Gleich geht es los!
Die TOP zum #Selbstbestimmungsgesetz sind hier zu finden:
bundestag.de/resource/blob/…
Zunächst wird der Gesetzesentwurf der #FDP zum #Selbstbestimmungsgesetz besprochen.
Der Gesetzesentwurf (BT-Drucksache 19/20048) ist hier zu finden: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/2…
Das Protokoll zur Sitzung wird später digital auf bundestag.de bereitgestellt werden.
Frau Dr. Adamietz beginnt. Ihre Stellungnahme ist hier zu finden: bundestag.de/resource/blob/…
Es gibt technische Schwierigkeiten bzgl. der Audioübertragung von Fr. Adamietz.
Soweit verständlich, kritisiert sie die hohen Kosten von Gutachten.
Sie weist darauf hin, dass es drei Geschlechtseinträge gibt.
Sie kritisiert, dass jungen Menschen ein Weg aufgedrängt würde. Junge Menschen wollen entsprechend ihrer "Geschlechtsidentität" wahrgenommen werden. Bsp.: Personenkontrollen von der Polizei, worin der Ausweis mit der Person nicht übereinstimmt, werden als problematisch empfunden.
"An der Tür zur Umkleidekabine wird nicht der Pass kontrolliert." Sie versucht, die Gefahr, dass Männer Frauenförderung in Anspruch zu nehmen, zu negieren.
Der Audiostream ist sehr schwer zu verstehen. Bzgl. ihrer Aussage ist also auf das Protokoll zu warten.
Nun spricht Prof. Florian Becker. Seine vorherige Stellungnahme aus verfassungsrechtlicher Sicht ist hier zu lesen bundestag.de/resource/blob/…
Bzgl. der Änderung der Personenstandseintragung wiederholt er, dass dies bereits möglich ist. Es besteht (aber) ein Bedürfnis einer Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der formalen Geschlechtszuordnung einer Person bzgl. der daran geknüpften Rechte & Pflichten.
Ein Interesse an einer Stabilität des Personenstandes existiert. Änderungen müssen möglich sein, wo der Wunsch nach Personenstandsänderung nachhaltig existiert. Problematisch: Beliebigkeit, auch in Bzg. auf transgeschlechtliche Eltern.
Problem auch bzgl. Förderungsrechten. Gesetzgeber ist seines Erachtens nach verpflichtet, einen Antrag auf Änderung des Personenstands an einen Nachweis der Ernsthaftigkeit durch Prüfung der Plausibilität zu knüpfen.
Nun spricht Kalle Hümpfner, Stellungnahme hier: bundestag.de/resource/blob/…
Hümpfner resümmiert das TSG und den Bedarf von Transpersonen und mahnt, dass das TSG nicht zeitgemäß sei.
Hinweis darauf, dass Transsein an sich keine psychische Störung sei, das Wohlbefinden von Transpersonen aber durch Umwelt und gesetzlichen Rahmen abhänge.
Hinweis darauf, dass diese Geschlechtsidentität nur subjektiv und nicht prüfbar sei. "Ein inneres Wissen darüber, wer ich bin."
Hinweis auf die Länder, in denen Self-ID bereits durchgedrückt wurde.
Vgl. hier: fffrauen.de/tsg-reform/#Si…
Hinweis auf Diskriminierung von Transpersonen. "Deutschland soll den Anschluss international nicht verpassen."
Als einziger Mediziner spricht nun Dr. Alexaner Korte. Stellungnahme hier: bundestag.de/resource/blob/…
Hinweis auf Grundrechtsstärkung von DSD/Intersex- und Transpersonen.
Selbstkategorisierungen von Transidenten - Kritik an fehlender Differenzierung zwischen Gender und Sex und fehlende Abgrenzung zwischen DSD und Transsexualität.
DSD: angeborene Variationen - Geschlecht nicht mehr eindeutig den biol. Kategorien zuordnenbar.
Transsexualität: Leiden unter Zugehörigkeit zum körperlich eindeutigen Geschlecht.
Hinweis auf große Unterschiede. Beide bedürfen eigener Gesetzesentwürfe.
Beliebigkeit durch Selbstdefinition nicht ausschließbar mit verheerenden rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen. Hinweis auf die Forderung nach der Möglichkeit von Kindern, den Geschlechtseintrag zu ändern. Frage danach, ob Minderjährige das einschätzen können.
