In der Sache #AchGut ./. Land Baden-Württemberg wegen Äußerungen des @beauftragtgg liegt mir jetzt der Beschluss des VG Stuttgart vor. Beide Seiten sind Gewinner und Verlierer zu 50% und das verdient eine genauere sachliche Analyse. 1/
2/ Der Tweet wurde insoweit verboten, als 1. den #AchGut Autoren die Vertretung rassistischer und demokratiefeindlicher Positionen unterstellt werden und 2. aufgerufen wird, dass die Finanzierung von Verschwörungsmythen durch die Wirtschaft enden müsse.
3/ Erlaubt sei hingegen: 3. Die Begrüßung der Entscheidung von Audi keine Werbeanzeigen zu schalten 4. Die Bezeichnung von Prof. Dr. Stefan Homburg als Verschwörungsmythologen 5. Die Behauptung, dass das Portal #AchGut@BlumeEvolution + @ZentralratJuden persönlich verhöhnt habe.
4/ Begründung:
a) @BlumeEvolution handelt für den Staat. Öffentliches Recht daher anwendbar
b) Neutralitätsgebot aus Art. 21 GG besteht nicht. Blume darf Positionen beziehen.
c) Es besteht jedoch Sachlichkeitsgebot, d.h. Wertungen müssen auf Tatsachen berufen.
5/ Das Gericht hat im Eilverfahren keine Artikel gesehen, aus dem sich Rassismus oder antidemokratische Positionen ergeben.
6/ Wohl aber wurde dem Gericht Material vorgelegt, aus dem sich für das Gericht die unbestrittene Folgerung ergebe, Homburg sei ein Verschwörungsmythologe. (Homburg war hier nicht Partei und das Urteil bedeutet nicht zwingend, dass er von jedermann so bezeichnet werden darf).
7/ Die Billigung der erfolgten Audi-Entscheidung sei verhältnismäßig und vom Aufgabenbereich des @beauftragtgg umfasst, sagt das Verwaltungsgericht. Ein "irgendwie geartetes" Neutralitätsgebot bestehe nicht.
8/ Billigen erlaubt, missbilligen verboten. Ungewöhnlich ist, dass das Gericht demgegenüber die Kritik der Finanzierung von Verschwörungsmythen durch Wirtschaft dagegen für einen unzulässigen Eingriff hält. Da wird entweder eine feine Linie gezogen oder ein Widerspruch verkannt.
9/ Klargestellt wird, dass sich @BlumeEvolution als Privatperson mit seinem Privataccount uneingeschränkt äußern darf. Dort wären die Meinungsäußerungen wohl zulässig.
10/ Ernsthaft ließ #AchGut vortragen, dass die Aussage
„Auch der @ZentralratJuden, meine Familie & ich sind über dieses Portal oft persönlich verhöhnt, ja angegriffen worden" jeder Grundlage entbehre.
Dazu befand das Gericht, es beruhe auf einem "zutreffenden Tatsachenkern".
11/ Gegen die Entscheidung können beide Seiten innerhalb von 2 Wochen Beschwerde zum VGH einlegen. Dort könnte neben den Rechtsfragen auch noch geklärt werden, ob die Vorwürfe zum Rassismus oder zur Verschwörung richtig bewertet wurden.
12/ Dass gegenüber Medien kein Neutralitätsgebot gilt, hatte ich im Juli schon in einem Video dargelegt, gegen das AchGut gerichtlich vorging. Nicht wegen der Inhalte, sondern der Hintergrundbebilderung. Jetzt wo das VG meine Position bestätigt, brauchen wir das Video nicht mehr.
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Wer #TikTok illegale Inhalte meldet (hier FakeAccount für CryptoScam) bekommt fast immer und automatisch Absagen. Erst auf anwaltliche Abmahnung wird der Plattformbetreiber (manchmal) aktiv. Diese Zermürbungsstrategie können wir auch von anderen Betreibern wie Meta und X, aber TikTok fällt auf, dass systematisch falsche Moderationsentscheidungen getroffen werden.
Während illegale Inhalte stehen bleiben, werden zulässige Inhalte bei massenhaften Meldungen grundlos entfernt und Konten blockiert. Widerspruch ist zwecklos. Das System bevorzugt dabei rechte Inhalte und behindert Aufklärung. So wird mir verboten, den Hashtag #Remigration zu verwenden, um über dessen menschenverachtende Inhalte aufzuklären. Bei der Suche danach erhält jedoch man fast ausschließlich AfD-Accounts - als wäre es eine geschützte Marke.
Auf Abmahnungen antwortet der Mailaccount dach@tiktok.com - das wäre auch der (jetzt nicht mehr geheime) Tipp, um direkt mit TikToks Rechtsabteilung in Kontakt zu treten. Die bloße Löschung illegale Inhalte reicht uns jetzt nicht mehr aus - wir verlangen Unterlassungsverpflichtungen und bringen das vor Gericht. Hat jemand ähnliche Erfahrungen und Nachweise?
