Warum mir diese Verfassungsbeschwerde am Herzen liegt: Sonja M. zeigte an, von Vorgesetztem in der #Werktstatt für #MenschenMitBehinderungen sexuell belästigt worden zu sein, die Staatsanwaltschaft stellte ein: Wegen kognitiver Beeinträchtigungen sei sie unfähig, auszusagen. 🧵
Sonja M. schildert, 2020 mehrfach gegen ihren Willen von einem Vorgesetzten angefasst & geküsst worden zu sein. Sie hat das der Polizei detailliert geschildert, sowohl die Polizeibeamtin als auch Betreuerinnen, die sie lange kennen, hielten ihre Schilderungen für glaubhaft./3
Ein psych. Gutachten sprach ihr dann aber wegen leichter bis mittelgradiger kognitiver Beeinträchtigungen die "Aussagefähigkeit" ab. Heißt: Sie könne nicht erinnern & wiedergeben, wenn ihr etwas Vergleichbares geschehe. Ihre Aussage soll rechtlich wertlos sein./3
Aussagepsychologische Gutachten sind in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen und damit insb. bei #SexualisierterGewalt absolut üblich ist. Problem: Die Gutachterin hier hat keinerlei Expertise im Umgang mit Zeug*innen mit kognitiven Beeinträchtigungen./5
Die Gutachterin hat schwere methodische Fehle begangen, Sonja M. über 3 Stunden ohne Pause befragt, dabei geduzt & wie ein Kind behandelt. Eine anerkannte Sachverständige meint: Das Ergebnis des Gutachtens ist nicht haltbar. Die Staatsanwaltschaft hätte das erkennen müssen./5
Denn: Aussagefähigkeit ist eine Mindestschwelle, sie liegt auch bei schweren kognitiven Beeinträchtigungen & bei 4jährigen Kindern grundsätzlich vor. Sonja M. jedenfalls ist definitiv aussagefähig. Ihre Aussage hätte auf Glaubhaftigkeit gewürdigt werden müssen./6
Vorm Verfassunsgericht machen wir gelten: Das verletzt Grund- und Menschenrechte von Sonja M. Ihr Anspruch auf effektive Strafverfolgung & diskriminierungsfreien Zugang zum Recht wurden verweigert, effektive Rechtschutzmöglichkeiten fehlten. /7
Das Verfahren ist leider beispielhaft für ein eklatantes Menschenrechtsproblem und für strukturelle Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen. Deutschland wird Verpflichtungen aus UN-Behindertenrechtskonvention #UNBRK und Istanbul-Konvention zum #Gewaltschutz nicht gerecht./8
#FrauenmitBehinderungen sind 2-3mal häufiger von #sexualisierterGewalt betroffen, die Täter*innen eigentlich immer davon. Das liegt u.a. daran, dass Polizei & Staatsanwaltschaft keine Schulungen oder Vorgaben zum Umgang mit Zeug*innen mit kognitiven Beeinträchtigungen haben./9
Wie kann das Verfahren beschleunigt werden, wie sollte die Vernehmung aussehen und Doppelvernehmungen vermieden werden, wie können Fragen formuliert werden, welche Expertise brauchen Gutachter*innen? Hier gibt es dringenden und großen Aufholbedarf. /10
Wir hoffen nun, dass der Verfassungsgerichtshof Berlin diese Rechtsverletzungen erkennt und aus der Verfassung Vorgaben ableitet. Täter sexualisierter Gewalt an Frauen mit Behinderungen müssen zukünftigt zur Rechenschaft gezogen werden können./11
Nebenbei: Es ist mir eine unglaubliche Ehre, mit d wunderbaren @TheresiaDegener, u.a. ehemaliges Mitglied des UN-Fachausschusses für die Rechte von #MenschenmitBehinderungen, und mit d großartigen & unfassbar engagierten Rechtsanwält*in #RonskaGrimm zusammenarbeiten zu dürfen./12
Das #BAMF liest seit 2017 #Handydaten von #Geflüchteten aus, die im Asylverfahren keinen Pass vorlegen können. Damit will es rausfinden, ob d Angaben zu Identität &Staatsangehörigkeit stimmen. Für einen zweifelhaften Erkenntnisgewinn greift es beispiellos in #Grundrechte ein./2
Ohne, dass die jeweilige Person Anlass für Verdacht gegeben hat dringt das #BAMF also tief in die #Privatsphäre ein und untersucht mit einem speziellen Computer Handys auf verwendete Ländervorwahlen, Login-Daten, GPS-Daten und verwendete Sprache. /3
Heute ist #IntersexAwarenessDay, Grund genug für einen kleinen Stand zum dringend überfälligen expliziten Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Inter*kindern. Ein Thread /1
Wichtigste Botschaft: Inter*menschen gehören zum natürlichen menschlichen Spektrum und kein Körper sollte verändert werden, nur weil er von gesellschaftlichen Normen vom Geschlecht abweicht. Das ist leider nicht der Fall. /2
Immer noch werden ohne Grund unnötige medizinische Maßnahmen ergriffen, um Kinder an gesellschaftliche Normvorstellungen anzupassen. Hierzu Operationen an Kindern👉 tagesspiegel.de/gesellschaft/q… /3