Die Antwort: Weil Berlin ein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen hat & rassistische Polizeigewalt nicht länger hinnehmen will.
bild.de/regional/berli…
- Missbrauch des Gesetzes
- Handlungsunfähigkeit der Polizei
- Ausspielen der „Rassismus“-Karte
Das Ende vom Lied: Die Massenklagen sind ausgeblieben, es gibt keinen nennenswerten Missbrauch, Diskriminierung ist immer noch Alltag.
deutschlandfunk.de/zehn-jahre-all…
„Es gibt keine (!) Beweislastumkehr, wie öffentlich behauptet wird. Nach dem Entwurf des LADG (§ 7) genügt nicht allein die Behauptung einer Diskriminierung, um die Beweislast auf die öffentliche Stelle zu übertragen.“
Ebenfalls wichtig:
berlin.de/sen/inneres/pr…
1. Es gibt keine "Beweislastumkehr"
2. Auswärtige Polizisten können nicht zu Schadenersatzansprüchen herangezogen werden
Das ist eine wichtige Feststellung.
Und das wiederum ist hart. Sehr hart. Ausgerechnet in dieser Zeit.