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Gestern war der 2. Prozesstag wegen §86a gegen einen #Neonazi mit 18 Vorverurteilungen. Nach meiner Aussage im 1. Prozesstag hatte dieser mich beleidigt u bedroht. Hier ein Thread darüber wie dieser trotzt laufender Bewährung abermals ohne spürbare Konsequenzen ausgeht. 1/18
Zur Erinnerung, um diesen Sachverhalt geht es: 2/18
Zuhören waren zwei weitere Zeugen aus der Polizei. Im Kern ging es darum wann die Beamten auf die strafbaren Symbole, SS-Totenschädel an seiner Mütze u Siegrunen auf den Fingerknöchel, aufmerksam geworden sind bzw. ob Ihnen die Strafbarkeit überhaupt bewusst war. 3/18
Tatsächlich sagte ein Beamter aus das sie auf dem Revier die Strafbarkeit des SS-Totenkopf Abzeichens erst aufwendig recherchieren mussten weil den Beamten dieses Symbol wohl nicht geläufig sei. 4/18
Verteidiger R.A. Gläser versuchte zu konstruiert das sein Mandant beim Fotografieren der SS-Runen auf seinen Fingerknöchel diese besonders in die Kamera halten "musste" da sie ja sonst nicht zu sehen wären um ein öffentl. strafbares zeigen nach 86a zu dekonstruieren. 5/18
Schließlich verweist der Verteidiger auf ein Gutachten nachdem sein Mandant trotz einer abgeschlossenen Koch Ausbildung eine verminderte Intelligenz habe und eine andere Wahrnehmung von strafbaren Handlungen hätte u versch. Strafbarkeiten nicht erkenne. 6/18
Für eine vom Angeklagt durch seinen Verteidiger vorgebrachten Betreuung durch den "Aussteiger" e.V. @exitdeutschland, im Rahmen einer Haft vor ein paar Jahren, konnten keine Belege gefunden werden. 7/18
Der Verteidiger schlug dann vor ihm auf Grundlage seiner verminderten Intelligenz allein die entfernung seiner Nazi-Tattoos zu beauflagen. Dafür solle Kontakt zu @exitdeutschland aufgenommen werden um diese darüber finanzieren zu lassen, was die Staatsanwaltschaft zurückwies.8/18
Bis zum Ende der Beweisaufnahme spielten die Bedrohungen u Beleidigungen gegen mich aus dem ersten Prozesstag keine Rolle. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer trotz laufender 3 jähriger Bewährung nun abermals eine weitere Bewehrungsstrafe. 9/18
Sein Verteidiger ist für Freispruch. Nicht mal die Polizei hätte ohne Recherche die Strafbarkeit des SS-Totenkopf erkennen können, wie hätte das dann sein Mandant. Das SS-Tattoo sei auf seiner linken Hand u da er Rechtshänder sei nicht ohne weiteres immer öffentl. sichtbar. 10/18
Weiter führt er aus, sein Mandant sei zwar rechts, da er aber in einer Region lebt in der die #AfD 35% Wahlerfolge hätte sei das wohl nichts ungewöhnliches. Darüber hinaus seinen im Gegensatz zu linken auch keine Nazis im Publikum was ja belegt das er keiner Szene angehöre. 11/18
Dabei muss erwähnt werden das R.A. Gläser in der Vergangenheit das Who is Who der regionalen Nazi-Szene verteidigte u somit bestens bekannt mit diesen Persone ist, deren nichterscheinen er nun positiv zu nutzen versucht. 12/18
Geurteilt wird mit 7 Monate Haft auf 3 Jahre Bewährung. Von der Auflage zur Entfernung der NS-Tattoos sieht der Richter ab da dies ein Eingriff in seine Unversehrtheit wäre. Arbeitsstunden werden nicht beauflagt da es im Sommer nicht zumutbar wäre diese Tattoos abzudecken.13/18
Sehr Wortreich wird nun noch beauflagen das sich der Angeklagte bekennende #Neonazi mit @exitdeutschland in Verbindung zu setzen hat um von ihnen über die Strafbarkeit von NS-Symbolen faktisch Schulen zu lassen u sich über die verbrechen des NS zu informieren. 14/18
Bei dieser Auflage musste selbst der Angeklagte lachen u mit dem Kopf schütteln. Sein bisheriges Verhalten war das kneten seiner Fäuste während er mit verbissenem blicken mich u weitere Beobachter_innen mit knierschendem Unterkiefer immer wieder anstatrrte. 15/18
Für diesen #Neonazi ändert sich mit diesmal Urteil im Alltag nichts, da er bereits seit 2018 eine lsufende Bewährung hat die sich nun halt verlängert, obwohl er bereits wegen diverse Körperverletzungen u sogar dem Tragen eines Hakenkreuzes an einem Rucksack verurteilt wurde.16/18
Sich von @exitdeutschland zu strafbaren NS-Symbolen schulen zu lassen befähigt ihn darüber hinaus seine NS-Ideologie in Zukunft durch Vorsicht u Ersatzsymbole weiterhin öffentlich ausleben zu können. Eine tatsächliche Ausstiegs- oder Abgrenzungsbereitschaft gab es nicht! 17/18
Natürlich waren diese Zeugen "zu hören" auch wenn wir ihnen dabei zuhören mussten. Sorry dafür. 😉
Hier wird ein nun 19 mal verurteilter, gewalttätiger #Neonazi faktisch ohne spürbare Konsequenzen wieder in die Gesellschaft entlassen. Ob seine Drohungen u Beleidigungen gegen mich im letzten Prozesstag jemals Konsequenzen haben werden ist unklar. 18/18
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