Hinweis darauf, dass Kinder Raum und Zeit zur Entwicklung brauchen, um Fehleinschätzungen zu verhindern (Detrans). Können die Konsequenzen abgeschätzt werden? Zwischen Eltern oft kein Einvernehmen über Kinder.
DSD - heterogene Gruppe. Starre Altersgrenze bzgl. OPs bei DSD "wenig sinnvoll". Beratung und Einzelfallentscheidung - ärztliche, keine rechtliche Aufgabe!
Neue Vorlage für DSD-Gesetz hat grobe Mängel behoben.
Empfehlung der Bundesärztekammer durch FDP, Grüne, Linke leider nicht beherzigt.
SelbstbestG bzgl. Gesundheitsleistung: Gefahr, weil Transgender und DSD nicht auseinandergehalten werden. Kritik an Drängen auf chirurg. "Korrektur" und affirmativem Ansatz.
Notwendige Differenzierung bzgl. Menschen mit Geschlechtsdysphorie; leider ebenfalls nicht im Gesetz. Sorge wg. Detrans, bes. bei pubertären Mädchen und Brust-, Eierstockentfernung. "nicht autonom einwilligungsfähig".
Autonomie & Selbstbestimmung bzgl. Kindern & Jugendlichen - eingeschränkte Einwilligungsfähigkeit. Notwendig: Schutz vor äußeren Einflüssen (Trends und gesellschaftliche Ideale).
Es folgt Prof. Ulrike Lembke bzgl. Verfassungsrecht. "Was versteht das Grundgesetz unter Geschlecht?"
Hinweis auf BVerfG - "dritte Optionsentscheidung". Bzgl. "Transrechtssprechung": "Geschlecht das Finden und Erkennen der eigenen geschl. Identität", nicht allein nach physischen/biol. Kriterien, sondern mitbestimmt durch soziale & psychische Faktoren.
"Geschlecht" sei "multifaktoriell prozesshaft".
"Internationale Forschung", so die Juristin, stelle fest, dass die "Übereinstimmung dieser Kategorien" bzgl. Geschlechtskategorien gering sei. Geschlecht sei nicht statisch, sondern veränderbar.
"Diskriminierung aufgrund des Geschlechts" (BVerfG) wurde auch auf intersexuelle Menschen übertragen. Beruhe auf "hierarchischen sozialen Verständigungen darüber, was Geschlecht ist". Schutz habe externe und interne Dimensionen.
Externe "Diskriminierung" durch binäre Geschlechtskategorien, die auch Homosexuelle beträge.
Hinweis auf strukturelle Benachteiligung von Frauen (nicht erläutert, was sie unter 'Frau' versteht).
Conclusio: Gesetzgeberischer Regelungsbedarf. Zweifel an Binärität des Geschlechts. Bedarf nach Konkretisierung des Gesetz. Gesetzentwürfe kämen ihr zufolge Forderungen nach. Ggf. Sperrfristen gegen Beliebigkeit, aber nicht länger als ein Jahr.
Sie kann die Ängste von Frauen nicht verstehen und diskreditiert die Stellungnahmen von Feministinnen. bundestag.de/resource/blob/…
bundestag.de/resource/blob/…
Sie ist gegen genitalverändernde Eingriffe an Kindern. Kritik an "paternalistischen Schutzkonzepten". Sie hofft, dass es keine Debatte über Entschädigungen gibt.
Nun spricht Prof. Anna Katharina Mangold.
(Juristin) "Selbstbestimmte Geschlechtsidentität der Einzelnen" müsse Grundlage für Geschlechtserfassung sein.
Bisherige Regelung habe "unerträgliches Leid" geschaffen.
Hinweis auf zuvor vorgenommene Zwangssterilisierungen und Zwangsscheidungen bei Wechsel der Geschlechtsidentität.
Medizinische Klassifikation sei nachraging ggüber rechtlicher Einordnung.
Empfindet vorgeschlagenes "liberales Modell" von Self-ID als "vorbildlich".
Hinweis auf rechtliches Ordnungsinteresse bzgl. Geschlechter. Zwangsweiser gesetzlicher Geschlechtseintrag sei aber "entbehrlich".
