Viele Importeure haben in RUS zu Festpreisen Gas gekauft, das 22/23/24 geliefert werden sollte. DieVerträge werden nur teilweise erfüllt. Das gehört zu Russlands Kriegsstrategie.
Die Importeure haben das Gas ebenfalls zu Festpreisen weiterverkauft. (1/n)
Die Importeure müssen nun Ersatz für die nicht gelieferten Mengen besorgen. Doch weil Russland viel weniger Erdgas liefert als früher, ist dieser Ersatz viel teurer als der Preis, den der Importeur von seinen Kunden erhält. (2/n)
Würde der Importeur auf 100% der Ersatzbeschaffungskosten sitzenbleiben, wäre er deswegen schnell pleite. Doch wenn ein Importeur insolvent würde, würden seine Kunden von niemand anders am Markt beliefert. Gas zu liefern ist nämlich augenblicklich nicht besonders attraktiv (3/n)
Deswegen soll auf jeden Fall vermieden werden, dass Importeure insolvent werden und den Betrieb einstellen. Darum erlaubt es die GaspranpVO den Importeuren, 90% ihrer Ersatzbeschaffungskosten bei der THE zu melden (ja, das wird kontrolliert). Die bekommen sie dann ersetzt. (4/n)
Die Summe der Ersatzbeschaffungskosten wird durch alle in Deutschland ausgespeisten kWh Gas geteilt. Die auf jede kWh entfallende Summe ergibt dann die Umlage.
Die Umlage deckt also NUR die Ersatzbeschaffungskosten, nicht die Mehrkosten der Versorger (5/n)
Mit der Berechnung und Erhebung der Umlage ist die THE betraut. Das ist ein von der EEG-Umlage bekanntes Procedere. Die THE berechnet allen Versorgern nun die auf ihre Liefermengen entfallende Umlage. Diese wälzen die Umlage an ihre Kunden weiter. (6/n)
Nun sind auch den Versorgern erhebliche Mehrkosten entstanden. Erdgas wurde an den Großhandelsmärkten nämlich 2021 schon teuer, da haben Letztverbraucher noch gar nichts bemerkt. Diese Kosten werden nun auch weitergewälzt. (7/n)
Diese regulären Preiserhöhungen können Unternehmen übrigens nicht willkürlich vornehmen: In der Grundversorgung können (nur) Mehrkosten weitergegeben werden. In Sonderkundenverträgen entscheiden die Konditionen des jeweiligen Vertrags. (8/n)
Insgesamt ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Doch ewig wird das nicht so bleiben: Der Gasbedarf soll insgesamt sinken, es werden Terminals für Gas aus anderen Quellen errichtet. Die Umlage ist bis 4/24 befristet. Aber so billig wie früher wird Gas eher nicht mehr (9/9).
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Was bedeutet der Gasalarmfall für den Verbraucher?
Erdgas ist bei Neukundenverträgen schon jetzt doppelt bis dreifach so teuer wie in den Vorjahren. Doch viele Bestandskunden haben noch laufende Festpreisverträge aus den Jahren 2020 und 2021. Sie zahlen bisher weniger (1/n)
Wird in Deutschland demnächst das Gas knapp, ruft die BNetzA die Gasmangelllage aus. Dann dürfen Importeure, Zwischenhändler und Versorger ihre Mehrkosten für die Beschaffung jeweils bis zum Letztverbraucher weitergeben. Grundlage ist § 24 EnSiG. (2/n)
Auf anderslautende Preisvereinbarungen soll es dann nicht mehr ankommen. Der Versorger kann mit einer Woche Vorlauf dem Letztverbraucher einen neuen Preis berechnen, bis die Lage sich wieder verbessert hat. Damit will der Gesetzgeber den Markt vorm Zusammenbruch retten (3/n)
Kontaktbeschränkungen über Weihnachten bringen überhaupt nichts. Wer vorsichtig ist, hat große Familienfeiern eh abgesagt. Ungeimpfte und andere Idioten halten sich eh an nichts. (1/x)
Nach Weihnachten könnte man den Handel, die Büros, und Werkshallen schließen und Veranstaltungen untersagen. Halte ich für unrealistsch, bevor man in Deutschland verbindlich Unternehmen Home Office verordnet, friert die Hölle zu (2/x).
Ich bezweifele, dass Geimpfte und Ungeimpfte wegen ihres unterschiedlichen Verlaufsrisikos noch vergleichbare Gruppen sind, und halte Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte durchaus für machbar, aber ob die FDP da mitgeht, ist sehr zweifelhaft. (3/x)
Was sagt das BVerfG in den Beschlüssen 1 BvR 971/21 und 1 BvR 1069/21 zu den Schulschließungen? Ein erster, ganz kurzer Thread über die Argumentation des Senats (1/n)
Absolut breaking: Das BVerfG erkennt das Recht auf schulische Bildung an. Das ist mal ein Wort. Ob der Staat das in manchen maroden Schulen überhaupt noch einlöst? Wie sieht es bei Behinderungen aus? Verfassungsbeschwerden incoming, würde ich sagen! (2/n)
In dieses Grundrecht hat der Staat durch Schulschließungen eingegriffen. Anders als die Hobbyjuristen von der Telegram-Universität glauben, bedeutet das nicht, dass die Maßnahme deswegen verfassungswidrig wäre. Nein, wir fragen im nächsten Schritt nach der Rechtfertigung (3/n)
Wir erinnern uns: Deutschland hat ein feststehendes Emissionsbudget. Es ist endlich, vergleichbar mit einer Schale Kekse. Diese Kekse müssen für alle Deutschen reichen. Nur in begrenztem Rahmen und für viel Geld kann die Regierung im Ausland zusätzliche Kekse kaufen (2/x)
Um diese Kekse auf die Deutschen zu verteilen, sind unterschiedliche Strategien denkbar. Man könnte jedem Deutschen abgezählte Kekse schenken und den Verzehr von mehr Keksen verbieten. Man könnte überhaupt alle Tätigkeiten verbieten, die zu übermäßigem Keksverzehr führen (3/x)
Offenbar ist in der Öffentlichkeit immer noch nicht angekommen, welche klimapolitischen Instrumente es gibt und welche Spielräume Deutschland überhaupt hat. Ein Thread (1/x).
Das Wichtigste: Das Klimaschutzziel wird auf EU-Ebene festgelegt. Schon bis 2030 sparen die EU 27 zusammen 55% ggü. 1990. Deutschland soll 50% unter das Niveau von 2005.
EU-Recht ist verbindlich. Deutschland kann also nicht einfach politisch beschließen, weniger zu sparen (2/x)
Das BVerfG hat am 24.3.21 festgestellt, dass auch das GG Deutschland zu Klimaneutralität verpflichtet und ein Anspruch auf intertemporale Gerechtigkeit verbietet, die Einsparungen zeitlich nach hinten zu schieben.
Es ist also auch verfassungswidrig, jetzt weniger zu sparen (3x)