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Die Tagung zum Thema #Beschneidung ist gestartet, ich werde ein wenig darüber in diesem Thread berichten @JoergScheinfeld @HolmPutzke
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Gerade berichtet Ex-SPD MdB Rupprecht. Sie stellt eindringlich dar, wie das Thema einem nicht mehr loslasse, wenn man sich einmal damit beschäftigt habe. Sie schildert die politische Problematik des Themas, ihr sei von Kolleg*innen entgegengehalten worden, dass…
man aufgrund der deutschen Geschichte nicht gegen nicht-medizinisch indizierte männliche Beschneidungen sein könne. Man habe sie angegriffen und sie sei ua als Pseudo-Kinderschützerin diffamiert worden. Betroffene hätten sie aber in ihrer Arbeit bestätigt.
Sie habe sich seinerzeit dafür stark gemacht, dass eine derartige Beschneidung erst ab 14 Jahre möglich sein solle, heute würde sie 18 Jahre sagen. Sie prangert an, dass Ihre Kolleg*innen sich nicht mehr sachkundig gemacht hätten bzw. - das habe man ihr gesagt - aus polit….
Gründen Ihrem Entwurf nicht zustimmen könnten, obwohl sie es sachlich für richtig hielten. Immerhin, so Rupprecht, hätten sie 90 Abgeordnete gewinnen können - über 400 stimmten indes für den Regierungsentwurf. Komplikationen habe sie nur anekdotisch berichten können…
Ihres Erachtens (sie sei aber keine Juristin) sei das beschlossene Gesetz als Verfassungsbruch zu bewerten. Kinderrechte seien nicht beachtet worden.
§ 1631d BGB sei nie evaluiert worden, dabei gebe es inzwischen § 1631e BGB, so Rupprecht. Sie fordert, Daten zu erheben, um sachlich zu entscheiden. Es sei erschreckend, wie über Menschen auf so einer Grundlage entschieden werden konnte.
Anmerkung: gleiches Problem bei Corona.
Es wurde nun die Rolle des @ethikrat|s angesprochen. Die Empfehlung sei uneindeutig gewesen, laut Rupprecht. Abgeordnete hätten diese Empfehlung als Feigenblatt genommen, um für das Gesetz abzustimmen.
Jetzt: Dr. Schäfer, Kinderurologe. Der Eingriffe werde bagatellisiert. Bis zu 50 % der Penishaut gehe verloren, der sensibelste Anteil sei betroffen. Der Sensibilitätsverlust sei allerdings schwer zu messen.
Dr. Schäfer erläutert die Leitlinie zur Zirkumzision und geht dabei insbesondere auch auf die adäquate Schmerzausschaltung ein. Ein Nichtarzt könne dies nicht umsetzen. 2-5 % Komplikationen nach Zirkumzision. Schmerzen zählen wohl nicht dazu.
Schäfer ergänzt, dass es keine verlässliche Daten zu Todesfällen nach Beschneidungen gebe. Die Rate der Komplikationen liege bei nicht-ärztlichen Beschneidungen bei gut 20 %.
In der Leitlinien würden auch die psychische Beeinträchtigung angesprochen. Auch hier fehlen aber Daten.
Eingeschränkte Sexualfunktion bei beschnittenen Männern häufiger nach einer dänischen Studie, so Schäfer.
Schäfer erläutert, es gebe keinen epidemiologische Evidenz der Beschneidung als präventive Maßnahme gegen die Verbreitung des HI-Virus. Anderer Ansicht sei die @WHO.
Auch hier wieder ein deutscher Sonderweg: „who argued passionately against the
'pretention of protection' if these people do not need or want protection.“ bundestag.de/dokumente/text…
Schäfer sieht das Gesetz als nicht tragbar an & sieht einen Widerspruch zur erlaubten Beschneidung.
Wortmeldung eines Sprechers eines schweizerischen Betroffenenverbands: wenig Hilfe von Ärzt*innen bei Spätfolgen im körperlichen, psychischen und sexuellen Bereich.
Schäfer berichtet von Beschneidungen „auf dem Küchentisch“ - solche Fälle bringe er auch zur Strafanzeige. Eine med. Nachversorgung sei dort zudem nicht leistbar.
Schäfer betont: „diese Art von Beschneidungen machen wir als Arzt nicht“ (gemeint sind medizinisch nicht indizierte Beschneidungen).
Frage aus Publikum: kann eine nicht indizierte Beschneidung überhaupt de lege artis sein?
Jetzt berichtet der 24jährige Florian Porsch, der mit 17 Jahren entschied, gegen das KH zu klagen, weil er, obwohl komplett beschwerdefrei mit 5 Jahren beschnitten wurde. Der Arzt habe kaum untersucht und beharrte trotz Nachfrage auf eine Beschneidung, es gäbe keine…
andere Lösung und der Arzt habe auf seine Mutter extrem eingewirkt, so dass sie trotz erheblicher Zweifel einer OP zustimmte. Als er gesehen habe, was gemacht wurde, sei er schockiert gewesen. Sah aus wie Häutung in seiner Wahrnehmung.