Für Inanspruchnahme von "Frauenfördermaßnahmen" sei ein "zwangsweiser" Personenstandeintrag nicht notwendig. (Schlimm genug!) Zieht Intersex hinzu, hat aber nichts mit trans zu tun.
Es bedürfe keiner ärztlichen/psychiatrischen Gutachten, denn Geschlechtsidentität sei autonom und subjektiv. Nur das Gefühl der Betroffenen sei relevant, medizinische Ansichten aber nicht. Wirft Medizin "Selbstüberheblichkeit" vor. :D
Die Fragerunde beginnt.
Marc Henrichmann (CDU/CSU) beginnt und befragt Becker und Korte und wünscht einen sachlichen Ton bei der Debatte.
Erwähnt kritische Stellungnahmen von Frauenrechtlerinnen.
Frage Henrichmann an Becker bzgl. Familienstand.
Frage Henrichmann an Korte bzgl. Schutz von potenziellen Detrans-Mädchen, vor allem bei noch nicht abgeschlossener Entwicklung; "Faktor Zeit". Frage nach Zahlen, Zeit
Frage von von Storch (AfD) an Mangold: Frage nach "präziserer Regelung", die präziser sei als die "Zwangseintragung". Welche Regelungen können den prakt. Konsequenzen begegnet werden? Verweis auf Karen White. Frage nach TiMs im Frauensport.
Darf ein Mann, der sich als Frau definiert, beim Frauensport mitmachen? Theorie von Mangold zerbräche an der Realität.
Rüthrich (SPD) behauptet, niemand würde aus Beliebigkeit einen Geschlechtseintrag ändern. Wünscht sich einen "guten" Gesetzesvorschlag.
Fragen an Lembke und Mangold: Gibt es ein Konkurrenzverhältnis zwischen Frauenförderrechten und Regelungen von Transpersonen?
Brandenburg (FDP) sieht einen "Scheinwiderspruch" zwischen rechtl. und medizinischen Ansprüchen und behauptet, Dr. Kortes Position sei "nicht unumstritten".
Frage an Mangold, welche Erfahrungen andere Staaten mit Self-ID gemacht hätten.
Frage an Lembke nach rechtlichen Folgen
Achelwilm (Linke) spricht von "überzogenen Zahlen" bzgl. Detrans, obwohl noch keine genannt wurden.
Frage an Adamietz nach schwerwiegendsten Mängel in der Trans-Gesundheitsversorgung durch TSG und wie das behoben werden soll.
Frage an Hümpfner nach Auswirkungen der bis 2007/2011
relevanten Regelungen bzgl. Sterilisation & Ehescheidung
Lehmann (Grüne) empfindet, dass das Leid von Transidenten durch rechtliche Regelungen entstünde.
Frage an Hümpfner: Wie wirkt sich Begutachtungszwang auf Betroffene aus,
Frage an Lembke nach Auswirkung des Begutachtungszwangs in rechtlicher Sicht.
Adamietz wird nun telefonisch zugeschaltet (wg. technischer Schwierigkeiten vorhin nicht hörbar).
Beantwortet Frage nach Gesundheitssystem.
Krankenkassen übernehmen Kosten von Trans nur nach Begutachtung. PatientInnen kriegen nur Leistungen, die sie brauchen!.
"Eklatante Versorgungslücke in der Praxis" - "krasse Unterversorgung". Hinweis auf Entfernung von Bartschatten von TiMs, deren Mangel ihr zufolge zu Gewalt führen kann. Kritik, dass das nicht von GKV bezahlt wird.
Antwort von Becker: Hinweis darauf, dass es hier um die reine Selbstidentifikation bzgl. Personenstandsänderung geht.
Hinweis auf BGH bzgl. Familienrecht, das von Komplementarität von Elternrollen ausgeht.
Kategorie Mutter/Vater nicht frei austauschbar. Problematik, sich Rechte von Eltern durch Geschlechtseintragstausch anzueignen. Verweis auf an Rollen geknüpfte Rechte, zB Sorgerecht. "Staat hat Plausibilitätsprüfung durchzuführen"
Verweis auf recht. Praxis bei religiösen Dingen/Glaubensdingen.
