Nach über 10 Jahren tagt der #Energielenkungsbeirat wieder - leider. Um was geht's? Das #EnergielenkungsG ist ein Notstandsgesetz. Es kann aktiviert werden, wenn eine unmittelbare Störung d Energieversorgung droht, die nicht durch marktkonforme Maßnahmen behoben werden kann🧵1/6
Ziel des Energielenkungsgesetzes ist es, durch Eingriffe in die Energiewirtschaft den lebenswichtigen Bedarf zu decken, sprich Landesverteidigung, Gütererzeugung und Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Das muss aber nicht in dieser Reihenfolge geschehen 2/6
Im Zentrum steht dabei @lgewessler: Als @BMKlimaschutz kann sie durch Verordnungen energiewirtschaftliche Maßnahmen unmittelbar anordnen. Dafür braucht es nur das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats. Der #Energielenkungsbeirat ist dabei beratend tätig. 3/6
Die Eingriffe müssen ultima ratio sein und sich am Verhältnismäßigkeitsprinzip messen lassen (Achtung: Grundrechte!). Dh solange Gas fließt, wird es wohl bei Vorbereitungshandlungen bleiben. Dreht #Russland den Gashahn zu, kann es aber schnell gehen: 4/6
#Erdgas kann rationiert (zB Priorität für Haushalte und Schlüsselindustrien), #Fahrverbote zur Einsparung von Diesel verhängt, Stromproduzenten zur Ankurblung der Produktion, #Stromverbraucher zur Einsparung verpflichtet werden. Der Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt... 5/6
Die EnLG-Krisen-Maßnahmen sind per se nur temporär (verlängerbare 6 Monate). Neben kurzfristigem Handeln braucht es deshalb eine dramatische Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien (Strom, aber va Wärme). Die Ziele müssen hochgeschraubt & Bremsen gelockert werden! 6/6
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