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May 24 24 tweets 6 min read
Heute ist von 10 bis 18 Uhr mündliche Verhandlung des Wahlprüfungsausschuss zur #btwbe21. Um die #aghw21 gehts da nicht, aber im Folgenden Bemerkungen zu den neuen Vorwürfen zu der. Das müsste man wohl als Wahlfälschung betrachten. bundestag.de/mediathek [1/11]
Erstmal sollen falsche Stimmzettel auch dann noch ausgegeben worden sein, wie bekannt war, dass sie für einen anderen Bezirk waren, und zwar aufgrund einer (per se schon unzulässigen) Anweisung von oben. Sofern die Wähler nicht darüber aufgeklärt werden, … [2/11]
… ist das Wählertäuschung (bewirkt sowohl Irrtum über den Inhalt der Erklärung bei der Stimmabgabe als auch Ungültigkeit). In Berlin fehlen halt schon die technischen Voraussetzungen, um mit dem Fall vernünftig umzugehn. Normalerweise müsste man den Wählern erlauben, … [3/11]
… erstmal mit den vorhandenen richtigen anderen Stimmzetteln zu wählen und später, wenn die falschen durch richtige ersetzt worden sind, nochmal zu kommen. Bayern hat auch Erst- und Zweitstimme auf verschiedenen Stimmzetteln und dafür separate Stimmabgabevermerke. [4/11]
Immerhin hat Berlin aber für Bundestagswahl, BVV-Wahl und Volksentscheid separate Stimmabgabevermerke gehabt (Hamburg hat nichtmal die Bezirkswahl separat gehabt, wie die noch gleichzeitig war). Lässt sich aber notfalls auch über Anmerkungen im Wählerverzeichnis lösen. [5/11]
Zumindest einige Wahlvorstände haben dann die Stimmen auf falschen Stimmzetteln korrekt als ungültig gezählt. Der Fall ist auch im Wahlgesetz ausdrücklich so festgelegt; »für einen anderen Wahlkreis zu verwenden ist« trifft auch auf die Zweitstimme zu. [6/11]
Die Wahlkreise eines Bezirks bilden einen »Wahlkreisverband« und teilen sich gemeinsame Stimmzettel für die Zweitstimme. Die Parteien können auch Landeslisten aufstellen, aber insbesondere SPD, CDU und FDP haben Bezirkslisten. Nicht jede Partei ist in jedem Bezirk wählbar. [7/11]
Gerade in dem Milieu, wo jetzt am lautesten geschrien wird, wird oft behauptet, dass mit der Zweitstimme bloß Parteien gewählt werden, aber tatsächlich werden die konkreten Personen auf der Liste gewählt. tichyseinblick.de/daili-es-senti… [8/11]
Schon wegen der Unmittelbarkeit der Wahl kann man Stimmzettel nicht umdeuten, dass die eigentlich zur Wahl stehende Liste gewählt worden wär. Und weil die angebotene Auswahl falsch war, betrifft das auch Stimmzettel, auf denen eine Landesliste gewählt worden ist. [9/11]
Das hat der Bezirkswahlausschuss in Friedrichshain-Kreuzberg aber offenbar getan. Das Recht zur abweichenden Beurteilung der Gültigkeit von Stimmzetteln hat er an sich schon, aber dabei ist er an die rechtlichen Grundlagen gebunden, und das ist hier kein Zweifelsfall. [10/11]
Einen mandatsrelevanten Umfang hat es aber vermutlich nicht, und in Berlin ist Mandatsrelevanz in solchen Fällen explizite Voraussetzung für einen zulässigen Wahleinspruch. Bei der Bundestagswahl reichen dagegen schon ziemlich wenig Stimmen für eine andere Sitzverteilung. [11/11]
Das BMI sieht wenig Spielraum, bei der Frage nach einer Wiederholungswahl, Probleme wie veränderte Rahmenbedingungen oder potenziell sinkende Wahlbeteiligung in die Verhältnismäßigkeit einzupreisen. [1/2]
Der @Wahlleiter_Bund will auf Nachfrage in den betroffenen Wahlbezirken eine Wiederholungswahl. Bin mir nicht sicher, ob er tatsächlich Wahlbezirke (und nicht Wahlkreise) meint; er sagt auch »Wahlzettel«. Keine Aussage zu Erst- und/oder Zweitstimme. [2/2]
Also primär will der @Wahlleiter_Bund schon die Wahl in den 6 Wahlkreisen komplett mit beiden Stimmen wiederholt haben; er verwendet bloß nicht die korrekten Fachbegriffe bzw. erst nach wiederholter Nachfrage. Aber notfalls auch einzelne Wahlbezirke. [1/10]
Die Landeswahlleiterin folgert aus den neuen Wählerverzeichnissen (gibt es, wenn mindestens 6 Monate vergangen sind), dass Beschränkung auf Urnenwahl nicht mehr möglich ist (ist aber glaub ich schon praktiziert worden). Ist nicht näher thematisiert worden. [2/10]
Berlin hat räumliche Briefwahlbezirke, wo meist 2 oder 3 Wahlbezirke gemeinsame Briefwahl haben. Wenn man Briefwahl mitwiederholt, ist das dann die kleinste Einheit, wo wiederholt werden kann. Vorausgesetzt, dass die Zuordnung der Wahlbriefe auch eingehalten wird, … [3/10]
… was allerdings nicht überall der Fall war. Den Fehler hat aber systematisch nur Tempelhof-Schöneberg gemacht, wo dafür sonst nicht so viel schiefgelaufen ist. Warum man ausgerechnet auf Wahlkreise beschränken sollte, wenn die Erststimmen außer in Reinickendorf … [4/10]
… nicht mandatsrelevant waren, sondern nur die Zweitstimmen, erschließt sich mir nicht. Entweder nur die kleinstmöglichen Einheiten mit bekannten Fehlern oder ganz Berlin. Erststimmen muss man aber wohl mitwiederholen, da bei Bundestagswahlen nicht sauber abtrennbar. [5/10]
Angesprochen worden sind auch eventuell neue Wahlvorschläge, wobei keiner gemerkt haben zu scheint, dass dann Wiederholung in ganz Berlin zwangsläufig wär.

