Ich habe schon lange nicht mehr so viel Unsinn in einer professionellen Stellungnahme gelesen. Sollte man Sachverständige, wenn sie bewusst in Stellungnahmen Unwahrheiten und Fehlschlüsse verbreiten, auch wieder ausladen? #Cannabis#KlarerKopfKlareRegeln bundestag.de/resource/blob/…
zu I. Allgemeine Stellungnahme #Kontrolldelikte, denen erst seit den 90ern und danach zunehmend nachgegangen wird, sind kein Indikator für die Zunahme von BtM-Unfällen. Auch ist die Grafik verzerrt dargestellt, da Alkohol und BtM-Alkohol-Mischkonsum fehlen.
zu II. Spezielle Stellungnahme
Es wird bewusst cachiert, dass es für die 0,5Promille-Grenze ein THC-Pendant gibt, welches um ein vielfaches höher ist als der aktuelle Wert. Das Ergebnis stammt sogar aus einer deutschen Studie (siehe emcdda.europa.eu/system/files/p…).
zu 5. Zitat aus BT-Drs. 19/17612
Die Nulltoleranz-Politik bei #Cannabis wird erst geleugnet, worauf ein Zirkelschlussargument mit der 1ng/mL-Serum-Grenze für THC folgt, welche angeblich einer Schwelle für eine Beeinträchtigung darstellt. Das ist aber immer noch falsch.
zu 7. Zitat aus BT-Drs. 19/17612
THC-COOH wird als wichtiger Marker präsentiert, weil man damit Menschen diskriminieren kann - wirklich???
Dabei geht es doch im Antrag darum regelmäßigen Konsument:innen, wenn sie Verkehr und Konsum trennen, am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen.
zu 9. Zitat aus BT-Drs. 19/17612
Das Märchen der "Generalprävention", wie man es auch beim BtMG kennt, wird (natürlich ohne Belege) auch in diesem Kontext aufgetischt. Signalwirkung als Rationale für Unrecht. Tolles Rechtsverständnis!
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