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Jan 11, 2021 15 tweets 5 min read Read on X
Nächste Woche ist der CDU-Parteitag und Friedrich Merz ist in aller Munde. Immer wieder kommt dabei auch seine "Nein"-Stimme beim Gesetz bezüglich der Vergewaltigung in der Ehe 1997 (zurecht) auf.
Hier ein Thread zu dem besagten Gesetz:
#WirFrauengegenMerz
Zuerst einmal haben nur die Union und die FDP nicht geschlossen mit "Ja" gestimmt. 25 FDPler*innen haben dem Antrag zugestimmt (56%), 13 haben sich enthalten (28%) und 7 haben dagegen gestimmt (16%, alles Männer).
Noch schlechter sieht es bei der Union aus. Hier haben nur 133 mit "Ja" gestimmt (46,5%), 22 haben sich enthalten (7,7%) und 131 stimmten dagegen (45,8%).
Im Gegensatz zu der FDP befanden sich unter den Unions-"Nein"-Stimmen auch 8 Frauen. Insgesamt lag der Anteil an männlichen "Nein"-Stimmen bei 94%.
Wer sind nun aber diese werten Menschen, die gegen dieses Gesetz gestimmt haben und warum?
Neben Friedrich #Merz und Horst #Seehofer findet man darunter weitere bekannte Personen: Erika Steinbach, Michael Stübgen, Theo Waigel und Dagmar Wöhrl. Hinzu kommen 9 weitere Herren, die auch heute noch im Bundestag sitzen.
Da mich ihre Position interessiert hat, habe ich jedem von ihnen folgende E-Mail geschickt: Image
Von Volker Kader (CDU BaWü), Peter Ramsauer (CSU), Johannes Selle (CDU Thüringen) und Max Staubinger (CSU) habe ich leider keine Reaktion erhalten.

Von Hans-Joachim Fuchtel (CDU BaWü) erhielt ich diese ernüchternde Antwort: Image
Manfred Grund (CDU Thüringen) antwortet kurz, aber eindeutig: Image
Auch Christian Schmidt (CSU) würde heute anders stimmen: Image
Karl A. Lamers (CDU BaWü) und Michael Meister (CDU Hessen) reden sich jedoch mit der Widerspruchsklausel heraus: ImageImage
Was ist diese Widerspruchsklausel eigentlich? Was Befürworter*innen als „Selbstbestimmung der Frau“ bezeichneten, ist eher ein Deckmantel dafür, dass in deren Augen die Ehe wichtiger ist als das Wohlergehen der Frau.
Sehr gut erkennen kann man das in diesem Redeausschnitt aus der Bundestagsdebatte. Als erster Grund wird der Schutz der Ehe aufgeführt, danach folgt der Schutz des Vaters und als letztes das Interesse der Frau. http://dipbt.bundestag.de/d...
Noch eindeutiger wird es in diesen Ausschnitten. Auch hier ist die Ehe schützenswerter als die Frau - ja, man könnte sich ja auch einfach nach einer Vergewaltigung wieder vertragen. http://dipbt.bundestag.de/d...http://dipbt.bundestag.de/d...
Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne) fasst das Problem der Widerspruchslösung gut zusammen: http://dipbt.bundestag.de/d...
Das Gesetz wurde 25 Jahre lang diskutiert und das, obwohl jedem klar sein sollte, dass Vergewaltigung IMMER strafrechtlich verfolgt werden sollte. Dass es auch heute noch Politiker gibt, die das anders sehen, sollten wir uns in Hinblick auf die nächsten Wahlen bewusst machen.

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