Sozialrechtliche Situation von Alleinerziehenden mit 3 Kindern im städtischen Bereich
- eine Musterrechnung
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
Häufig sind es erhebliche Summen und es hängen daran auch noch hohe Entlastungen.
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Ich möchte dies exemplarisch an einer Alleinerziehenden mit 3 Kindern (8J, 6J, 4J) darstellen. Sie wohnen in Köln, einer Region mit hohen Mieten (Wohngeldstufe 6). Sie bezahlen 1050€ Bruttokaltmiete (inkl. NK) und 120€ Heizung.
Die Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss.
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Ich habe in der folgenden Tabelle zu jedem Brutto-Einkommen in 100€-Schritten, die entsprechenden Sozialleistungsansprüche berechnet.
Die jeweilige Höhe der Sozialleistungsansprüche und die Auswirkungen auf die Haushaltskasse lassen sich aus dieser ablesen.
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Die Familie hat bis zu einem sozialversicherungspflichtigem Einkommen unter 478€ Netto (600€ Brutto) Anspruch beim Jobcenter.
Ist das Einkommen höher, hat die Familie keinen Anspruch auf #Bürgergeld, sondern auf #Wohngeld und #Kinderzuschlag.
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Bei einer Arbeitsaufnahme aus der Arbeitslosigkeit heraus mit einer Stelle ab 600€ Brutto, wird die Bedarfsgemeinschaft spätestens nach 6 Monaten zum Wohngeld und Kinderzuschlag wechseln.
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Ist das Einkommen bei mindestens 1100€ Brutto (878€ Netto) wird die Familie sofort zum Wohngeld wechseln und hat ein paar Monate später zusätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag.
Häufig ahnen Alleinerziehende nichts von ihrem Anspruch auf KiZ - dieser ist aber recht hoch.
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Die Familie hat aber selbst bei einem weit höheren Einkommen noch Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Anspruch auf
Kinderzuschlag besteht bis Netto ca. 2591€ (Brutto 3800€)
und auf
Wohngeld sogar bis 2750€ Netto (4100€ Brutto).
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Aber das Bruttoeinkommen über 2100€ zu steigern, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, denn mehr Arbeit bringt kaum zusätzliches Geld in die Haushaltskasse bzw. führt ab 3100€ sogar zu Einbußen.
Arbeit lohnt sich massiv.
Mehrarbeit in diesem Fall nicht!
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Diesen Bereich sollte es nicht geben.
Eine Erhöhung des Arbeitsumfangs muss sich immer lohnen. Hier aber führt die Erhöhung des Bruttos um 1600€ (2200€ auf 3800€) zu 0€ mehr in der Haushaltskasse.
Deutlich wird an diesen Zahlen aber auch, dass Alleinerziehende mit 3 Kindern fast immer Anspruch auf Leistungen und damit auf BuT (Schülerticket, Schulessen, Nachhilfe, Klassenfahrt und einiges mehr wird übernommen) und die Befreiung von Kinderbetreuungsgebühren haben.
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Erreichbarkeit 10 - Tipps und Tricks / Persönliche Stellungnahme
Es gibt ein paar Möglichkeiten, die neue Erreichbarkeitsverordnung für sich zu nutzen. Hier einige Tricks und Kniffe, um trotz der einschränkenden Regeln möglichst viele Freiheiten zu bewahren.
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1. Klären, wen in der Bedarfsgemeinschaft die Erreichbarkeitsverordnung überhaupt betrifft.
Kinder unter 15 Jahren und Erwerbsunfähige müssen nicht erreichbar sein, sie dürfen sich also zeitlich unbegrenzt weg sein, so lange der gewöhnliche Aufenthalt erhalten bleibt.
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Dies wird darin deutlich, dass in §7b Abs1 S1 SGB II von "Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" gesprochen wird.
- Erwerbsunfähige sind nicht Erwerbsfähig
- Kinder unter 15 Jahren, sind nach §7 Abs1 Nr1 SGB II nicht leistungsberechtigt.
