Die Kommission sei schuld, weil 🇦🇹 als Binnenland so viele Asylanträge habe, die zuvor durch andere EU-Länder gezogen seien.
Na, welche Länder könnten denn das sein? 2/6
Ungarn hat eine EU-Außengrenze.
Ungarn hatte in diesem Jahr 115.000 aufgegriffen Menschen.
Ungarn hat bislang 36 (!) Asylanträge. Österreich über 70.000.
Ist das also eine Kritik an Ungarn? 3/6
Nein, #Nehammer krisiert lieber "die EU", als den autoritären Selfie-Freund Orbán.
Wie verlogen kann man sein? 4/6
Dann noch die "Belastung" Österreichs. Zum wiederholten Male die unwürdigen Zahlentricksereien.
Es sind mittlerweile über 70.000 Anträge. Warum alte Zahlen nennen? Warum nicht dazusagen, dass der Großteil weiterziehen, 🇦🇹 genauso durchwinkt wie die anderen? 5/6
Es gab in 🇦🇹 seit Ende Juli 30.000 Anträge. Gleichzeitig stieg die Anzahl derjenigen in Grundversorgung nur um 2.200.
Könnte jemand #Nehammer und #Karner fragen, wo und von was übrige 27.800 Schutzsuchenden leben? Oder sind sie gar weitergezogen?
Unwürdiges Schauspiel. 6/6
Bei 3/6 ist mir falsches Bild vom Juni reingerutscht. Hier der Stand Anfang Oktober:
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Tendenz: Es wird
➡️positiver
➡️weiblicher
➡️weniger
➡️jünger
#asylfakt78
1/10
Tendenz massiver Rückgang bei Neuanträgen setzt sich fort:
Momentan gibt es 500-600 Menschen im Monat, die (außerhalb des Familienverfahrens) nach 🇦🇹 kommen und Asylantrag stellen.
Zum Vergleich: Im April 2023 waren es über 2.700 in 1 Monat (soviel wie in 2024 insgesamt).
2/10
Zieht man von neueinreisenden Antragsteller:innen noch jene ab, die weiterziehen (und deren Verfahren eingestellt werden) sind es pro Monat zusätzliche 250-400 Asylverfahren (April 24: 399)
Zwischen Juli-Oktober 2022 waren es 8.000-11.000 neue Asylverfahren/Monat.
Ein Innenminister im Wahlkampf auf Stimmungsmache in der Parteizentrale letzten Freitag:
"4 von 5 Asylanträgen waren im letzten Jahr negativ – negativ beschieden. Ablehnung."
Eine starke Ansage. Mit der Karner ordentlich daneben liegt. #asylfakt70
1/10
Hintergrund:
#ÖVP will Bezahl-(Sachleistungs?)karte für Asylwerber:innen einführen:
Zuviel Asylmissbrauch ("4 von 5 negativ"), dagegen sei Bezahlkarte wirksame Maßnahme.
Über (Un-)Sinnigkeit der Karte wurde viel gesprochen. Aber auch behauptete Ausgangslage liegt nicht vor.
In 1 Asylverfahren werden 3 Schritte geprüft:
1⃣ Liegt Asylanspruch vor?
2⃣Liegt kein Asylanspruch vor wird geprüft ob subsidiärer Schutzanspruch besteht.
3⃣ Wird dieser verneint wird geprüft ob Anspruch auf humanitären Aufenthaltstitel besteht.
Wir sehen Video von Trauungszeremonie vor Standesamt. Fremdenpolizisten unterbrechen diese, nehmen den zu diesem Zeitpunkt nicht aufenthaltsberechtigten Mann fest und bringen ihn in die Schubhaft.
War Handeln der Behörde rechtskonform oder nicht?
2/13
Asylverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Mann kommt Ausreiseverpflichtung nicht nach. Voraussetzung für Abschiebung gegeben, weil es Rückkehrentscheidung gibt.
BFA spricht von 13 Festnahmeversuchen, denen sich Betroffener entzogen hat.
3/13