Weil es da offensichtlich große Unsicherheiten gibt, ein 🧵 zu Pension und Zuverdienst in 🇦🇹
Achtung: im Zweifel immer vorher (zB bei der AK kostenlos) beraten lassen. Für’s Verständnis auch immer die Motivation des Gesetzgebers. #moa#xp
Grundsätzlich muss Einkommen immer versteuert werden, auch der Zuverdienst zur Pension. Da wir eine Steuerprogression haben, immer mindestens mit dem höchsten Steuersatz für’s Grundeinkommen.
Da wir das gleich brauchen: die Geringfügigkeitsgrenze ist jener Betrag, der fast ohne Sozialversicherung (nur Unfallversicherung, aber die zahlt der AG) dazuverdient werden darf. ACHTUNG: genau - 1 Euro mehr kann alles ändern. Derzeit 500,92 14x.
Grundsätzlich will der Staat, dass wir länger arbeiten und fördert das. Wer z.B. über das staatliche Pensionsalter weiter arbeitet (ohne Pensionsbezug) bekommt einen schönen Aufschlag auf die spätere Pension.
Will man zur Pension dazuverdienen, kommt es auf die Art der Pension an, wie sehr sich das rentiert. In der Folge eine kleine Aufstellung der häufigsten Fälle bei Eigenpension (von Hinterbliebenenpension habe ich leider keine Ahnung):
Echte Alterspension: kein Problem. Pension bleibt. Bis Geringfügigkeit nur Steuer, darüber auch Sozialversicherung - dafür erhöht sich aber auch die Pension ab dem Folgejahr.
Vorzeitige Alterspension: über der Geringfügigkeit ENTFÄLLT die Pension. Unter Geringfügigkeit: Steuerpflicht. Wer alt genug ist, kann die vorzeitige in eine Alterspension umwandeln lassen.
Hintergrund: wer auf Kosten der Allgemeinheit früher in Pension geht, soll nicht einfach die Pension als Zusatzeinkommen haben bzw. wer eh arbeiten will, soll nicht in Pension gehen. (Ja, ich weiß - nicht jeder ist freiwillig in Pension…)
Ausgleichszulage ist eine Sozialleistung, für jene, die sich nicht selbst erhalten können - wie die Mindestsicherung. Bedeutet: entfällt bei Zuverdienst (egal wie hoch), kann dann aber (geringer) neu beantragt werden.
Bedeutet: Zuverdienst zu Ausgleichszulage bringt nur das gute Gefühl, dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen, aber nie 1 Euro mehr im Börserl. Ausnahme: über der Geringfügigkeit erhöht es die Alterspension - bringt nur was, wenn man dann keine Ausgleichszulage mehr braucht.
Letzteres ist bei der Höhe der Mindestpension und den Preisen aktuell mE legistischer Irrsinn, aber geltendes Recht. Mindestpensionisten können nicht dazuverdienen - Luxuspensionisten schon.
In den nächsten Tagen und Wochen wird sich jede*r, der eine OTS verfassen kann, eine Journalist*in kennt oder einen Social Media Account hat zu Wort melden und wenigstens eine "Evaluierung" fordern - #Omicron ist nur ein Schnupfen etc.
Ganz besonders aktiv werden unsere eigentlichen Regenten, die Landeshauptleute werden, eventuell fordert auch Dosko den Rücktritt von PRW, weil sie die Impfpflicht nicht verhindert hat.