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Wo wir gerade so schön in Erinnerungen schwelgen:

2009 wird eine ägyptischstämmige Frau auf einem Spielplatz in Dresden von einem Mann als "Islamistin", "Terroristin" und "Schlampe" beschimpft. Die Frau erstattet Anzeige, es kommt zu einem Gerichtsprozess.

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Bei Gericht bittet der Angeklagte, eine Frage stellen zu dürfen.

Er fragt die Frau "Haben Sie überhaupt ein Recht, in Deutschland zu sein?". Er antwortet selbst: "Sie haben hier nichts zu suchen!" und weiter "Wenn die NPD an die Macht kommt, ist damit Schluss!"

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Nach Prozessende, auf dem Weg aus dem Gerichtssaal, springt der Mann auf die Frau zu und ersticht sie mit 18 Messerstichen. Die kleine Tochter der Frau erlebt alles aus nächster Nähe mit.

Später stellt sich heraus: Die Frau war schwanger. Der Täter eine tickende Zeitbombe.

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Während der Tat eilt der Ehemann seiner Frau zur Hilfe, wird allerdings durch zwei Bundespolizisten, die plötzlich auftauchen, für den Täter gehalten. Ein Polizist schießt daher dem Ehemann ins Bein. Der Täter indes vollendet seine Tat.

Die Frau stirbt an Ort und Stelle.

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Und dann passiert erst einmal lange nichts.

Erst als das muslimische Ausland nicht aufhört zu fragen, was in Deutschland da vor sich gehe, erst als Journalistinnen mit Zuwanderungsgeschichte die Brisanz erkennen, da erst wird aus dem Vorfall eine Nachricht.

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"Es scheint, dass die deutsche Gesellschaft die Tragweite des Dresdner Anschlags nicht erkannt hat", schreibt der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer.

(@Stjkramer ist heute Präsident des Verfassungsschutzes in Thüringen. Eine gute Wahl.)

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Die Journalist*innen von @zeitonline schreiben:

"Wenn man einmal Mutmaßungen über das (west-) deutsche Mehrheitsbewusstsein anstellen darf, dann spielten sich dort nach dieser Tat folgende Gedankengänge ab:

1. Wie furchtbar, die arme Frau, was für ein Unglück.

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2. Die Tat geschah nicht wirklich in Deutschland, sondern im Osten.

3. Der Täter ist ein Russlanddeutscher, bekanntermaßen die problematischste Minderheit, die in diesem Land lebt, also keiner von uns.

4. Ein Einzelfall also: Übergang zur Tagesordnung."

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Ein Einzelfall.

Übergang zur Tagesordnung.

Damit ist jetzt hoffentlich Schluss.

zeit.de/2009/30/Islamo…
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