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Sep 25, 2020 32 tweets 4 min read Read on X
Einige haben heute einen schweren Fehler gemacht. Sie haben mich gefragt wie die Schenkung von Friede Springer steuerlich zu bewerten sei. Ich haben unseren Steuerreferenten um eine kurze Einordnung gebeten. Ich sage nur: Neugier ist heilbar #SpringerDöpfner Achtung anschnallen!
Das von Friede Springer an Matthias Döpfner geschenkte Paket von ca. 15 % des Grundkapitals der Axel Springer SE wird mit einem Schätzwert von rd. 1 Mrd 💶 veranschlagt.
Dieses Geschenk erfüllt grundsätzlich die Kriterien des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG)
für steuerbegünstigtes Unternehmensvermögen (Grund: Die Schenkerin, Friede Springer, hatte zum Zeitpunkt der Schenkung eine unmittelbare Beteiligung von über 25 %; vgl. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG).
Allerdings greifen die bekannten Steuerbefreiungen (85 %-Verschonung gem. § 13a Abs. 1 ErbStG oder Vollverschonung gem. § 13a Abs. 10 ErbStG) nicht einmal in reduziertem Umfang (Abschmelzregelung gem. § 13c ErbStG),
da der Schenkungswert weit über deren maximale Anwendungsgrenze hinausgeht (die Abschmelzregelung greift bis zu einem begünstigten Unternehmensvermögen von maximal knapp 130 Mio. Euro).
Möglicherweise (Details zur Schenkungsausgestaltung nicht bekannt) kann Döpfner den sog. "Vorab-Abschlag für qualifizierte Familienunternehmen" gem. § 13a Abs. 9 ErbStG zur Steuersenkung nutzen.
Das wäre bei der Übertragung von Anteilen an einer Aktienkapitalgesellschaft zwar ungewöhnlich und mit erheblichem Gestaltungsaufwand verbunden, wohl aber nicht unmöglich.
Dazu müssten (kumulativ) im Gesellschaftsvertrag der Axel Springer SE die Entnahmen oder Ausschüttungen nach Abzug der auf die Gewinnanteile oder Ausschüttungen entfallenden Steuern auf höchstens 37,5 % beschränkt,
die Verfügung über die Beteiligung ausschließlich auf Mitgesellschafter, nahe Angehörige iSd § 15 AO oder Familienstiftungen beschränkt und für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft eine Abfindungsbeschränkung vorgesehen sein.
Diese Beschränkungen müssen rechtlich wirksam vereinbart werden und min. 2 Jahre vor der Entstehung der Steuer und 20 Jahre danach bestehen. Die Höhe des Abschlags bestimmt sich nach der Abfindungsbeschränkung im Verhältnis zum Verkehrswert des Anteils
und ist auf höchstens 30 % beschränkt. Kommt der Vorab-Abschlag zur Anwendung, könnte der steuerpflichtige Erwerbsteil des geschenkten Pakets auf bis zu 700 Millionen Euro gesenkt werden.
In jedem Fall kann für das Geschenk die "Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften" gem. § 19a ErbStG genutzt werden.
Hintergrund: Da Döpfner mit Springer nicht näher verwandt ist, unterläge die Schenkung normalerweise dem Tarif der Steuerklasse III; das ist die Steuerklasse mit den höchsten Steuersätzen.
Bei einem Geschenk von rd. einer Milliarde Euro käme demnach der Höchstsatz von 50 % zur Anwendung, denn der gilt bereits ab einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs von über 26 Millionen Euro.
Das wäre hier aber nicht der Fall, denn begünstigtes Unternehmensvermögen unterliegt stets Steuerklasse I (mit den günstigsten Steuersätzen).
Als Voraussetzung müssen dafür nur die Behaltensregelungen (5 bzw. 7 Jahre) eingehalten werden, nicht aber die Mindestlohnsumme (400 % bzw. 700 %).
Der höchste Satz der Steuerklasse I beträgt nur 30 %; er käme hier zur Anwendung. Im für Döpfner günstigsten Fall (= Vorab-Abschlag von 30 %) würde sich somit ein Steuerbetrag von 210 Millionen Euro ergeben -
