2. Resilienter IT-Sicherheitsstruktur der Bundesregierung
3. Internationalen Regeln: Völkerrecht muss auch im digitalen Raum gelten
Für die Sicherheit bei #Cyberangriffen müssen wir die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, zwischen innerer und äußerer #Sicherheit gemeinsam klären. Das ist eine hoheitliche, staatliche Aufgabe. Wenn wir ein Vakuum lassen, ergreifen private Akteure selbst diese Maßnahmen.
Eine resiliente IT-Sicherheitsstruktur ist überlebenswichtig. Wir müssen uns daher für die schlimmsten Fälle, seien sie militärisch oder Extremwetterereignisse, wappnen. Wir brauchen Backup-Systeme außerhalb unserer eigenen Staatsgrenzen für die absolute Notfallversorgung.
Bei der Abwehr von #Cyberangriffen aus dem Ausland müssen die Grundsätze des #Völkerrechts gelten. Dazu gehört ein Recht auf Selbstverteidigung, aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und keinesfalls Vergeltungsangriffe.