Hier regen sich ganz schön viele Leute auf, dass #FrancoA bis heute nicht in U-Haft gesessen hat.

Ich nehme das zum Anlass in einem langem Threas zu erklären, woran das lag und außerdem darauf einzugehen, was der Prozess bislang belegt hat und was nicht.

Erst mal zur U-Haft.
Viele Leute scheinen zu vergessen, dass Franco A. im Februar 2017 dabei erwischt wurde, wie er versuchte eine Pistole, die er selbst dort versteckt hatte, am Wiener Flughafen wieder an sich zu nehmen.

Dieser Vorfall führte zu der Erkenntnis, dass Franco A. sich als syrischer
Flüchtling ausgegeben hatte. Im April 2017 wurden Franco A. und zwei mutmaßliche Mitverschwörer in Untersuchungshaft genommen.

U-Haft soll in Deutschland in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern. Das ist allerdings Wunschdenken. Oft dauert sie länger, einige Male wurde
Deutschland schon vom EGMR und der Europäischen Kommission für Menschenrechte für überlange U-Haft-Dauern gerügt.

Hin oder her. Wäre Franco A. seit seiner Verhaftung in U-Haft verblieben, hätte er inzwischen fast fünf Jahre im Gefängnis verbracht. Die Haupttat, die ihm
vorgeworfen wird hat derweil ein Höchststrafmaß von 10 Jahren. Und es ist eher unwahrscheinlich, dass der Strafrahmen in diesem Fall voll ausgeschöpft worden wäre.

Insofern hätten allein deswegen schon 5 Jahre U-Haft wohl nicht in einem angemessenen Verhältnis zur zu erwartenden
Haftstrafe gestanden.

Tatsächlich wurde Franco A. bereits im November 2017 aus der U-Haft entlassen. Warum?

Weil der BGH es nach den Ergebnissen der Ermittlungen einen dringenden Tatverdacht als nicht nachgewiesen erachtete. Und das ist nunmal die Hauptvoraussetzung für ein
weiteres Bestehen der U-Haft. Dieser Auffassung schloss sich im Juni 2018 dann auch das OLG Frankfurt an, dass den Fall nicht verhandeln wollte, weil nicht ausreichend Belege vorlägen, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat anzuklagen.

Mehr als ein Jahr später im
November 2019 entschied der BGH anders, nämlich dass genug Indizien vorliegen, um den Fall vor den Staatsschutzsenat in Frankfurt zu bringen.

Ausschlaggebend war hierbei, dass neue Erkenntnisse auf ein verfestigtes rechtsextremes Weltbild von Franco A. hindeuteten
Diese wurden durch Nachermittlungen zu Tage gefördert. Der BGH kam nun zu dem Ergebnis, dass Franco A.möglicherweise bereits fest zur Tat entschlossen war - was die Grundvoraussetzung für eine Verurteilung wäre.

Betonung auf „möglicherweise“, denn das zu klären, ist Sinn der
Hauptverhandlung.

So. Und jetzt mache ich mich unbeliebt:

BISLANG ist genau das in dem laufenden Prozess nicht gelungen.

Es gibg sehr viele Hinweise aus dem Notizen des Angeklagten, die auf ... nennen wir es mal... Planungen für einen Anschlag hindeuten. Und er hatte sich
Waffen und Munition beschafft. Er hat offenkundig auch die Amadeu Antonio-Stiftung in Berlin ausgespäht, sein Kumpel Maximilian T. hatte eine Feindesliste angelegt.

Aber: Bislang fehlt dee überzeugende Beweis, dass Franco A. bereits zur Tat entschlossen war.
Versteht mich nicht falsch. Der Prozess hat meiner Einschätzung nach sehr klar belegt, dass Franco A. ein rechtsextremistisches und von antisemitischen Verschwörungstheorien geprägtes Weltbild vertritt.

Und seine Notizen und Vorbereitungen deuten meiner Meinung nach darauf hin,
dass er bereit war, dafür zu töten. Aber wann? Wollte er einen konkreten Anschlag gegen eines der Ziele auf der Feindesliste begehen? Oder wollte er sich diese Menschen im Falle eines hypothetischen Tag X vornehmen, wenn die staatliche Ordnung in Deutschland zusammenbricht?
Das wurde bislang im Prozess nicht geklärt. Und nicht zuletzt fehlt bislang jedweder Beweis dafür, dass Franco A. seine Tarnidentät als Syrischer Flüchtling für solch einen Anschlag nutzen wollte.
Und deshalb bin ich jetzt gespannt wie ein Flitzebogen, welches Beweismaterial bei ihm am Wochenende gefunden wurde.

Ausführungen zu den Haftgründen bei der U-Haft, lasse ich jetzt mal weg, sonst wird der Thread hier wirklich überlang.

Zwei Anmerkungen noch:
Für mich besteht kein Zweifel an der Gefährlichkeit Franco A.s
Und es ist bezeichnend, wie sehr er von Vorgesetzten und Kameraden in der Bundeswehr gedeckt und beschützt wurde, obwohl er aus seiner Gesinnung nie einem Hehl gemacht hat.

Der Typ hatte etwas gefährliches vor
Nur ob man es ihm gerichtsfest nachweisen kann, ist die andere Frage.

Zweitens: Bitte kommt mir hier jetzt nicht mit Lina E. Ich kennen diesen Fall nicht genug, um hier angemessene Vergleiche zu ziehen. Da müsste ihr andere Leute um eine Einschätzung bitten.

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Dec 21, 2021
Im #FrancoA-Prozess hat heute der Angeklagte versucht, antisemitische Thesen zu belegen, die er vor einigen Jahren bei einer Feier vorgetragen hat. Davon existiert eine Tonaufnahme, die heute angespielt wurde. Die Ausführungen As, waren so übel, dass der Vorsitzende ihn ermahnte,
sich zurückzuhalten, da sonst auch eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung im Betracht komme. Nach ca. 30 Minuten entzog er #FrancoA das Wort. "Das ist antisemitischer Blödsinn, den sie hier erzählen", so der Vorsitzende.
Ich gehe hier jetzt nicht ins Detail. Aber #FrancoA hat nichts, wirklich nichts an antisemitischen Verschwörungstheorien ausgelassen. Natürlich erklärte er, kein Antisemit zu sein. Begründung u.a. Es gäbe ja auch jüdische Autoren, die seine Thesen vertreten.
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Die EU und Südosteuropa

In Nordmazedonien ist gerade Premier Zaev zurückgetreten, nachdem seine Partei bei den Lokalwahlen eine herbe Niederlage hinnehmen musste
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Oct 31, 2021
Die Leistungen der #Gastarbeiter-Generration gehört gewürdigt.

Aber ich sage Euch mal eins, mich nervt zunehmend, diese Romantisierung von allerlei Verhaltensweisen, die wir in der deutschen Mehrheitsgesellschaft zu Recht kritisieren

Beispiele
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Oct 14, 2021
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Aber in Bosnien versucht Milorad Dodik gerade auszutesten, wie weit er seine Sezessionsspiele treiben kann und droht, im Falle einer äußeren Intervention damit "seine Freunde" um
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Oct 11, 2021
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