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Warum Polizeifunktionäre und CDU-Politiker die Entsendung von Polizisten aus anderen Bundesländern nach Berlin prüfen lassen wollen, fragt Ihr Euch?

Die Antwort: Weil Berlin ein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen hat & rassistische Polizeigewalt nicht länger hinnehmen will.
Zu den erwähnenswerten Kritikern gehören @BILD, @CDU und die @DPolGBund. Letztere fühlen sich im Zuge der Gesetzgebung ernsthaft diskriminiert (kein Scherz).

bild.de/regional/berli…
Und ja, natürlich sind es dieselben Reflexe und Vorbehalte, die immer aufgefahren werden, wenn (ausnahmsweise mal) menschenfreundliche Politik gemacht wird:

- Missbrauch des Gesetzes
- Handlungsunfähigkeit der Polizei
- Ausspielen der „Rassismus“-Karte
Als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingeführt wurde, gab es die exakt gleichen Befürchtungen.

Das Ende vom Lied: Die Massenklagen sind ausgeblieben, es gibt keinen nennenswerten Missbrauch, Diskriminierung ist immer noch Alltag.

deutschlandfunk.de/zehn-jahre-all…
Wichtig:

„Es gibt keine (!) Beweislastumkehr, wie öffentlich behauptet wird. Nach dem Entwurf des LADG (§ 7) genügt nicht allein die Behauptung einer Diskriminierung, um die Beweislast auf die öffentliche Stelle zu übertragen.“
"Es müssen vielmehr im ersten Schritt von den Betroffenen Tatsachen vorgetragen werden, die eine Diskriminierung für das Gericht überwiegend wahrscheinlich machen. Die Beweisführungslast liegt damit zunächst bei der diskriminierten Person."
"Erst wenn nach richterlicher Überzeugung glaubhafte Tatsachen für eine Diskriminierung vorliegen, muss die betroffene Behörde im zweiten Schritt den Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot widerlegen."

Ebenfalls wichtig:

berlin.de/sen/inneres/pr…
"Eine Haftung auswärtiger Polizeidienstkräfte oder der Entsendeländer gibt es nicht. Nach § 8 Abs. 2 des ASOG werden Handlungen auswärtiger Polizisten der Berliner Polizei zugerechnet, so dass mögliche Schadenersatzansprüche ausschließlich gegen Berlin gerichtet sein können."
Die drei Hauptargumente gegen das Antidiskriminierungsgesetz sind also offensichtlicher Bullshit:

1. Es gibt keine "Beweislastumkehr"
2. Auswärtige Polizisten können nicht zu Schadenersatzansprüchen herangezogen werden
3. Jegliche Schadenersatz- und Haftungsansprüche, die aus diesem Gesetz erwachsen richten sich gegen das Land Berlin, nicht gegen den einzelnen Polizisten.
Man darf also getrost davon ausgehen, dass die Kritiker des Landesantidiskriminierungsgesetzes #LADG, zu denen Polizisten, Polizeifunktionäre, Politiker & Journalisten gehören, das Gesetz nicht gelesen haben.

Das ist eine wichtige Feststellung.
Denn nach alledem kann man davon ausgehen, dass sich die Kritik nicht gegen das Gesetz, sondern schlicht gegen die Tatsache richtet, dass sich die Institution Polizei nun für ihren Rassismus verantworten muss.

Und das wiederum ist hart. Sehr hart. Ausgerechnet in dieser Zeit.
Auf meine Frage, warum sich tagelang keine Institution oder Interessenvertretung innerhalb der Polizei zu den Vorgängen in den USA, zum Rassismus innerhalb der Polizei in Deutschland oder zu der Frage "Ist so etwas auch bei uns denkbar?" äußerte...

... antwortete man mir folgendermaßen.

Dass man keine Zeit hatte sich zur Diskriminierung durch die Polizei zu äußern, weil man damit beschäftigt ist, eine Kampagne gegen ein Antidiskriminierungsgesetz vorzubereiten, ist halt... Nun ja.... Es spricht für sich.
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