Ich erstelle nach und nach Threads über sozialrechtliche Veränderungen, die das Bürgegeld mitbringt.
Hier wird eine Sammlung dieser Threads entstehen.
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Die Anrechnung von Einmaleinkommen verbessert sich im Bürgergeld deutlich, es wird nicht mehr jedes hohe Einmaleinkommen auf 6 Monate verteilt angerechnet:
Die Anrechnung von Azubi-Einkommen verbessert sich in 2 Schritten massiv.
Die Benachteiligung von Azubis aus #IchbinArmutsbetroffen|en Familien unter 25 Jahren verringert sich damit massiv:
Veränderungen durch das Bürgergeld #3
- Freibetrag Erwerbseinkommen
"Arbeit soll sich lohnen" - dafür sorgt im SGB II der Erwerbstätigenfreibetrag. Dieser wurde seit 2011 nicht verändert und hat daher durch die Inflation massiv an Anreiz verloren - nun wird er erhöht.
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Bis 12/2022 im Arbeitslosengeld2 gelten folgende Regeln:
Die ersten 100€ sind als Grundfreibetrag anrechnungsfrei, darüber gibt es den Erwerbstätigenfreibetrag.
Nach diesem sind 20% des Bruttos von 100-1000€, sowie 10% des Bruttos von 1000-1200€ (mit Kind 1500€) frei.
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Der maximale Freibetrag beträgt mit
100€ Grundfreibetrag
180€ 20% von 900€ (100-1000€)
20€ 10% von 200€ (1000-1200€)
30€ 10% von 300€ (1200-1500€) - nur mit Kind
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300€ / 330€ mit Kind
Bislang im Alg2 wurde Azubi-Lohn angerechnet, wie jedes andere Erwerbseinkommen.
Dadurch entstand ein massiver Unterschied zwischen Jugendlichen im Alg2-Bezug und denen aus "gutem Haus".
Azubis aus armen Verhältnissen blieben arm.
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Während Jugendliche und junge Erwachsene aus Mittelstandsfamilien ihren Azubi-Lohn zumeist für sich haben und nichts abgeben müssen, mussten diejenigen aus armen Familien einen großen Teil des Geldes abgeben.
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Das Ergebnis war, dass auch die Azubis arm im Verhältnis zu ihren Freunden waren, nicht mithalten konnten und zum Teil die Ausbildung frustriert aus diesem Grund abgebrochen oder von vornherein abgelehnt wurde.
Veränderungen durch das #Bürgergeld #1
- Einmaleinkommen / Nachzahlungen §11 Abs 2+3 SGB II
Eine bislang recht wenig beachtete, aber wichtige Veränderung, die das Bürgergeld mit sich bringen wird, ist eine deutliche Verbesserung bei der Anrechnung von Einmaleinkommen.
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Bislang wird Einmaleinkommen im Zuflussmonat angerechnet. Wenn für diesen schon Leistungen erbracht wurden, dann im Folgemonat.
Ist das Einmaleinkommen höher als der Bedarf, wird es auf 6 Monate verteilt angerechnet.
Details dazu hier:
Einmaleinkommen in diesem Sinn waren und sind noch heute:
- Guthaben aus einer Steuererklärung
- Erbe
- Gewinn aus Lotterie
- Nachzahlung von Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss/Elterngeld/Renten/...
- Urlaubsgeld
Das Jobcenter erlässt vorläufige Bescheide wenn Infos fehlen oder die Höhe des Anspruchs unklar ist.
Die vorläufige Bewilligung nach §41a SGB II hat Voraussetzungen und vielfältige Folgen, hier ein Einblick...
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Das Jobcenter muss nach §41a SGB II vorläufig entscheiden wenn:
1. Bei der Beantragung Unklarheiten bestehen, die nicht schnell zu klären sind.
Beispiele:
- fehlende Aufenthaltserlaubnis, wenn die Antragsstellung nachgewiesen wurde
- fehlender Nachweis über Nebenkosten
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2. Wenn sich die Höhe des Anspruchs erst im Laufe des Bewilligungsabschnitts herausstellen wird.
Beispiele:
- bei schwankendes Einkommen
- temporäre Bedarfsgemeinschaft (Kinder haben Umgang)
- Selbstständigkeit
- Erwartetes Einmaleinkommen, un
Frisch verliebt... Zusammenziehen trotz #HartzIV-Bezug eines oder beider Partner?
Im ersten Jahr nach dem Zusammenziehen bleiben beide eigenständige Personen. Sie werden behandelt wie eine WG, danach werden sie nach den Regeln
des Jobcenters zu einer Bedarfsgemeinschaft.
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Das hat für dieses Jahr zur Folge, dass nicht von einer gegenseitigen Unterstützung ausgegangen wird. In der Berechnung wird also kein Einkommen des Partners beim Leistungsberechtigten angerechnet.
Außerdem wird der volle Regelbedarf gezahlt, nicht der für Partner. Je +45€
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Nur die Miete für die nun zusammen bewohnte Wohnung wird nun auf beide hälftig verteilt - so kann es für den Erwerbstätigen sogar noch zu einer Entlastung kommen.
Vorläufige Zahlungseinstellung wegen vorrangiger Leistungen
Einige Jobcenter stellen aufgrund nicht gestellter Anträge auf vorrangige Leistungen (Unterhaltsvorschuss, Alg1,...) vorläufig die Zahlung ein.
So wie hier geschehen:
Dafür gibt es 2 Gründe: 1. Es ist unangemessen, die Zahlungen vollständig einzustellen. Das Jobcenter hat nach §40 Abs3 SGB II die Möglichkeit, die Zahlungen teilweise (z.B. in Höhe des Unterhaltsvorschusses) einzustellen.
Diese Option wäre milder.
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2. Die Vorschrift ist dazu da, Rückforderungen zu vermeiden und nicht dazu Leistungsberechtigten Druck zu machen.
Eine Rückforderung kann aber gar nicht entstehen, wenn das Amt seine Arbeit richtig macht.
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