2/6 Die Kosten halten sich in Grenzen: Weniger als 20% der energiebedingten CO2-Emissionen der Industrie sind überhaupt vom nationalen CO2-Preis betroffen, weil der Rest im EU ETS erfasst und deshalb befreit ist
3/6 Kosten halten sich in Grenzen: Ohne zusätzliche Ausnahmen zahlt die Industrie dieses Jahr durch das #BEHG rund 443 Mio. Euro an CO2-Kosten. Gleichzeitig wird sie bei der EEG-Umlage um 2.421 Mio. Euro entlastet --> Die Industrie wird netto bereits um fast 2 Mrd Euro entlastet
4/6 Der BMU Vorschlag ist sehr großzügig: Unternehmen vieler Sektoren können die Ausnahme in Anspruch nehmen (Sektorenliste), ohne erheblich durch den CO2-Preis belastet zu sein (Mindestschwelle)
5/6 Der Kreis der begünstigten Unternehmen wird nur dann nennenswert begrenzt, wenn die Entlastung beim Strompreis berücksichtigt wird – das ist aber derzeit noch offen
6/6 Gegenleistungen: Die Klimaschutzwirkung wird immerhin dadurch verbessert, dass die begünstigten Unternehmen im Gegenzug die Entlastungsbeträge (teilweise) in Klimaschutz und Energieeffizienz investieren müssen. Offen ist noch, wieviel und nach welchen Kriterien