Bis zur Pubertät war alles soweit ok, man habe ihm ständig gesagt, es sei alles wie früher nur bisschen weniger Haut. Er habe dann aber recherchiert, Selbstbefriedigung ginge nicht wie beschrieben, er kam auf die Seite jungenbeschneidung.de
Er tröste sich dann über den Verlust damit, dass es ja notwendig gewesen sei bei ihm. Er recherchierte weiter und stellte fest, er habe ja nie Probleme gehabt. Sprach dann mit seinen Eltern, dass er wenig unten empfinde und er sich verstümmelt fühle.
Es sei ein nie endender Zustand aus Wut und Trauer. Dass sich die Vorhaut nicht zurückziehen lässt, sei tatsächlich kein Problem gewesen. Er entschied sich, juristisch vorzugehen.
LG Kleve 1. Instanz, Thema war immer omnipräsent. Dort sei es regelrecht zu einer „Gutachterschlacht“ gekommen. Gestritten wurden über die Frage, ob der Eingriff infiziert war. Der bestellte SV sagte: ja, Privatgutachter: nein, bereits keine Dokumentation der Diagnosefindung.
In der Verhandlung kam heraus, dass er eingeräumt hat, dass Herr Porsch beschwerdefrei war und dass das 2003 aber keine Rolle gespielt habe. Vernünftigerweise Alternative? SV meinte, Entscheidung des Arztes für Beschneidung nachvollziehbar. Klage wurde abgewiesen.
Danach Berufung zum OLG. RA Roßmüller, neue Taktik: keine Gutachtenschlacht, sondern Konzentration auf den Hauptpunkt: Mutter hat explizit nach Alternativen gefragt. Beklagter Arzt hatte das zu Unrecht verneint. Es gab damals - so auch der Gerichtsgutachter- 1 Salbentherapie
Mdl. Verhandlung anberaumt, Kläger persönlich geladen, er habe daher intensive Befragung über die Folgen erwartet . Es kam aber davor zum Dezernatswechsel und es gab dann letztlich nur Gelegenheit zum Plädoyer. Das OLG hat die Berufung abgewiesen ohne über die aufgeworfene…
Frage zu befinden. Man dachte über den Gang zum BGH, aber die Kraft von Florian sei zu Ende gewesen. Schweren Herzens sei der juristische Weg dann hier zu Ende gewesen.
„Ich wollte in einem Land leben, in dem ich weiß, dass so etwas nicht noch einmal passiert. Ich weiß jetzt, Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge.“ Florian Porsch
Herr Porsch wurde in der 2. Instanz von @gbs_org und @JoergScheinfeld unterstützt.
Zu einem ähnlichen Fall, auf dessen Aufarbeitung Porsch hinwies: dr-rosenke.de/anwaltsprofil.…
Im Plenum wurde mitgeteilt, dass das @ifw_recht grundsätzlich bereit sei, derartige Themen und entsprechende Musterprozesse Rund um das Thema #Beschneidung zu unterstützen und zu finanzieren.
.@JoergScheinfeld weist darauf hin, dass bei einem Erwachsene, dem das passieren würde, niemand auf die Idee gekommen wäre, hier eine wirksame Einwilligung zu sehen. Sie ist sich erschlichen worden, durch die Verneinung von Alternativen.
Porsch: Ich habe den Prozess auch geführt, damit der Wahnsinn aufhört.
Prof. Michael Kölch, Präsident Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, spricht jetzt über psychische Folgen von Betroffenen.
„Psychische Gesundheit ist von Risiko- und Resilienzfaktoren
intrapersonell und umweltbezogen abhängig.“ Kölch erläutert in dem Zusammenhang, dass es auch darauf ankomme, wie die Majorität der Peer-Group sei.
Er spricht zudem an, dass die kulturelle Akzeptanz der Zirkumzision international verschieden ist und spricht ua auch die @WHO-Strategie in Afrika an, auf die ich jüngst hinwies:
Kölch fasst zusammen:“Nach wissenschaftlicher Logik erscheinen psychische negative
Folgen weiter unwahrscheinlich, Ethnische Besonderheiten fehlen;
Konzeptionalisierung von Bindung ethologisch international;
Auswirkungen auf Sexualität gering und nicht unidirektional
zu bewerten“
Betroffener zu dem Vortrag zu Kölch: zT „unwissenschaftlich“, „Gewalt verharmlosend“ und sogar „rassistisch“. Er führt seine Kritik aus, betont dabei auch, dass es ihn emotional gerade sehr mitnehme. Bzgl. rassistisch meinte er die @WHO-Strategie in Afrika.
