Bleibt Benzin billig, wenn die Grünen nicht (mit-)regieren?

Ein Thread (1/x)
Seit dem 1.1.21 gilt das BEHG. Seitdem muss für jeden Liter Benzin 0,00238 Emissionszertifikate beschafft werden. Die werden eingepreist. Die Zertifikatkosten sind bis 2025 festgelegt, ab 2026 wird versteigert (2/x)
Bis 2025 verteuert sich schon nach geltender Rechtslage der Liter Benzin bzw. Diesel wie hier von den IHK ausgewiesen. (3/x)
Ab 2026 wird versteigert. 2026 gilt noch ein Maximalpreis von 65 EUR/Zertifikat, ab 2027 wird ohne Maximalpreis versteigert.

Analysen aus 2019 sind von 125 - 180 EUR/Zertifikat 2030 ausgegangen, aber das war vor dem Green New Deal und der Änderung des Klimaschutzgesetzes. (4/x)
Der VKU hat die Effekte des Green Deal berechnen lassen und kommt auf 300 EUR/Zertifikat 2030. Der Liter Benzin würde 2,10 EUR (bereinigt) kosten. vku.de/fileadmin/user…
Nun kommt die künftige Bundesregierung ins Spiel. Kann sie diese jetzt schon absehbare Verteuerung von Benzin verhindern? Nein, und es plant (außer der NoAfD) auch niemand. Rechtlich ist es nämlich kaum vorstellbar (6/x)
Das BVerfG hat es im Klimabeschluss verboten, die Einschränkungen zur Herstellung von Klimaneutralität auf nach 2030 zu verschieben. Das heißt: Schon in den nächsten Jahren muss viel weniger Benzin verfahren werden, BEHG-Lockerungen sind nicht drin. (7/x)
bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
Auf EU-Ebene zielt der Green Deal auf THG-Neutralität 2050 und 55% Minderung 2030 ab. Es sieht nicht so aus, als würde das Paket noch vollständig scheitern. D wird danach mehr und nicht weniger mindern müssen. Das heißt: Kein Spielraum für billiges Benzin (8/x)
Im Ergebnis kann eine Bundesregierung die ansteigende Verteuerung von Benzin also gar nicht mehr ändern. Es geht also "nur" noch um die Frage, wie soziale Härten abgefedert werden. Die Grünen werben mit ihrem Energiegeld. Die CDU will die Pendlerpauschale erhöhen. (9/x)
Aber fest steht: So, wie es ist, wird es nicht bleiben. (10/10)

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22 Mar 20
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Die Berliner SARS-CoV-2-EindmaßnV von heute erlaubt es NICHT, sich privat mit Freunden zu treffen. "Quarantänegemeinschaften" sind nicht legal. Dies ergibt sich aus § 14 der SARS-CoV-2-EindmaßnV.
§ 14 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV verbietet es Berlinern, ihre Wohnung zu verlassen. Verboten sind also auch Besuche bei Nachbarn im Haus, in der (privaten) Wohnanlage etc. Es sei denn, es gilt eine Ausnahme nach Abs. 3.
§ 14 Abs. 3 SARS-CoV-2-EindmaßnV erlaubt u. a. den Arbeitsweg, Einkaufen, Arzt etc. Besuche sind in § 14 Abs. 3 d) und e) SARS-CoV-2-EindmaßnV nur in ganz wenigen Fällen erlaubt, v. a. Ehe- und Lebenspartner, Kinder und alte und kranke Menschen.
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