Die Kommission sei schuld, weil 🇦🇹 als Binnenland so viele Asylanträge habe, die zuvor durch andere EU-Länder gezogen seien.
Na, welche Länder könnten denn das sein? 2/6
Ungarn hat eine EU-Außengrenze.
Ungarn hatte in diesem Jahr 115.000 aufgegriffen Menschen.
Ungarn hat bislang 36 (!) Asylanträge. Österreich über 70.000.
Ist das also eine Kritik an Ungarn? 3/6
Nein, #Nehammer krisiert lieber "die EU", als den autoritären Selfie-Freund Orbán.
Wie verlogen kann man sein? 4/6
Dann noch die "Belastung" Österreichs. Zum wiederholten Male die unwürdigen Zahlentricksereien.
Es sind mittlerweile über 70.000 Anträge. Warum alte Zahlen nennen? Warum nicht dazusagen, dass der Großteil weiterziehen, 🇦🇹 genauso durchwinkt wie die anderen? 5/6
Es gab in 🇦🇹 seit Ende Juli 30.000 Anträge. Gleichzeitig stieg die Anzahl derjenigen in Grundversorgung nur um 2.200.
Könnte jemand #Nehammer und #Karner fragen, wo und von was übrige 27.800 Schutzsuchenden leben? Oder sind sie gar weitergezogen?
Unwürdiges Schauspiel. 6/6
Bei 3/6 ist mir falsches Bild vom Juni reingerutscht. Hier der Stand Anfang Oktober:
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Die beiden bemerkenswertesten Grafiken, die für mich in jüngster Vergangenheit augenöffnend waren (und nichts mit Asyl zu tun haben):
Vor etwa 20 Jahren waren 15% der 🇦🇹 Bevölkerung über 65 Jahre alt. 1/6
2024 - und somit in nur wenig mehr als 20 Jahren - ist diese Altersgruppe um 5 Prozent (!) gewachsen.
Gleichzeitig ist die Bevölkerung im erwerbsfähigen gesunken. Noch drastischer: Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren ist von 17 auf 14 Prozent gesunken.
2/6
Es gibt klaren Unterschied zwischen Wien und Nicht-Wien.
In Bundesländern ohne Wien ist Gruppe 65+ sogar schon auf 21% angestiegen.
Anteil Erwerbsfähiger ist auf 65% zurückgegangen. Und Anteil wird weiter sinken:
Anteil "Nachwuchs am Lond" von 17 auf 14% zurückgegangen. 3/6
Viel Aufregung um eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu #Afghanistan.
Eine kurze Einordnung zur Bedeutung und mutmaßlichen Folgen #asylfakt81
1/10
Seit Machtübernahme des islamistischen Terrorregimes der Taliban 2021 haben Unterinstanzen in Asylverfahren (BFA und BVwG) immer wieder Schutzansprüche von Afghanen verneint und Rückkehrentscheidungen für zulässig erklärt.
Bislang hat VfGH immer Neubeurteilung aufgetragen.
2/10
Im konkreten Fall hat VfGH gesagt:
Entscheidung des BVwG vom Februar 2024 ist nicht falsch. Aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls - Paschtune, familiäres Netzwerk, keine Verfolgung, wohlhabend - ist Argumentation des BVwG für Höchstgericht nachvollziehbar.