Ausgewogen, maßvoll, grundrechtsschonend – Das Bundeskabinett hat heute Anpassungen am Infektionsschutzgesetz (#IfSG) beschlossen. "Wir nehmen die #CoronaPandemie weiter ernst – und wir nehmen die Grundrechte ernst", erklärte Bundesjustizminister @MarcoBuschmann.
"Die Länder können eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen. Und wenn sie das tun, müssen sie Frisch-Getestete in vielen Bereichen davon befreien – etwa in der Gastronomie, der Kultur oder beim Sport." BM @MarcoBuschmann
"In Schulen darf eine Maskenpflicht überhaupt nur dann angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist, um den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten – und auch dann nur ab der 5. Klasse. Für Kinder der Klassen 1 bis 4 wird es keine Maskenpflicht geben." BM @MarcoBuschmann
"Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss folgen wir exakt dem verabredeten Fahrplan. Das letzte Wort hat nun der Bundestag. Für uns gehört #Pandemiepolitik ins Parlament. Das macht die Debatte und anstehende Entscheidungen transparenter." Bundesjustizminister @MarcoBuschmann
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