Die von Anderen geleugnete Missbrauchsgefahr wird jedoch als real gesehen, die Vergleiche von Vorrednerinnen sind nicht schlüssig (da zB Argentinien andere Strukturen aufweist).
Antwort Hümpfner bzgl. Entschädigungen von Zwangssterilisationen.
Hürde zur Änderung des Geschlechtseintrags sei nicht verfassungskonform. Ehescheidung wg. Änderung des Geschlechtseintrags sei "großer persönlicher Verlust".
Bzgl. Begutachtung: Wird als "ungerecht und übergriffig" erlebt. Fragen verletzen Privatsphäre. Setzen Transpersonen unter Druck. Kosten für Begutachten im Schnitt 2000€. "Diese hohen Kosten seien nicht zu rechtfertigen." Verfahren dauert rund 9 Monate, "zu lang".
Pathologisierung von Transgeschlechtlichkeit entspräche nicht "dem aktuellen Stand der Wissenschaft". Forderung: Einfaches Verfahren, schnell, günstig, zugänglich, ohne Begutachtung
Antwort Korte:
Bringt notwendige Begriffsklärung vor, kritisiert gezielte Begriffsverwirrung (die in den Gesetzesvorschlägen vorzufinden ist).
Zu den Zahlen von Detrans-Mädchen, die objektiv! sind. Vorteil der Medizin: "objektive Wissenschaft", keine "queere Theorie".
Abklärung, ob Geschlechtsidentitätstransposition lässt sich nur und erst im Rahmen eines längeren diagnostisch-therapeutischen Prozesses klären. Differenzialdiagnosen: sexuelle Reifungskrise - kognitive & psychosexuelle Entwicklung ist noch nicht so weit fortgeschritten wie die
körperliche. Verweis, dass er parteipolitisch unabhängig sei. Kritik an medizinisch falschen! Forderungen in Gesetzesvorschlägen. Dringender Appell, das zu überdenken.
Antwort von Lembke: Kritik an "langweiligen Äußerungen" der anderen. Unseriöse Eröffnung ihrer Antwort. Antwort bzgl Konkurrenzverhältnis: Nein, Frauenförderung und Trans würde nicht in Konkurrenz stehen. Zweifelt Kortes Objektivität an. "Was auch immer biologische Frauen sein
sollen." Zweifelt "biologisches Geschlecht an", Männer und Frauen gäbe es ihrzufolge wegen der Gesellschaft. Musste über vorgetragene "Ängste" "lächeln".
Um welche Ressourcen geht es? Kritisiert vermeintliche Frauenförderung/-schutz. ZB Unisextoiletten, die "gehobenen Standards" genügen. ZB Strafvollzug: Strafvollzug NUR für Frauen habe große Nachteile, weil sie oft weit von Familien entfernt untergebracht seien.
ZB Debatte über Schutzräume für Betroffene von Gewalt verbietet sich, weil es zu wenig Gelder gäbe.
Frauenförderung zB stünde neben! den debattierten Gesetzen und würden dadurch nicht behoben. (Erläuterung fehlt.)
Abstammungsrecht müsse überarbeitet werden. Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung bestünde davon unabhängig und würde durch "andere Regelungen" garantiert.
Bzgl. Begutachtungszwang: Rein formale Begutachtung, aber kein medizinischer/therapeutischer Ansatz.
Bzgl. Dauerhaftigkeit des Transitionswunsches: Fachärztliche Begutachtung sei "unverhältnismäßig", Grund wird aber nicht genannt. Verweis der Juristin auf weitere medizinische "internationale Forschung", ohne weitere Belegnennung.
"Missbrauchsgefahr bestünde immer". Die Kritik an Missbrauchsgefahr käme ihrzufolge immer von "denselben Gruppen". Hinweis auf Missbrauch würde dazu führen, dass das Gesetz missbraucht würde. Gesetzgeber würde mit diesen Missbräuchen gut umgehen können. Missbrauch sei "gering"
Antwort Mangold (jur): [in paternalistischem Ton]. Vorwurf, Personengruppen ggeinander auszuspielen. Frauenfördermaßnahmen: "Diskriminierung fußt nicht auf dem Geschlechtseintrag, sondern auf Zuschreibungen."
