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Jan 3, 2023 15 tweets 3 min read Read on X
Mal ein paar #IchBinHanna-Lösungsvorschläge (gerne auch zur Ergänzung), weil ich sonst angesichts der Destruktivität meines eigenen Falls den Verstand verliere.

Los geht's.
1⃣ Änderung des #WissZeitVG & Einrichtung von Ombudsstellen in den Behörden/Ministerien.

Funktioniert so: Ins WissZeitVG wird eine Begründungspflicht für befristete Post-Doc-Verträge aufgenommen. In den Ministerien (bzw. senatorischen Behörden) werden Ombudsstellen, besetzt ...
... mit Arbeitsrechtler*innen, eingerichtet, die Anonymität zusichern & die Verträge prüfen können. Da die Unis nicht wollen, dass ihnen permanent die Fachaufsicht im Nacken hängt, werden sie von selbst darauf achten, nicht mehr rechtsmissbräuchlich zu befristen & - schöner ...
... Nebeneffekt - gegen die Exzesse in der Vertragsgestaltung, d.h. z.B. unnötig kurzfristige Verträge, vorgehen.
2⃣ Das WissZeitVG wird dahingehend geändert, dass Prä-Docs nur noch in 3+3- und Post-Docs nur noch in 6-Jahres-Intervallen beschäftigt werden dürfen. Auf Landesebene wird die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeitende für Drittmittelprojekte "rauszubuchen".

Funktioniert so: ...
... Durch das WissZeitVG werden die Rahmenbedingungen so eindeutig gesetzt, dass sie in die Projektplanung einfließen können: Statt Mitarbeitende quasi als "Söldner*innen" für Projekte einzustellen, werden Projekte ausgehend von den Kompetenzen der bereits vorhandenen ...
... Mitarbeitenden geplant. Die Mitarbeitenden haben Planungssicherheit, d.h. diese gönnerhaften Kurzzeitverträge "zum Abschluss der Diss" sind nicht mehr notwendig. Das "Rausbuchen" bewirkt, dass es für die Antragssteller*innen attraktiver wird, sich um weniger, dafür aber ...
... längere Drittmittelprojekte zu bemühen: Sie bekommen nicht mehr Stellen (= "Menschen") als "Ausstattung", sondern jährliche Personalkostenbudgets, die sie z.B. über die Jahre "ansparen" und dann für große Vorhaben verwenden können. Schöner Nebeneffekt: Da der ...
... Personaleinsatz nicht mehr so hoch flexibel ist, nimmt der Nutzen aus der befristeten Beschäftigung & damit auch der Anreiz zur befristeten Beschäftigung ab.
3⃣ Das WissZeitVG verpflichtet alle Institutionen, die nach diesem Gesetz befristen wollen, zur Transparenz und die (deutschen) Förderinstitutionen beziehen die Daten der Hochschulen in ihre Entscheidungen ein.

Funktioniert so: Knüpft an dieses Modell⬇️ ... Diagramm zur Klassifikation...
... (docdro.id/qgLEphp) an. Das BMBF verpflichtet alle Institutionen, ein Tool zur Datenerhebung zu nutzen, mit dem alle (ALLE!) Beschäftigungsverhältnisse mit bestimmten Infos (z.B. Laufzeit, Anzahl frühere AV, Stipendium ja/nein, Qualifikationsziel vereinbart ja/nein, ...
... Auftragsforschung ja/nein, ...) eingegeben werden müssen. Anhand von Klassifikationen können dann Kennzahlen bestimmt werden. Z.B. "Unbefristeter Vertrag Post-Doc? ➡️ Legitim" oder "Vertrag < 3 J Prä-Doc? ➡️ Mindestens exzessiv". Bei missbräuchlichen Vertragsgestaltungen, ...
... z.B. Kombination "Auftragsforschung" + "Stipendium", warnt das Tool (ich stelle mir da einen möglichst nervtötenden Sirenenton, der erst endet, wenn sich der/die MA in der Personalverwaltung den Vertrag genauer angeguckt hat ...) & die missbräuchliche Vertragsgestaltung ...
... muss behoben werden. Mit den anderen Daten werden Kennzahlen berechnet, die im Rahmen von großen Anträgen (Sonderforschungsbereiche, ExStra, ...) offengelegt werden müssen. Vorteil: Die Lösung ist flexibel, aber es werden nicht länger die Unis durch Drittmittel belohnt, ...
... die die Arbeitsbedingungen missbräuchlich ausgestalten. Und die Daten können dann für's Benchmarking oder die Einleitung von Aufsichtsmaßnahmen verwendet werden.

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