Wo ist der radikalste AfD-Landesverband? Ihr tippt vermutlich auf Thüringen oder Sachsen. Falsch. Wenn es um handfeste Beweise in Form von verfassungsfeindlichen Beschlüssen geht, hat Bayern die Ost-Verbände rechts überholt. MdL @SchuberlToni berichtet aus dem Bayerischen Landtag.
Hier das ganze Gespräch:
Das letzte Urteil zur Einstufung in Bayern ist noch aus Juni und berücksichtigt nicht die jüngeren Entwicklungen. Auf der Grundlage ist jetzt auch @SchuberlToni für ein unmittelbares Verbotsverfahren. vgh.bayern.de/mam/gerichte/v…
Mein Highlight des Tages. Im Berliner Abgeordnetenhaus sagten mehrere Teilnehmer der Ausschusssitzung, dass sie den Gedanken überzeugend fanden, dass ein AfD-Verbotsverfahren auch dann nützlich für die Demokratie ist, wenn es lange dauert und nicht zum Verbot führt. 1/
Viele Demokraten haben - traumatisiert vom NPD-Verfahren - Angst vor dem Ausgang und wünschen sich möglichst vorab Sicherheit. Tatsächlich hängt der Ausgang aber nicht von der Stoffsammlung oder der Qualität der heutigen Gutachten ab, sondern alleine vom Verhalten der AfD in den Jahren während der Prüfung durch das BVerfG. Das Urteil stellt auf den letzten Zeitpunkt ab und bis dahin gibt es 3 Szenarien:
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1. Radikale Demokratisierung: Die AfD trennt sich glaubhaft und nachhaltig von allen radikalen Kräften (Lippenbekenntnis reicht nicht), ändert den Namen, distanziert sich von eigenen radikalen Anhängern und räumt jede Rückfälligkeitsgefahr glaubwürdig aus. Sie besteht fort.
2. Radikale Machtübernahme: Auf dem Weg zu 1 zerreißt es die Partei. Radikale Kräfte übernehmen die Führung und bekennen sich damit als verfassungsfeindlich und werden schließlich verboten.
3. Chaos. Partei versinkt im Chaos, Wähler wenden sich ab und AfD fällt aus den Parlamenten. Das BVerfG wartet noch einige Jahre ab und verneint schließlich die Potenzialität, da von der AfD keine Gefahr ausgeht.
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Die Menschen in Borkum möchten den Brauch nicht öffentlich kommentieren, in den Kommentaren hier sieht man, dass Gewalt gegen Frauen zum heimischen Freiheitsanspruch gehört, bei dem sich die Presse raushalten soll. Juristisch stellt sich die Frage, ob die Teilnahme nach § 228 StGB überhaupt gerechtfertigt werden kann. Zweifel +
"Je mehr Potenzialität eine Partei hat, umso weniger extrem müssen die Äußerungen sein, für das Verbot." Diese und andere Erkenntnisse aus der Stellungnahme der 17 Staatsrecht-Profs zum AfD #Verbotsverfahren und etwas über Vorstellungsgespräche.
Das BayVG München stellt in seinem Urteil im Prozess der AfD BY ./. Verfassungsschutz fest, dass die AfD Staatsbürger in großen Mengen u. a. durch Ghettogesetze vertreiben will. "Ghettogesetze" im Ernst? Ja, Sellner beschreibt sie in seinem Buch auf S. 76 ausführlich. Immer wenn AfDler der ethnisch-völkischen (vulgo: rassistischen) Droge des österreichischen Verführers verfallen, folgt die nächste Höherstufung. Da glauben schon manche, Sellner wäre vom Verfassungsschutz engagiert. vgh.bayern.de/mam/gerichte/v…
Die Urteilsgründe kommen gerade rechtzeitig für unsere letzte Stellungnahme zum LG Hamburg im Prozess von #DankeUlrich Vosgerau ./. Bürgerschaftsfraktion @GRUENE_Hamburg. Ab heute sind die 20 Kernthesen und Tatsachenbehauptungen Prozessstoff. So viel zum Thema, es wären alles nur Wertungen, die nicht bewiesen werden können. Wir werden im Falle einer mündlichen Verhandlung die Correctiv-Reporter als präsente Zeugen mitbringen, laden Herrn Sellner und regen Parteieinvernahme von Vosgerau an.
Sellner ist nicht die AfD, beschweren sich immer wieder die Kommentatoren. Die AfD macht es dem Verfassungsschutz jedoch sehr leicht, die menschenverachtenden Lehren Sellners auf die Partei zu übertragen. Am besten dann, wenn sie Sellners Lehren teilen, verbreiten, übernehmen oder ihn auftreten lassen.