Es war die Recherche von mir, @CSalewski & @FelixRohrbeck vor der @DIEZEIT-Herausgeber Josef „Joe“ Joffe seinen befreundeten #CumEx-Bankier Max Warburg gewarnt hat. @derspiegel zitiert daraus nur unvollständig. Daher hier der ganze Brief & einige Hintergründe in einem #Thread
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Im @derspiegel erweckt Joffe den falschen Eindruck, wir hätten der Bank vor dem geplanten Veröffentlichungstermin keine Chance zur Stellungnahme gegeben. Er habe @DIEZEIT-Redaktion geraten, „der Warburg Bank eine Gelegenheit zu geben, sich zu äußern“.
/3 spiegel.de/panorama/zeit-…
Fakt ist: Wir recherchierten seit Wochen für #PanoramaARD & @DIEZEIT zu #CumEx-Geschäften der Warburg-Bank & hatten früh um Interview angefragt, was die Bank ablehnte.
Danach baten wir 4 Tage vor Ausstrahlung bzw. geplanter ZEIT-Veröffentlichung um schriftliche Stellungnahme.
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Ein Warburg-Sprecher antwortete, bestritt, die Bank sei in illegale #CumEx-Deals verstrickt, drohte mit rechtlichen Schritten und Schadenersatzansprüchen.
Kopien der Antwort gingen an @DIEZEIT-Chefredakteur, @ndr-Intendant, Hausjustiziare sowie Bafin und Staatsanwaltschaft.
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Warburg-Mitinhaber Christian Olearius sprach dann doch mit uns.
... ein zusätzliches Gespräch mit Anwälten & Banksprecher in der @DIEZEIT-Redaktion anberaumt.
Der genaue Ablauf des Treffens ist nachzulesen im Buch: „Die Cum-Ex-Files“, Kapitel 13, S. 203f.
Spoiler: Warburg-Sprecher stellte Anzeigen in der ZEIT in Aussicht.
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In den Jahren der #CumEx-Recherchen gab es immer wieder Versuche, Berichterstattung zu beeinflussen oder zu verhindern. Und es gab auch immer wieder interne Foulspiele.
Letztlich erfolglos – wir haben immer alles veröffentlicht!
Kostet Kraft – aber gehört (leider) zum Job.
Krachende Niederlage: Verwaltungsgericht verdonnert Kanzleramt zur Auskunft, ob @W_Schmidt_ mich bei Chefredakteuren diffamiert hat, um so Enthüllungen zur #CumEx-Affäre von @OlafScholz in Zweifel zu ziehen. 1/4 tagesspiegel.de/politik/heimli…
Auszug aus Gerichtsbeschluss: Es gehe „um mögliche Einflussnahme des Staates, und zwar eines amtierenden Mitglieds der Bundesregierung, auf Berichterstattung von Medien“.
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Gerichtsbeschluss geht zurück auf Eilantrag des @Tagesspiegel-Redakteurs Müller-Neuhof.
Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, Beschwerde des Kanzleramtes vor Oberverwaltungsgericht ist möglich – und wohl zu erwarten.
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