Auch diverse oder Männer können diskriminiert werden. (o rly?). Proaktive Fördermaßnahmen sollen an konkreten Fördernotwendigkeiten ansetzen. Soll in Einzelfällen besprochen werden. Es sei als Mann nicht "leicht", diese Fördermaßnahmen zu beanspruchen.
Zu Karen White im Frauengefängnis: es müsse in jedem Gefängnis der Schutz der Insassen gewährleistet werden. (JA). Fordert konkrete Regelungen.
Findet Frage nach Frauensport "amüsant". Klassifikationsproblem ergäbe sich nicht aufgrund rechtlicher Zuordnungen.
Sportverbände würden da eigene Regelungen treffen. Zweifel, ob binäre Einordnung der "Vielfalt" der versch. Identitäten Rechnung trüge. Sportverbände sollen sich selber drum kümmern.
"Gegeneinanderausspielen" von Personengruppen sei "konstruiert". Der Sinn von Frauenschutz habe nichts mit dem rechtlichen Geschlechtseintrag zu tun.
Antwort nach Erfahrungen in anderen Staaten: Es gäbe "extrem gute Erfahrungen". Aus Perspektive der NutznießerInnen.
Massenweiser Missbrauch sei nicht vorgekommen. Keine Erwähnung von Schutz vor sexueller Gewalt, von Übergriffen auf Frauen und Kinder, von Ausnutzung von Regelungen.
Verweis auf Aussage von BVerfG von 2017, dass die Gesetzgebung ein bestimmtes Verfahren ausgestalten kann, heißt es nicht, dass es auch gemacht werden müsse. Mangold liest etwas zwischen den Zeilen bzgl. Begutachtungsverfahren und fordert pro-aktives Handeln.
Zweite Fragerunde.
Henrichmann an Becker: [zu erfassen versäumt]
von Storch an Korte: Frage nach Erfahrungen mit Detrans-Jugendlichen
Brunner (SPD) meint verstanden zu haben, dass die Stellungnahmen alle eine Gesetzesüberarbeitung in seinem Sinne fordern würden
Brunner verweist auf Rechtssprechung für Intersexuelle, die für Trans nicht zur Anwendung kommt. Frage an Lembke: Wie soll die Änderung des Geschlechtseintrags ausgestaltet werden? Reicht ein Annex, muss ein eigenes Gesetz geschaffen werden?
Brunner an Korte: Brunner war überrascht über die medizinischen Ausführungen. Verweist darauf, dass 14-Jährige ja auch über ihre Konfession entscheiden dürften. Fragt nach dem angemessenen Alter.
Brandenburg an Hümpfner nach Begutachtungen.
Brandenburg an Mangold nach Regelung des Offenbarungsverbots ("Misgendern" soll bis 2.500 € kosten!)
Achselwilm an Mangold & Lembke nach Einschätzung bzgl. Änderung durch SelbstBestG und gesellschaftlich-emanzipatorischen Erwartungen
Lehmann an Hümpfner: ("leider" war auch Detrans ein Thema in der ersten Lesung) Ob Hümpfner diese Zahlen bestätigen könne.
Mangold zum Offenbarungsverbot: Auch im bisherigen TSG enthalten, reiche aber nicht aus. Ausgestaltung als Ordnungswidrigkeit sei "sehr wichtig". Verf.rechtlich: Aus allg. Persönlichkeitsrecht leite sich der Schutz Einzelner ab, wem ggüber sie solche Daten (welche?) offenbaren.
Prakt. Auswirkungen einer besseren Regelung wäre, dass Anderen eine Pflicht zur Anerkennung der Geschlechtsidentität Transidenter auferlegt werde. (was sie wünscht)
Erwartbare emanzipatorische Perspektive? "Ermächtigung betroffener Personen", weil sie "nicht erst über irgendwelche Stöckchen springen müssen" und weil sie kein Geld ausgeben müssten und weil die bisherigen Regelungen menschenrechtswidrig seien.