Faktencheck zur Falschrechnung von #Linnemann bei #Lanz
Gestern hat @CDU Generalsekretär #Linnemann mal wieder ein Rechenbeispiel zum Bürgergeld zum Besten gegeben, dass er vor der Sendung selbst recherchiert hat.
Schauen wir doch mal, ob er weiß wovon er spricht...
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@CDU #Linnemann berichtet von einer (fiktiven) Familie in München mit 2 Kindern (14-17) und 1600€ Wohnkosten, ihr Monatsbudget soll seiner Berechnung nach dem Budget entsprechen, dass eine Familie mit 3800€ zur Verfügung hat.
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@CDU Mein Rechenzettel zum Bürgergeld:
Ich komme auf 3094€ Bürgergeld, nicht auf 3800€ wie Herr #Linnemann.
So kompliziert ist die Rechnung eigentlich nicht...
Selbst wenn er das Kindergeld vergessen hätte, wären es nur 3594€..
@spdbt @GrueneBundestag @fdp 1. Anschubfinanzierung
Die Anschubfinanzierung klingt nach einem neuen Namen für das Einstiegsgeld (§16b SGB II) unter etwas geänderten Bedingungen.
Es eint beide: Prämie bei Überwindung der Hilfebedürftigkeit, keine Anrechnung.
Ein Umzug ist teuer!
- Welche Unterstützung gibt's im #Bürgergeld?
Ein #Umzug verursacht hohe Kosten. Transportermiete und Sprit, Kartons, Verpflegung für helfende Freunde, Doppelmiete, und noch einiges mehr.
Hier Infos dazu, welche Kosten vom Jobcenter übernommen werden.
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Voraussetzung für eine Übernahme von Umzugskosten ist, dass das Jobcenter den Umzug genehmigt hat.
Wer ohne vorherige Zusicherung den Mietvertrag unterschreibt, bekommt nur nach freiem Ermessen Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten vom Amt.
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Klar ist, dass ein Umzug soweit möglich und zumutbar selbst und mit Freunden/Angehörigen durchgeführt werden muss.
Umzugsfirmen sind die Ausnahme.
Was genau unter Umzugskosten zu verstehen ist, ist nicht definiert und daher basiert alles genauere auf Rechtssprechnung.
Seit dem 1.7.2023 gelten neue Regeln zum Einmaleinkommen. 1. Anrechnung im Zuflussmonat 2. Nur noch Nachzahlungen werden bei Bedarfsüberdeckungen auf 6 Monate aufgeteilt.
Dies führt zu einigen spannenden Veränderungen.
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Wird ein Einmaleinkommen bekannt, prüft das Jobcenter zunächst, ob diese im Zuflussmonat zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit führt.
Ist dies nicht der Fall, wird es einfach in diesem Monat angerechnet und das Jobcenter fordert entsprechend Leistungen zurück.
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Beispiel:
Jan ist erwerbslos. Da seine Wohnung warm 600€ kostet, erhält er 1163€ vom Jobcenter. Er gewinnt im Gewinnspiel 1000€. Davon werden 970€ angerechnet. Diese führen nicht zur Überwindung des Hilfebedarfs und werden daher für den Zuflussmonat zurückgefordert.
Leistungsbezieher kennen das nur zu gut. Ein Bescheid kommt und die Entscheidung ist nicht wie erhofft...
etwas wurde nicht beachtet oder das Recht falsch angewendet.
Was bleibt?
Der Widerspruch gegen die Entscheidung!
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Ein Widerspruch zwingt die zuständige Behörde dazu, ihre Entscheidung, die als Verwaltungsakt ergangen ist, noch einmal auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Nach der Prüfung kann das Ergebnis entweder heißen:
-War doch alles richtig
-Upps, falsch. Hier die Änderung
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Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, aber nicht alles, was aus dem Amt kommt, ist ein Verwaltungsakt.
Einfach wäre: Alles was eine Widerspruchsbelehrung hat, ist ein Verwaltungsakt.
Aber darauf kann man sich nicht verlassen...