im Vergleich zu einem Steuerbetrag von 500 Millionen Euro, der sich ohne Vorab-Abschlag und unter Steuerklasse III ergeben würde.
Mutmaßlich kann die Steuerlast aber noch weiter gedrückt werden. Das ist dann der Fall, wenn sich ein höherer Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung gem. § 28a ErbStG ergibt.
Danach wäre Döpfner die auf das begünstigte Unternehmensvermögen entfallende Steuer auf Antrag in dem Umfang zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem "verfügbaren Vermögen" zu begleichen.
Zu dem "verfügbaren Vermögen" gehören 50 % seines sonstigen Vermögens, soweit es sich nicht um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt - also, vereinfacht formuliert, die Hälfte seines Privatvermögens.
Demnach zählen Döpfners knapp 22 % (15 % geschenkt, 4,1 % eben hinzugekauft, knapp 3 % besaß er bereits vorher), die er an der Axel Springer SE hält, nicht zum verfügbaren Vermögen.
Weitere Voraussetzungen für den Steuererlass sind: kein Unterschreiten der Mindestlohnsumme innerhalb von 7 Jahren nach dem Erwerb, kein Verstoß gegen die Behaltensbedingungen innerhalb der Behaltefrist von 7 Jahren und kein Erwerb von (weiterem) verfügbarem Vermögen.
innerhalb von 10 Jahren nach der Entstehung der Steuer (im letzteren Fall (Erwerb von weiterem verfügbaren Vermögen) könnte allerdings eine neuer Antrag auf Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung gestellt werden)
Wenn also Döpfner weniger als ca. 420 Millionen Euro an Privatvermögen verfügt, lohnt sich der Antrag auf Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung in jedem Fall, da er dann weniger als 210 Millionen Euro zahlen müsste.
Es ist wahrscheinlich, dass er (derzeit) weniger als 420 Millionen Euro an Privatvermögen hat, zum einen weil das für Privatvermögen sowie sehr hoch ist und zum anderen, weil sich das natürlich auch im Vorfeld des Schenkungsdeals gestalten lässt.
Wenn er weniger als 420 Mio 💶 an Privatvermögen hat, kann er auch auf Anwendung des Vorab-Abschlags für qualifizierte Familienunternehmen mit dessen restriktiveren Bedingungen verzichten, da der von ihm zu zahlende Steuerbetrag mit und ohne Vorab-Abschlag gleich hoch ausfällt.
DIE LINKE fordert seit langem die Abschaffung der Privilegien für die Übertragung von Unternehmensvermögen. Das betrifft hier Vorab-Abschlag, Tarifbegünstigung und Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung.
Auch fordern wir die Abschaffung der Steuerklassen, stattdessen soll es einen einheitlichen, progressiv ausgestalteten Steuertarif geben, der auf alle Erwerbe angewandt wird.
Der Höchstsatz soll von derzeit 50 % auf 60 % angehoben werden, und bereits ab einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als 3 Millionen Euro greifen.
Sollte ein Unternehmen tatsächlich Probleme mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben, können diese durch großzügige Stundungsregeln und/oder die Ermöglichung einer Begleichung der Steuerschuld in Ratenzahlungen gelöst werden.
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Dabei hatten Beamte vor dem Investor gewarnt, da dieser versucht hatte in unlauterer Art Einfluss auf das BMF und Kanzleramt zu nehmen. Das Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste @Ralf_Stegner raunte gar vor laufenden Kameras über anstehende Enthüllungen über das Unternehmen. Was er offenbar vergas zu erwähnen. Sein Kanzleramtschef - zuständig für die Kontrolle der Geheimdienste -knüpfte enge Kontakte mit von Rintelen.

