Super aufbereitet im aktuellen Menschenrechtsbericht des @DIMR_Berlin: Schwerkranke Asylsuchende werden abgeschoben, weil von ihnen beim Nachweis eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernis quasi Unmögliches verlangt wird. Das Thema beschäftigt auch uns @freiheitsrechte 1/9
Viele #Geflüchtete sind von Krieg und Verfolgung schwer traumatisiert. Wenn sich eine schwerwiegende psychische Erkrankung durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern würde, ist dies eigentlich (!) ein Abschiebungshindernis – @DIMR_Berlin beschreibt die bittere Realität:
Obwohl es dafür keine empirische Grundlage gibt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass #Geflüchtete Krankheiten nur vortäuschen, um eine Abschiebung zu verhindern und hat die gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis immer weiter verschärft. 3/9
Psychische Erkrankungen dürfen nur noch von Psychiater*innen attestiert werden – nicht aber von psychologischen Psychotherapeut*innen. Behörden und Gerichte verlangen immer ausführlichere Gutachten, die für Betroffene in der Kürze der Zeit kaum zu beschaffen sind. 4/9
Asylsuchende erhalten nur eine gesundheitliche Minimalversorgung. In einigen BLern müssen sie sich jeden Arztbesuch genehmigen lassen. Die Genehmigung einer psychiatrischen Behandlung gibt es aber oft erst, wenn der Psychiater dazu was Schriftliches vorlegt. Ein Teufelskreis! 5/9
Das ausführliche Gutachten zahlt die Behörde sowieso nicht und die Dolmetscherkosten meist auch nicht. Es gibt ohnehin nicht genug Psychiater*innen, die meisten von ihnen lehnen die Begutachtung von Asylsuchenden ab, da viel zu kompliziert, zumal die Vergütung unsicher ist. 6/9
Ein Interviewpartner von @DIMR_Berlin bringt es auf den Punkt:„Jemand, der die Anhörung hat, der ganz neu da ist, dem gesagt wird, Sie haben jetzt einen Monat Zeit ein Attest zu bringen, ist in einer kompletten Überforderung, zumal wenn sie natürlich psychisch erkrankt sind“. 7/9
Mitwirkungspflichten sind ok, aber nur soweit sie auch erfüllbar sind. Wenn eine schwere Erkrankung plausibel vorgetragen wird, auch ohne umfassendes Gutachten, dann müssen Behörden und Gerichte dem nachgehen – gerade, wenn es wie hier um das Grundrecht auf Leben geht. 8/9
Warum die überzogenen Anforderungen an krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse verfassungswidrig sind, erläutere ich ausführlich im Asylmagazin 10-11/2020 @AsylNet
#equalhealth4all 9/9

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