@claudia_ellert@ChristinaBerndt Frau @claudia_ellert,
Vielen Dank für die Gegenfrage. Aber in einem Rechtsstaat, in dem die #FDGO gilt, ist nicht derjenige zu fragen, der seine Grundrechte nicht eingeschränkt haben möchte, sondern derjenige, der gedenkt sie einzuschränken.
Nichtsdestotrotz werde ich (1/n)
@claudia_ellert@ChristinaBerndt ihre Frage beantworten und zwar aus heutiger Sicht, da wir den Blick in die Gegenwart und Zukunft richten. Wenn wir kaum eine Immunitätslücke in Bezug auf Schutz vor schwerem Verlauf mehr haben, sei es durch Impfung oder Infektion, bei den meisten beides, dann kann es (2/n)
@claudia_ellert@ChristinaBerndt Grundrechtseinschränkende Maßnahmen (fast) nicht mehr geben. Gerade nicht, wenn wir mittlerweile ein deutlich weniger pathogene Virusvariante haben. Und ja, da ist der Vergleich zur Influenza notwendig, da es da breiter gesellschaftlicher Konsens war, dass bei Influenza- (3/n)
@claudia_ellert@ChristinaBerndt wellen keine grundrechtseinschränkenden Maßnahmen durchgeführt werden. Weder wurde versucht jede Infektion mittels großflächiger Tests festzustellen, noch wurde bei Symptomen jede Person getestet. Man ging zum Arzt und ohne, dass auf Influenza getestet wurde, wurde (4/n)
@claudia_ellert@ChristinaBerndt man mit „gripallem Infekt“ nach Hause ins Bett zur Genesung geschickt. Auch gab es in den Influenzawellen keine Maskenpflicht.
Dazu kommt, dass wenn man grundrechtseinschränkende Maßnahmen einführen möchte, diese in der jetzigen Phase nach der langen Pandemiezeit (5/n)
@claudia_ellert@ChristinaBerndt nur eingeführt werden dürfen, wenn es die Evidenz gibt, dass sie auch einen epidemiologischen Nutzen bringen. Und zwar nicht unter Laborbedingungen für kurze Zeit, sondern unter den Bedingungen, die das Real Life mit sich bringt. Was bringen uns Maßnahmen, die zwar in (6/n)
Der nächste Punkt ist, dass die Maßnahmen da ansetzen müssen, wo sie den meisten Nutzen bringen. Und da sind das Alter und bestimmte Vorerkrankungen die Risikofaktoren für einen schweren Verlauf. (7/n)
@claudia_ellert@ChristinaBerndt Der Fokus auf Schulen ist für mich daher keineswegs nachvollziehbar. Gerade nicht, wenn man bedenkt, dass auch die Kinder mittlerweile eine hohe Immunitätsquote aufweisen dürften, was schwere Verläufe angeht.
Präventive Maßnahmen wie Be- und Entlüftungsanlagen mit (8/n)
@claudia_ellert@ChristinaBerndt Wärmerückgewinnung und Feuchteregulierung (wichtig, da zu trockene Winterluft anfällig macht) halte ich für sinnvoll. Gerade in Pflegeheimen, Arztpraxen und Kliniken. Eben da, wo die Wahrscheinlichkeit auf besonders Gefährdete und/oder Infizierte am Größten ist. (9/n)
@claudia_ellert@ChristinaBerndt Auch in Schulen kann man darüber nachdenken, da dann auch für frische Luft gesorgt wird. Es schadet also sicher nicht. Da ist aber der Staat gefordert, solche Systeme zu installieren.
Nun aber die Frage auch an sie: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit (10/n)
Herr @JaSimmank,
Antwort nun leider auf diese Art, da die Kommentarfunktion abgeschaltet ist.
Erstmal vorne weg: Selbstverständlich muss es nach dieser langen Zeit Evidenz geben, ansonsten können das Verhältnismäßigkeitsprinzip verabschieden und den Rechtsstaat (1/n)
als Ganzes gleich mit. Und selbst wenn es Evidenz gibt, muss es eine Abwägung geben. Denn aus Sicht der Prävention von Straftaten sind noch viele Maßnahmen möglich, die funktionieren, die wir aber sicher nicht haben wollen. Es ist immer eine Abwägung zwischen Freiheit (2/n)
und Sicherheit.