Die aktuelle Berichterstattung von @t_stoneman & @hmtillack geht auf meine Recherchen im Bundestag und nach meinem Ausstieg aus der Politik zurück und konnten mit Hilfe von @christian_leye sowie über zehn Informationsfreiheitsanfragen, die ich dazu stellte, verwirklicht werden.
Ein Auszug von @capitalMagazin

„Mails gelöscht – Staatsanwaltschaft prüft
Öffentlich größer auf den Schirm geraten war die Firma Virtual Solution erstmals im Frühjahr 2021 im Wirecard-Untersuchungsausschuss. Damals thematisierte der Linken-Abgeordnete De Masi die Aussage eines Kompagnons und Fluchthelfers von Marsalek in einer Vernehmung, wonach sich der damalige Firmeneigentümer von Rintelen und der Wirecard-Manager „näher“ gekannt hätten. Nach der Sitzung meldete sich Finanzstaatssekretär Schmidt bei De Masi: Ob er noch mehr Informationen zu den Kontakten des Virtual-Solution-Inhabers habe, damit man sich „kümmern und nachfassen“ könne, fragte Schmidt. Am Telefon, so erinnert sich De Masi, habe Schmidt zudem gesagt, Scholz sei sehr besorgt.“

(…)

Um die konkreten Kontakte und die Kommunikation zwischen Schmidt und von Rintelen schien man nach dem Wirecard-Skandal allerdings ein großes Geheimnis zu machen. Bei einem Treffen mit Capital Ende Januar 2022 spielte von Rintelen den Austausch herunter. Danach hieß es, man könne womöglich die Mails zur Verfügung stellen – was dann nie passierte.

Offenbar waren die Mails nicht veraktet und nach Schmidts Wechsel ins Kanzleramt gelöscht worden. Wegen der verschwundenen Mails prüft die Berliner Staatsanwaltschaft nach einer Strafanzeige von Ex-Politiker De Masi inzwischen einen möglichen Verdacht auf den Straftatbestand der unerlaubten Datenveränderung. Das Verfahren läuft gegen unbekannte Personen im Ministerium, laut Staatsanwaltschaft dauert die Prüfung an.

(…)

Beschwerden über „unangenehm nachhaltige“ Einflussnahme

Nach den Erfahrungen in der NSA-Abhöraffäre und Angela Merkels Kanzlerhandy sei es richtig, wenn sich Deutschland bei der Cybersicherheit um Unabhängigkeit von US-Unternehmen bemühe, sagt Wirecard-Aufklärer De Masi. Bei Bedarf sei es sogar sinnvoll, entsprechende Firmen staatlich zu subventionieren. „Aber man überwindet die Abhängigkeit von den USA nicht, indem man die Cybersicherheit Deutschlands in die Hände eines dubiosen Investors begibt, der enge Verbindungen zu einem Kreml-Oligarchen unterhält und mit Marsalek und dessen Fluchthelfern Geschäfte anbahnte“, sagt er.
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Das Kanzleramt ließ auch Fragen zu Schmidts Beweggründen für seine Reserven gegen die Secusmart/Wire-Anwendung unbeantwortet. Secusmart betonte, es seien „keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit unserer Lösung bekannt, weder heute noch in der Vergangenheit“. Die Anwendung werde „streng und kontinuierlich“ vom BSI geprüft.
Allerdings drängt sich der Eindruck auf, dass Schmidt die Kontakte mit von Rintelen unangenehm waren, als dessen Name im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal und dem Dunstkreis des mutmaßlich nach Russland geflüchteten Marsalek auftauchte. Als im Herbst 2021, kurz vor dem Regierungswechsel, der Linke-Abgeordnete Victor Perli um eine Auflistung aller Termine von Staatssekretären mit von Rintelen bat, gab die Bundesregierung in ihrer Antwort bei allen Kontakten von Schmidt als Anlass „allgemeiner Austausch“ an. Dagegen hieß es bei Schmidts damaligen BMF-Kollegen Gatzer, bei dessen Kontakten mit von Rintelen sei es um Produkte der Firma gegangen. Aus den Ministeriumsakten geht hervor, dass die Angabe „allgemeiner Austausch“ so aus Schmidts Büro übermittelt wurde – eine eher luftige Umschreibung der Fakten, wenn man die Akten kennt.

Worum es wirklich ging, zeigen erst jetzt die internen Unterlagen, die der Ex-Abgeordneten De Masi der Bundesregierung über Monate mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes abgerungen hat. De Masis Fazit: „Das stinkt alles gegen den Wind.“

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