Generell gibts das Problem, dass exakte Fehler nicht so genau fassbar sind. [6/10]
Anders als bei der Abgeordnetenhauswahl spielen harte Fehler, etwa in Form von falschen Stimmzetteln und damit ungültigen Stimmen, bei der Bundestagstagswahl kaum eine Rolle. Es sind auch keine Wähler in mandatsrelevanter Zahl hart am Wählen gehindert worden; … [7/10]
… es ist ihnen bloß durch lange Wartezeiten und zwischenzeitliche Schließungen erschwert worden. Es kommt wesentlich drauf an, was Wähler da notfalls hinnehmen müssen. An der Frage hängt es, ob es überhaupt eine Wiederholungswahl geben wird. [8/10]
Die Vertreter der Union scheinen schon recht deutlich zu einer Wiederholungswahl zu tendieren, die der SPD klingen da in unterschiedlichem Maß skeptisch. Die AfD traut Berlin eine Wiederholungswahl eigentlich nicht zu, stimmt aber vielleicht trotzdem dafür. [9/10]
Vom Rest war nicht viel zu hören. Entscheidung soll jedenfalls wohl nicht vor der Sommerpause fallen, aber bald danach. Falls Wiederholungswahl, kann das eine Fraktion oder 74 Abgeordnete 2 Monate lang beim BVerfG anfechten. Sonst wird binnen 60 weiteren Tagen gewählt. [10/10]
Der Berliner VerfGH meldet auch mal wieder einen Zwischenstand der Wahlprüfung: berlin.de/gerichte/sonst…

Mündliche Verhandlung ist für Ende September geplant; auf eine Entscheidung da wird der Bundestag wohl nicht warten können. #aghw21 #btwbe21 #btw21

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Apr 3
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