Seit längerem berichten uns viele Fam.,dass sie in Schwierigkeiten geraten,wenn sie sich für die Gesundheit ihrer Kinder/Jugendlichen entscheiden und diese von der Präsenzpflicht befreien lassen wollen,um das Risiko einer Infektion zu minimieren! Betroffene
2) berichten über übergriffige Schulleitungen/Lehrpersonal und fühlen sich z.Teil durch diese genötigt,ihre Kinder trotz Attest wieder in den Unterricht zu schicken! Auch in den BL,wo die Präsenzpflicht ausgesetzt ist und Eltern selbst entscheiden können! In den
3) meisten Fällen bedeutet das für diese Fam./Alleinerziehenden große psychische Belastungen und ggf. ein Klageverfahren,finanzielle Mehrbelastung und die Bekanntschaft mit dem Jugendamt! Dieses könnte man durchaus durch das Aussetzen der Präsenzpflicht vermeiden‼️In der Pandemie
4) und auch grundsätzlich haben Eltern die Pflicht, ihre Kinder vor Schlimmeren zu bewahren‼️Eine Umwandlung von der Präsenz- in eine Bildungspflicht,wie es bereits in anderen Ländern existiert,wäre eine gute Alternative und zeitgemäß‼️In Deutschland
5) werden Fam. die ihre Kinder schützen wollen mittlerweile diskreditiert,diskriminiert und das ganz öffentl.,zum Teil auch aus den Reihen der Politik! Die Kriminalisierung und Diskriminierung von Familien muß sofort ein Ende haben‼️Wir halten diese Entwicklung für problematisch
6) Deshalb fordern wir sofort: Schluss mit der Diskriminierung und Diskreditierung sowie der Kriminalisierung von Eltern die von ihrem Recht gebrauch machen,ihre Kinder in der Pandemie zu schützen‼️Die Präsenzpflicht kann nicht über dem Gesundheitsschutz der Kinder stehen‼️
7) Wir möchten hier ausdrücklich betonen,dass wir Schulleiter:innen und Lehrpersonal nicht unter Generalverdacht stellen oder mit diesem Thread diskreditieren möchten, sondern uns Berichte von Betroffenen vorliegen,auf die wir uns beziehen!
SichereBildungJETZT /dM
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#SichereBildungJETZT
Ein Kommentar:
Der Satz „Das Recht auf Gesundheit kann nicht absolut sein.“ seitens des Kultusministeriums in Baden-Württemberg lässt mich als Mutter eines Risikokindes und selbst der Risikogruppe zugehörig sprachlos werden. 1/7
Die körperliche Unversehrtheit eines Menschen sowie das Recht auf Leben sind im deutschen Grundgesetzt in Artikel 2 verankert und sind somit dem Recht auf Bildung, welches in Artikel 7 dargestellt ist, übergeordnet. 2/7
So viel zur rechtlichen Einordnung, worüber man sicherlich vortrefflich streiten kann. Das überlasse ich aber den Juristen.
Mich lässt dieser Satz vielmehr deswegen sprachlos zurück, ob der Kaltblütigkeit wegen. Gesundheit kann nicht absolut sein. 3/7