Für arme Neurodermitisbetroffene sind die Kosten für Hautpflegemittel ein großes Problem, denn diese werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Daher gibt es dafür in #HartzIV einen Mehrbedarf.
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Es handelt sich um einen Härtefall-Mehrbedarf nach §21 Abs6 SGB II.
Da stehen aber nur allgemeine Voraussetzungen, nix von Neurodermitis. Welche dieser Mehrbedarfe es gibt, wird erst durch Gerichtsurteile klar.
Dadurch hat auch das JC keinen Überblick über alle Mehrbedarfe.
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Da ja nicht nur das Gesetz den Mehrbedarf erzeugt, sondern auch das Urteil, ist es bei den Rechtsgrundlagen komplizierter:
§21 Abs. 6 SGB II
mit Verweis auf die Urteile des:
SG Bremen vom 18.2.2011 - S 22 AS 2474/10 ER
LSG Sachsen-Anhalt vom 23.6.2011 - L 5 AS 129/11 B ER
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Formulierungshilfe für den Antrag:
"ich benötige aufgrund meiner Neurodermitis Pflegemittel (Salben, Duschgel,...) und beantrage hiermit die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten als Mehrbedarf nach §21 Abs. 6 SGB II. Die Pflegemittel werden von der Krankenkasse nicht...
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... gezahlt (siehe BSG vom 6.3.2012 - B 1 KR 24/10 R).
Die Kosten für die Pflegemittel übersteigen den im Regelbedarf vorgesehenen Bedarf deutlich, daher besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf. Ich verweise auf die Urteile des SG Bremen vom 18.2.2011 - S 22 AS 2474/10 ER...
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...und des LSG Sachsen-Anhalt vom 23.6.2011 - L 5 AS 129/11 B ER.
Beiliegend eine Bescheinigung meines Arztes in der er die notwendigen Pflegemittel aufgeführt sind und eine Übersicht über die Preise.
Monatlich benötige ich:
2x ... Salbe je ...€
...
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...1x ... Shampoo ...€
usw.
Damit ergeben sich monatliche Kosten in Höhe von ...€.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen"
Dann erst mal bewilligen lassen und später per Überprüfungsantrag rückwirkend bis Januar 2021 geltend machen
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Schulden durch Arbeitsaufnahme – bittere Realität für #IchbinArmutsbetroffen e
Das Zuflussprinzip
Wer in #HartzIV eine Arbeit mit der üblichen Lohnzahlung am Monatsende aufnimmt, macht dadurch Schulden beim Jobcenter, denn das Amt fordert bereits gezahltes Geld zurück.
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Hier spielen 2 Prinzipien zusammen: 1. Alg2-Leistungen werden im vorraus gezahlt. Das Geld für Juli wird z.B. Ende Juni überwiesen. 2. Das Zuflussprinzip regelt, dass Einkommen immer in dem Monat angerechnet wird, in dem es zufließt, also auf dem Konto/in der Hand landet.
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Schauen wir uns das mal an einem Beispiel an:
Jan beginnt am 1.7. zu arbeiten. Bisher hat er 900€ vom JC erhalten, nun hat er 1200€ Netto. Das Einkommen reicht aus, um kein Geld mehr vom JC zu benötigen.
Brillen - ein leidiges Thema, denn weder die Krankenkasse noch das #Jobcenter zahlen (normalerweise) den Kauf einer Brille. Aber die Reparaturkosten für das gebrochene Glas oder Gestell werden in #HartzIV übernommen.
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Die Reparatur von Brillen wird als Einmalleistung übernommen, wenn etwas an der Brille defekt ist. Ist aber die Brille ein kompletter Totalschaden (Auto drüber gefahren), dann wird nichts gezahlt, denn dann handelt es sich nicht mehr um eine Reparatur.
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Ob dabei die Reparatur der bestehenden Brille teurer ist, als die Anschaffung einer neuen, spielt keine Rolle - denn es geht hier nicht um gesunden Menschenverstand, sondern um rechtliche Begriffe.
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