Nachzahlungen von Heiz- oder Nebenkosten
- (K)ein Schrecken für #IchbinArmutsbetroffen|e
Für viele Arme egal ob mit oder ohne Arbeit sind sie ein jährliches wiederkehrendes Schreckgespenst - die Jahresabrechnungen und Nachzahlungen.
Aber das müssen sie nicht zwingend sein.
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Wer Leistungen vom #Jobcenter oder #Sozialamt bezieht, reicht die Jahresrechnungen einfach ein und die Nachzahlungen werden als Kosten der Unterkunft übernommen.
Ausnahme: Nicht voll übernommene Heizkosten nach Kostensenkungsverfahren vor 03/2020.
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Aber was ist mit Menschen, die keine Leistungen beziehen weil sie mit ihrem Einkommen knapp über der Leistungsgrenze liegen oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen oder als Rentner knapp über der Grundsicherung liegen. Müssen sie diese Belastung komplett selbst tragen?
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Nein.
Im Monat der Fälligkeit der Rechnung wird die Nachzahlung zu einem zusätzlichen Bedarf an Kosten der Unterkunft und die Betroffenen knapp über der Grenze werden dadurch für einen Monat bedürftig und können damit Leistungen vom Jobcenter/Sozialamt beziehen.
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Das Amt übernimmt dann den Teil der Nachzahlung, der nicht durch das den Grundsicherungs/Alg2-Satz (inkl. Freibeträge) übersteigende Einkommen dieses Monats abgedeckt ist.
Das ist extrem relevant für Leute die #armtrotzArbeit sind.
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Beispiel:
Jana arbeitet als Aushilfe in der Gastro und verdient 1250€ netto. Ihre Wohnung kostet 451€ warm. Damit liegt ihr Bedarf mit dem Regelbedarf bei 900€. Auf ihr Einkommen hat sie einen Freibetrag von 300€, somit werden 950€ angerechnet.
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Sie liegt folglich 50€ über der Grenze um bedürftig zu sein.
Sie bekommt eine Heizkostenabrechnung mit einer Nachzahlung von 600€.
Wenn Sie nun im Monat der Fälligkeit einen Antrag beim Jobcenter stellt, übernimmt dieses 550€ (600€ Nachzahlung-50€ über der Grenze).
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Die Bedürftigkeit besteht in diesen Fällen nur in dem einen Monat. Im nächsten ist schon keine Bedürftigkeit mehr vorhanden.
Das Ganze funktioniert ausschließlich, wenn ein Antrag im Monat der Fälligkeit gestellt wird. Ist dieser Zeitpunkt verpasst, ist nichts mehr möglich.
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Rechtsgrundlagen:
§22 Abs.1 SGB II
BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 20/18 R
§35 Abs.1 SGB XII
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Beispielrechnung 1 zur Heizkostennachzahlung für Menschen, die normalerweise nicht im Leistungsbezug sind:
Erreichbarkeit 10 - Tipps und Tricks / Persönliche Stellungnahme
Es gibt ein paar Möglichkeiten, die neue Erreichbarkeitsverordnung für sich zu nutzen. Hier einige Tricks und Kniffe, um trotz der einschränkenden Regeln möglichst viele Freiheiten zu bewahren.
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1. Klären, wen in der Bedarfsgemeinschaft die Erreichbarkeitsverordnung überhaupt betrifft.
Kinder unter 15 Jahren und Erwerbsunfähige müssen nicht erreichbar sein, sie dürfen sich also zeitlich unbegrenzt weg sein, so lange der gewöhnliche Aufenthalt erhalten bleibt.
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Dies wird darin deutlich, dass in §7b Abs1 S1 SGB II von "Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" gesprochen wird.
- Erwerbsunfähige sind nicht Erwerbsfähig
- Kinder unter 15 Jahren, sind nach §7 Abs1 Nr1 SGB II nicht leistungsberechtigt.
