Gewonnen! đđđ€ Nach 6 Jahren gibt es Asyl fĂŒr einen Schwulen aus Nigeria. Warum das Erkenntnis ein Meilenstein ist und was es bedeutet einen langen Atem zu haben, möchten wir euch kurz erklĂ€ren.
In Nigeria steht HomosexualitĂ€t unter Strafe, 14 Jahre Haft werden angedroht, im Norden das Landes herrscht die Scharia, Todesstrafe ist fĂŒr die abweichende, sexuelle Orientierung vorgesehen.
Aufgrund dieser Bedrohung leben die meisten Homosexuellen versteckt und haben groĂe Angst entdeckt zu werden. Bei Verhaftungen ist es normal sich durch Schmiergeldzahlungen freizukaufen.
Bisher war es in Ăsterreich oftmals der Fall, dass Asylansuchen mit der Feststellung, die "VerfolungsintensitĂ€t sei nicht gegeben" abgelehnt wurden. Erstmals berĂŒcksichtigt das BVwG dieses Problem der Staatendokumentation.
Es darf aber von einem GeflĂŒchteten, der aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder GeschlechtsidentitĂ€t Schutz sucht nicht verlangt werden, dass er seine SexualitĂ€t oder IdentitĂ€t versteckt.
Trotz einer schwulen Beziehung in Ăsterreich glaubte das BFA dem Antragsteller nicht, denn diese Beziehung wĂŒrde nur aufgrund von GefĂ€lligkeit bestehen. Grund: der GeflĂŒchtete konnte ĂŒber seine sexuelle Biografie nicht offen genug sprechen. Dazu das BVwG:
Somit kommt der Richter zum Schluss, dass ein schwuler Mann aus Nigeria nicht aufgefordert werden darf in einen anderen Teil des Landes zu ziehen und seine SexualitĂ€t zu unterdrĂŒcken.
Dieses Erkenntnis nach 6 Jahren Verfahren und mehreren Verhandlungen ist endlich ein Schritt in Richtung eines sensiblen Umgangs mit Staatendokumentation (Thema VerfolgungsintensitĂ€t) und dem Recht seine SexualitĂ€t oder GeschlechtsidentitĂ€t offen ausleben zu dĂŒrfen.
In wenigen Tagen gibt es wiederum eine Verhandlung eines schwulen Klienten aus Nigeria, der seit 2012 um sein Recht auf Asyl kĂ€mpft. Wir sind an seiner Seite. âđ
Immer wieder werden wir gefragt, wie denn jemand beweisen soll, dass er_sie schwul oder lesbisch ist? Und wie sollen Referent_innen im BFA oder Richter_innen des BVwG das feststellen, wenn nicht ĂŒber Sex(QualitĂ€t)?
An sich darf in einer Einvernahme nicht in die sexuelle IntimsphĂ€re gefragt werden. Was, wie ihr wisst, immer noch zu hĂ€ufig passiert. DafĂŒr mĂŒssen die Entscheider_innen ausgebildet werden. Weil zu hĂ€ufig auf Stereotype und Klischeevorstellungen zurĂŒckgegriffen wird.