Nun aber zurück zur Evidenz. Wenn man nach 2,5 Jahren noch immer keine Evidenz zeigen kann, dann ist die aktuelle Evidenz, dass die Maßnahmen nicht den Effekt bringen, den man sich erhofft. Hierzu Statistikprofessor @christoph_rothe:(3/n)
@JaSimmank@JSchmitzLeipzig Danke für Ihre Einschätzung und den Ruf nach Sachlichkeit. Ein paar Gedanken von mir: Sie schreiben, dass der Zeitraum begrenzt ist. Ja, das war er aber schon vorher. Dennoch ging es danach weiter, sei es durch Verlängerung oder Änderung. Deshalb sprechen die Menschen (1/n)
Weiterhin schreiben Sie, dass es aktuell ja kaum Maßnahmen gäbe und wir nicht wissen was die anderen Länder im Herbst machen. Erstens gibt es bei uns aktuell Maßnahmen, wenn auch wenige. Gleichzeitig gibt es in Frankreich keine mehr (2/n)
@JaSimmank@JSchmitzLeipzig und die Isolationspflicht in Österreich wurde abgeschafft. Die anderen Länder machen aktuell keine Anstalten ab Herbst Maßnahmen einführen zu wollen, wie hingegen schon. Da liegt der Unterschied.
Des Weiteren kann man den Eindruck bekommen, dass man Maßnahmen der (3/n)
Auch wenn ich mit den Fazit nicht mitgehe, finde ich den Thread sehr gut. Er klärt über aktuelle Zahlen auf, verknüpft dabei andere Zahlen für die Interpretation dieser und ordnet ein. (1/n)
Warum ich nicht mit den Fazit mitgehe? Weil die Begründung für erforderliche Maßnahmen ab Herbst nicht alleine dadurch gegeben ist, weil Experten mit einer neuen Infektionswelle rechnen. Diese wird es immer wieder geben, wie bei anderen Virenerkrankungen auch. (2/n)
Entscheidend ist vielmehr die Krankheitsschwere und damit einhergehender Überlastung des Gesundheitssystems. Und wir haben nun kaum noch eine Immunitätslücke in Bezug auf Schutz vor schweren Verläufen und gleichzeitig mit Omikron eine weniger pathogene Variante. (3/n)
@rki_de Liebes @rki_de,
in ihrem neuen Bericht weisen sie die Inzidenzen der symptomatischen Fälle, im Gegensatz zu den früheren Wochenberichten, nicht mehr aus. Sie begründen das damit, dass durch verändertes Testverhalten zu Verzerrungen bei der Berechnung der Impfeffektivität (1/n)
@rki_de kommen könnte. Dieser Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Durch Aufhebung der entsprechenden Maßnahmen wie 3G gab es früher die Verzerrung, weil sich Geimpfte nicht testen lassen mussten, Ungeimpfte hingegen schon. Diese Verzerrung gibt es gerade jetzt nicht mehr. (2/n)
@rki_de Können sie genauer ausführen, warum hier eine größere Verzerrung zu den früher veröffentlichten Daten zu erwarten ist?
Die zweite Frage:
In den Wochenberichten haben sie die Werte je einzelner MW angegeben. Nun fassen sie je 4 Wochen zusammen. Wenn sich die (3/n)
@SporkPeter Nein, sie haben Wissenschaftler versucht zu diffamieren, weil sie Nähe zu einer Gruppe haben sollen, die wiederum nach ihrer Ansicht querdenkernah ist. Gleichzeitig argumentieren sie mit Dingen, die faktisch falsch sind. Bspw., dass die NoCovid-Bewegung ein Weg bis zur (1/n)
@SporkPeter Impfung ebnen sollte. Dass die NoCovid-Bewegung von grünen Zonen im März 2021 gesprochen hat, als es die Impfungen bereits gab und die Impfkampagne voll lief, lassen sie außen vor. Genauso, dass NoCovid selbst davon spricht, dass Impfung nur ein Baustein ist, es also (2/n)
@SporkPeter auch mit Impfung so weitergehen sollte. Das kann hier jeder selbst nachlesen.
Auch lassen sie außen vor, dass ihre Studien, von denen sie sprechen, zumeist Modellierungen waren, für deren Berechnungen Annahmen getroffen wurden. Dass diese Annahmen (3/n)
Man kann über Maßnahmen oft geteilter Meinung sein. Auch einen Bericht wird man in der Qualität unterschiedlich bewerten können. In diesem Artikel scheint es Frau @ChristinaBerndt aber eher darum zu gehen, die Maßnahmenevaluierung bereits in einem schlechten Licht dastehen (1/n)
dastehen zu lassen, bevor er veröffentlicht wurde. Warum ich dieses Gefühl beim Lesen bekommen habe? Hier ein paar Punkte:
Frau Berndt schreibt, dass der Entwurf in Fachkreisen bereits verrissen werde. So sollen laut der angesprochenen Fachleute aus Virologie und (2/n)
Epidemiologie den Bericht so werten, dass nur eine vorgefasste Meinung zu den Corona-Maßnahmen Bestätigung finden soll. Später im Text schreibt sie, dass diese Fachleute in ihrem Artikel nicht namentlich erwähnt werden wollen. Doch wie soll der Leser nun einschätzen (3/n)