Faktencheck zur Falschrechnung von #Linnemann bei #Lanz
Gestern hat @CDU Generalsekretär #Linnemann mal wieder ein Rechenbeispiel zum Bürgergeld zum Besten gegeben, dass er vor der Sendung selbst recherchiert hat.
Schauen wir doch mal, ob er weiß wovon er spricht...
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@CDU #Linnemann berichtet von einer (fiktiven) Familie in München mit 2 Kindern (14-17) und 1600€ Wohnkosten, ihr Monatsbudget soll seiner Berechnung nach dem Budget entsprechen, dass eine Familie mit 3800€ zur Verfügung hat.
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@CDU Mein Rechenzettel zum Bürgergeld:
Ich komme auf 3094€ Bürgergeld, nicht auf 3800€ wie Herr #Linnemann.
So kompliziert ist die Rechnung eigentlich nicht...
Selbst wenn er das Kindergeld vergessen hätte, wären es nur 3594€..
@spdbt @GrueneBundestag @fdp 1. Anschubfinanzierung
Die Anschubfinanzierung klingt nach einem neuen Namen für das Einstiegsgeld (§16b SGB II) unter etwas geänderten Bedingungen.
Es eint beide: Prämie bei Überwindung der Hilfebedürftigkeit, keine Anrechnung.
Ein Umzug ist teuer!
- Welche Unterstützung gibt's im #Bürgergeld?
Ein #Umzug verursacht hohe Kosten. Transportermiete und Sprit, Kartons, Verpflegung für helfende Freunde, Doppelmiete, und noch einiges mehr.
Hier Infos dazu, welche Kosten vom Jobcenter übernommen werden.
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Voraussetzung für eine Übernahme von Umzugskosten ist, dass das Jobcenter den Umzug genehmigt hat.
Wer ohne vorherige Zusicherung den Mietvertrag unterschreibt, bekommt nur nach freiem Ermessen Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten vom Amt.
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Klar ist, dass ein Umzug soweit möglich und zumutbar selbst und mit Freunden/Angehörigen durchgeführt werden muss.
Umzugsfirmen sind die Ausnahme.
Was genau unter Umzugskosten zu verstehen ist, ist nicht definiert und daher basiert alles genauere auf Rechtssprechnung.
Seit dem 1.7.2023 gelten neue Regeln zum Einmaleinkommen. 1. Anrechnung im Zuflussmonat 2. Nur noch Nachzahlungen werden bei Bedarfsüberdeckungen auf 6 Monate aufgeteilt.
Dies führt zu einigen spannenden Veränderungen.
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Wird ein Einmaleinkommen bekannt, prüft das Jobcenter zunächst, ob diese im Zuflussmonat zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit führt.
Ist dies nicht der Fall, wird es einfach in diesem Monat angerechnet und das Jobcenter fordert entsprechend Leistungen zurück.
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Beispiel:
Jan ist erwerbslos. Da seine Wohnung warm 600€ kostet, erhält er 1163€ vom Jobcenter. Er gewinnt im Gewinnspiel 1000€. Davon werden 970€ angerechnet. Diese führen nicht zur Überwindung des Hilfebedarfs und werden daher für den Zuflussmonat zurückgefordert.
Leistungsbezieher kennen das nur zu gut. Ein Bescheid kommt und die Entscheidung ist nicht wie erhofft...
etwas wurde nicht beachtet oder das Recht falsch angewendet.
Was bleibt?
Der Widerspruch gegen die Entscheidung!
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Ein Widerspruch zwingt die zuständige Behörde dazu, ihre Entscheidung, die als Verwaltungsakt ergangen ist, noch einmal auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Nach der Prüfung kann das Ergebnis entweder heißen:
-War doch alles richtig
-Upps, falsch. Hier die Änderung
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Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, aber nicht alles, was aus dem Amt kommt, ist ein Verwaltungsakt.
Einfach wäre: Alles was eine Widerspruchsbelehrung hat, ist ein Verwaltungsakt.
Aber darauf kann man sich nicht verlassen...