Ich erzähle euch mal meine Geschichte zur Namens- und Personenstandsänderung (VäPä). Ich hatte Anfang 2014, als ich in Ecuador lebte, mein Coming Out. Im April 2014 ging ich regelmäßig, ein Mal die Woche zu einem Psychologen. Schnell kam bei mir die Idee einer VäPä auf.
Wenn man im Ausland lebt, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin für solche Anträge zuständig. Dort bekam ich sämtliche Info, was ich zu machen hatte. Bei meiner nächsten Sitzung sprach ich meinen Therapeuten darauf an. Er gab mir die Telefonnummer eines anderen Therapeuten.
Um das deutlich zu machen, natürlich lief alles auf Spanisch ab. Ebenfalls will ich euch vor Augen führen, dass ich damals noch nicht als Frau lebte, und im Mai 2014 erstmals mit der gegengeschlechtlichen Hormontherapie begann. Das führte zu einem absurden Theater. Wenn ich
Therapie hatte, packte ich mir Frauenkleidung, Schuhe und Schminke in einen Tages Rucksack. Ging als Mann aus unserem Gebäude, das täglich 24 Stunden von Wachpersonal geschützt wurde, an zum Auto und Fahrt zum Therapeuten. Dort angekommen zog ich mich im Auto um, und schminkte
mich so „gut“ es ging. Der erste Therapeut war in einer Klinik, und ich erntete sehr befremdliche Blicke. Eine Scham, die durch Mark und Bein geht. Den zweiten Therapeuten kontaktierte ich telefonisch. Dort lief es genauso ab, mit Kleidung im Rucksack und Schminken im Auto.
Er wohnte in einer Gegend, die ich nicht gut kannte, und davon gab es genügend in Quito. Die Stadt ist irgendwo zwischen 60 und inzwischen wohl 70km lang. Beim ersten Mal verfuhr ich mich, hatte aber gedacht, ich sei in der richtigen Straße. Ich wartete bis zum letzten Moment.
Dann stieg ich aus. Doch in diesem Haus gab es keinen Therapeuten. Dann wollte ich anrufen. Klasse. Vergessen mein Handy aufzuladen. So fing ich an zu fragen. Überraschenderweise waren die Leute freundlich zu mir. Doch ich konnte das Haus nicht finden. So ging ich zu einem
Laden, und ließ mein Handy laden. Als ich genug Power hatte, rief ich an und er sagte mir, das sei eine Parallelstraße. Zwei Minuten später hatte ich die richtige Adresse gefunden. Puh. So viel Adrenalin. Die Sitzungen verliefen sachlich. Zum Glück. Er fragte mich einfache
Sachen, wie seit wann mir meine andere Identität bewußt war, wann ich das erste Mal Kleidung trug, was ich dabei gefühlt hätte etc., nichts diskriminierendes dabei. Die Sitzungen mit beiden Therapeuten verliefen sehr professionell und freundlich. Dagegen war die Zahlung für die
Gutachten für Ecuadorianische Verhältnisse geradezu astronomisch. Je 300 Dollar mußte ich dafür bezahlen. Das hört sich vielleicht für deutsche Verhältnisse nicht viel an. Doch manche Vierköpfige Familie mußte mit weniger auskommen.
Die Beziehung zum Amtsrichter in Schöneberg
war sehr freundlich. Ich mußte einen „Trans Lebenslauf“ schreiben, und mein Verfahren endete mit einer öffentlichen Anhörung, wo jemand von der Stadt Berlin anwesend war, der aber keine Einwände hatte. Seit Juni 2015 bin ich offiziell eine Frau mit dem Namen Greta Salome Bollig.
Trotz einiger Irrungen und Verwirrungen, wie etwa der Verlust meiner Original Geburtsurkunde und Kopie des Reisepasses auf dem Postweg von Ecuador und Deutschland, war mein Weg nicht so steinig wie der vieler anderen. Ich bin einfach nur glücklich, dass ich Ich, Greta, bin. 🏳️⚧️❤️
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Für alle, die das nicht so mitbekommen haben. Gestern Abend wurde im Bundestag gegen das #Selbstbestimmungsgesetz gestimmt. Bei den Anträgen der Grünen und FDP (die verschieden waren) ging es darum, die gängige Praxis der Begutachtung abzuschaffen. Für eine Namens- und
Personenstandsänderung müssen bis heute, und durch die Ablehnung der Anträge, bis auf weiteres zwei verschiedene Psychologen ein Gutachten erstellen. Diese beiden Gutachten werden dann in einem Verfahren vom Amtsgericht bestätigt. Dieser Prozedur sind transidente Menschen
hilflose ausgeliefert. Oft geschieht Missbrauch, und es sollen intimste und persönliche Erfahrungen preisgegeben werden. Darüber hinaus müssen die Antragsteller sämtliche Kosten selbst tragen. Die können je nach Amtsgericht/Psychologe mehr als 2000 Euros betragen. Beide Anträge