Kölch weist den Rassismusvorwurf von sich, und stellt klar, dass er lediglich die WHO-Strategie dargestellt habe. Außerdem habe er nicht gesagt, dass man eine Beschneidung ohne Narkose machen solle (re: angebliche Gewaltverharmlosung). Zum Vorwurf, dass Länder und Settings…
nicht mitgeteilt worden seien, stellt er klar, dass es genau darum gehe, dass es in anderen Ländern unterschiedlich wahrgenommen werde.
Rupprecht gibt zu bedenken, dass die Akzeptanz auch daher rühre, dass es die eigenen Eltern waren, bzw. die Community.
Kölch betont nochmals -nachvollziehbar - die Limitationen der wissenschaftlichen Befunde.
Er erläutert auch nochmals, dass es natürlich nicht heiße, dass es im einzelnen keine Traumafolgen geben könne.
Gegenrede aus dem Publikum, man sollte auf einer wissenschaftlichen Tagung nicht mit Labels wie „rassistisch“ usw um sich werden, außerdem gebe es nicht die Wissenschaft. Das wüssten wir auch aus anderen Zusammenhängen in letzter Zeit.
Er merkt zudem an, dass vieles auch eine Frage der Resilienz sei und weist daraufhin, dass juristisch sich im Übrigen ohnehin ganz andere Fragen stellen würden. Nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Anmerkung: Zu Letzterem besteht im Plenum Konsens.
Jetzt: Dr. Lale Akgün, Psychologin, Ex-SPD MdB- Beschneidung komme im Koran nicht vor. Sie erläutert anschaulich, woher die verschiedenen Ansichten im Islam zur Beschneidung kommen und wie sei vertreten werden.
Akgün erläutert, dass der Widerspruch, Gott habe den Menschen perfekt geschaffen und trotzdem sei eine Beschneidung notwendig, nicht aufgelöst werde. Als Gründe für die Beschneidung würde ua angegeben: Erinnerung an ethische Sittlichkeit, Haare/Nägel usw werden auch…
geschnitten, es sei gesund, besser für die Sexualität und Fruchtbarkeit.
Sie schildert, dass die Beschneidung historisch erst nach einigen Jahrhunderten im Islam aufgekommen sei. Ein weiterer Begründungsansatz sei, dass der Prophet am siebten Tag beschnitten worden sei.
Sie deute es hingegen als Zeichen der Dominanz des Mannes.
Abschließend übt sie scharfe Kritik an den hiesigen Politiker*innen, die eher dem konservativen Islam folgen würden und spricht sich gegen eine Beschneidung minderjähriger Jungen aus.
Nun Eldad Stobezki, Linguist und selbst am 8. Tag beschnitten worden berichtet aus jüdischer Perspektive. Er lehnt die Beschneidung ab.
Stobezki schildert, dass viele israelische Eltern Sorgen hätten, dass unbeschnittene Kinder von anderen Kindern gemobbt werden könnten. Er hält das für nicht sehr wahrscheinlich.
Er referiert ferner über (jüd.) Literatur zur Beschneidung, Israel. Literatur dazu gäbe es nicht.
Er zitiert einen Mann, der sich spät beschneiden ließ, um heiraten zu können, der habe gemeint, sein Sex sei davor bunt und farbenfroh gewesen und jetzt sei er schwarz-weiß.
Jetzt: Dr. Hanna Rheinz, Psychologin, ehemalige Leiterin des Jüdischen Kulturmuseums Augsburg-Schwabe über Jungenbeschneidung aus jüdischer Perspektive.
Sie schildert, dass es folgende Falle gäbe: Beschneidung und Zugehörigkeit.

Ferner meint sie, dass es möglicherweise einen Zusammenhang zwischen Beschneidung (Abtötung von Sensibilität) und der Entwicklung der Pornographie (grausamer, frauenfeindlicher) gäbe.
Sie spricht außerdem von Redeverbote. Und dass es einen Loyalitätskonflikt gäbe - keine Kritik an Beschneidung, da sie Antisemiten in die Karten spielen könne.
Abschließend: Prof. Christoph Mandla, Strafrechtler, er hält 1631d BGB für verfassungswidrig, da er einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1, 2 GG erblickt.
Er verweist auf: holmputzke.de/index.php/kont… für einen umfangreichen Literaturüberblick. Hiernach referiert er über 3 ausgewählte Rechtsfälle. Z.B ein Fall, bei dem der Vater ohne Einwilligung der alleinsorgeberechtigten Mutter den Sohn beschneiden ließ.
Bei Familienrechtsstreitigkeiten zu der Frage komme es laut einer OLG Entscheidung auch auf die Motive der beabsichtigten Beschneidung für die Bewertung des Kindswohl an.
Mandla bringt es auf den Punkt: Kinderschutz bekommt aktuell diesbezüglich erst eine Chance, wenn sich die Eltern uneinig sind.

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