Jeder Mensch soll sein Potenzial voll entfalten und nicht dadurch staatlich gehindert werden. Dies sei durch die aktuelle rechtl. Regelung nicht möglich (aber nicht nachvollziehbar, wieso nicht)
Antwort Lembke, ob es ein eigenes Gesetz (Personenstandsgesetz) brauche. Sie war überrascht über den Weg der Diskussion. Verweis auf dritte Option. Sie sieht "ganz klar einen Auftrag, auf welche Weise die rechtl. Anerkennung von Geschlecht zu erfolgen habe"
Sie (Juristin) interpretiert die Rechtssprechung des BVerfG bzgl. "Geschlecht" als "Geschlechtsidentität" und zweifelt "biologisches Geschlecht" an. Geschlecht sei geprägt durch Geschlechtsidentität. "Menschen nicht als Objekt pathologisierender Zuschreibungen sehen"
Plädiert für Ausdehnung des Personenstandsgesetzes. Die medizinische Feststellung der Dauerhaftigkeit des Transitionswunsches sei "unverhältnismäßig". Lembke freut sich darüber, dass sie uni sono gleicher Meinung mit Mangold (beide Jur.) ist.
Antwort von Korte an Brunner:
Wann ist ein Jugendlicher in der Lage, autonom über solche Schritte zu entscheiden? Korte will es nicht am kalendarischen Alter, sondern am indiv. Entwicklungsstand des Betroffenen festmachen. Das muss aber von jemand Kompetenten festgestellt werden.
Das muss jemand mit Expertise (Kinder- und Jugendpsych.) machen. Gründe für Transition müssen eruiert werden, v.a. vor körpermedizinischen Maßnahmen. Die Hürde für Letzteres muss viel höher liegen als für die Personenstandsänderung. (Bedeutet: dauerhafter Verlust der Fortpflanz-
ungsfunktionen und der sexuellen Erlebnisfähigkeit.)
Frage nach Zahlen von Detrans: Werden nicht systematisch erfasst. Zahlen nicht sehr hoch - was auch daran liegt, dass die jur. und mediz. Hürden bislang sehr hoch sind. Beobachtet eine derzeitig wachsende Zahl von Detrans.
Hümpfner Antwort bzgl. Begutachtung: Sensible Phase im Leben der Transpersonen, erfahren Ablehnung, haben Angst, hoher Druck, hohe Belastung -> da sei die Zumutung eines bürokratischen Prozesses von mind. 5 Monaten zusätzlich belastend
Verweis, dass 99% der Gutachten der Selbstaussage Transidenter entsprechen.
Kritik an sexuellen Stereotypen, die auch Transpersonen entgegengebracht werden. Kritik daran, dass nicht-binäre Personen nicht mitbedacht wurden.
"ich kann mich erst gut in der Gesellschaft bewegen, wenn mein Geschlechtseintrag mit meiner Geschlechtsidentität übereinstimmt".
Hümpfner bzgl. Detrans: Differenziert zwischen rechtl. & medizinischen Maßnahmen. Mediz. Maßnahmen, zB Hormontherapie, führt zu unveränderlichen körperlichen Veränderungen.
Detransition sei "vor allem ein Medienphänomen", die überwältigende Mehrheit sie zufrieden mit ihrer Entscheidung. Derzeit werde mediz. Leitlinie für Behandlung transidenter Kinder erarbeitet.
Nicht-affirmativer Ansatz würde Selbstmordrisiko steigern (d.h. wenn Transsein nicht voll unterstützt, sondern hinterfragt wird).
Wünscht sich eine Trennung zwischen medizin. und rechtlicher Betrachtung.
Antwort Becker bzgl. verf.rechtl. Fragen: Plausibilitätsprüfung für an Geschlecht geknüpfte Rechten & Pflichten erforderlich.
Appell, klare Regelungen zu finden. Kontext fremder Rechtsordnungen da nicht hilfreich.
(kurzer Tonausfall)
Geschlechtseintragung ohne Plausibilisierungsprüfung würde zu freier Verfügbarkeit von Geschlechtseintragungen führen und letztlich die Abschaffung von Geschlechtseintragungen bedeuten.
Ende der Sitzung um 14:04 Uhr.

Subjektive Einschätzung: Dringender Nachholbedarf bzgl. Kompetenz der AkteurInnen, dringende Notwendigkeit eines eindeutigen, die verschiedenen Bedarfe nicht vermengenden, seriösen Gesetzesvorschlags. Gesetzesvorschlag in dieser Form eine Farce.
Die Kurzprotokollierung der Anhörung erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit.
Es sei auf das Protokoll, das im Anschluss seitens des Bundestags publiziert werden wird, verwiesen.

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