normalere Sitzungsbetrieb startet. Ich hatte am Donnerstag Verkehrsunfall verhandelt: 2 Parteien (141 ZPO), 2 Anwälte, 1 SV, 2 geladene Zeugen, 1 Dolmetscher.
Der Vorsitzende trug MNS (Superspreader), sonst niemand.1/
Im König-Ludwig-Saal waren 2 von 4 Zuschauerreihen gesperrt, Sitzungspolizei für Zuschauer nicht notwendig. Saal hat 3 Eingänge. Anwesender Zeuge + Dolmetscher gingen in leeren Zuschauerraum, Anwälte + Parteien auf Anweisung Vorsitzender getrennt durch 2. Eingang.2/
Im Saal waren 1,5 m Abstand Anwalt > Partei > Zuschauer möglich. SV saß am Ende der Richterbank. Dolmetscher übersetzte vom Zuschauerraum über Handy für 1 Partei, Dank an @Spruchkoerper.
Nach jeder Parteianhörung gab ich angehörter Partei die Gelegenheit, Saal zu verlassen. 3/
Sie blieben beide. Bei den Vernehmungen wurde nach meinem Eindruck das Fragerecht nur zurückhaltend ausgeübt. Trotz großem Saal war Vorsitzender mit MNS auch für Dolmetscher zu verstehen.
Nach 1 h Pause mit Lüften, 2. Zeuge fehlte. Nach Pause Fortsetzung in 3 Wochen vereinbart.4/
Fazit: es fühlte sich natürlich nicht normal an😷. Und ganz sicher war noch nicht alles epidemiologisch perfekt. Aber es erschien mir zum Ausprobieren (großer Saal, kein weiterer Termin im Gericht) durchaus vertretbar. 5/
Solch große Termine sollten wohl im ZivR nur außerhalb Normalbetrieb stattfinden (über Mittagspause, ab 16.00 h, SA). Es sei denn, die Videoaustattung kommt doch noch irgendwann. Es wird für alle eine Zeit des Übens in der neuen Normalität kommen. Bleibt empathisch. 6/end
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So, heute kurz nach Feierabend mal ein thread zu der gestern im @hib_Nachrichten mannigfach ignorierten Schutzpflicht des Staates für das Leben, liebe Redner der 🚦 besser in BVerfGE 115, 118 ff nachlesen.
Spoiler: jedes Leben zählt und darf nicht sehenden Auges geopfert werden.
“Das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht auf Leben steht gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG unter dem Vorbehalt des Gesetzes. Das einschränkende Gesetz muss aber seinerseits
im Lichte dieses Grundrechts und der damit eng verknüpften Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG gesehen werden. Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert.
Thread
Warum dauern Zivilverfahren (Bausachen) lange?
Hier jetzt der gestern versprochene Thread, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aus der Erfahrung eines Kammervorsitzenden, der seit 5 Jahren eine Baukammer leitet.
Es gibt außerhalb und innerhalb der Verfahren liegende Gründe.
1. Es liegt im Wesen d. Bauverfahren. Während die meisten Zivilverfahren darauf hinauslaufen einen Anspruch (im proz. Sinn) zu prüfen, der allenfalls bei der Höhe ausdifferenzieren kann, beschreibt jedes im Bauprozess vorgebrachte Mangelsymptom einen eigenständigen Anspruch,
der auch vollständig durchgeprüft werden muss. Ähnlich umfangreich ist die Prüfung bei einz. Rechnungspositionen. Es besteht bei vielen JuristInnen ob der Komplexität und der Verschränkung von Juristerei und Ingenieurwissenschaft keine hohe Motivation, sich der Sache anzunehmen.
Der Wert bei den Infizierten hat sich seit 1 Woche bei 15000 stabilisiert. Das verdanken wir Disziplin + Mitgefühl der allermeisten MitbürgerInnen. Und für alle, die sich fragen, was hier richtig gemacht wird, stelle ich einfach mal die Zahlen von 🇫🇷 , der🇨🇭 und 🇮🇱 hinten dran