Arbeitseinkommen beim #Jobcenter
- Erwerbstätigenfreibetrag
Es ist eine Frage der Perspektive:
Arbeitet jemand im #Bürgergeld-Bezug um mehr Geld zur Verfügung zu haben
oder
bekommt er Unterstützung, weil sein Lohn nicht ausreicht?
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Egal aus welcher Perspektive man es betrachtet, ob der "Normalzustand" Arbeit oder Leistungsbezug ist, es stellt sich die Frage, was bleibt vom Lohn?
(Wobei ich eindeutig für die Perspektive Aufstockung von unzureichendem Lohn bin...)
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Ein Grundprinzip unseres staatlichen Systems ist "Arbeit soll sich lohnen", daher bleibt ein Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Dieser Teil wird vom Bruttolohn berechnet, so dass hierfür die Steuerklasse keine Rolle spielt.
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Es gilt folgendes Rechenmodell für den Freibetrag:
Die ersten 100€ sind anrechnungsfrei.
Von 100-1000€ bleiben 20% anrechnungsfrei.
Für alle ohne Kinder sind 10% von allem von 1000€ bis 1200€ frei, mit Kind bis 1500€.
Über 1200/1500€ Brutto wird alles angerechnet.
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Ab 1.7. ändert sich dies:
Die ersten 100€ sind anrechnungsfrei.
Von 100-520€ sind 20% frei.
Von 520-1000€ sind 30% anrechnungsfrei.
Für alle ohne Kinder sind 10% von allem von 1000€ bis 1200€ frei, mit Kind bis 1500€.
Über 1200/1500€ Brutto wird alles angerechnet.
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Der sich nun ergebende Freibetrag wird vom Netto abgezogen und so ergibt sich das anzurechnende Einkommen. Wenn man nun das anzurechnende Einkommen vom Bedarf abzieht, ergibt sich die Leistung des JC.
Bsp mit verschiedenen Varianten:
Tim (alleinstehend) hat 900€ Bedarf.
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1. Tim hat einen 450€-Job
100€ sind frei, darüber liegen 350€. 20% davon sind 70€ ➡️Freibetrag 170€
Dieser wird von seinem Netto(450€) abgezogen - es werden 280€ angerechnet.
Er bekommt 620€ (900-280) vom Amt zusätzlich zum Lohn und hat nun 1070€ in der Tasche.
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2. Tim verdient 900€ Brutto
100€ sind frei, darüber liegen 800€. 20% davon sind 160€ ➡️Freibetrag 260€
Dieser wird von seinem Netto(720€) abgezogen -es werden 460€ angerechnet.
Er bekommt 440€ (900-460) vom Amt zusätzlich zum Lohn und hat nun 1160€ in der Tasche.
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3. Tim verdient 1200€ Brutto
100€ sind frei, darüber liegen bis 1000€ 900€. 20% davon sind 180€. Bis 1200€ sind weitere 200€ von denen 10% (20€) frei sind➡️Freibetrag 300€
Dieser wird von seinem Netto(960€) abgezogen - es werden 660€ angerechnet.
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Er bekommt 340€ (900-660) vom Amt zusätzlich zum Lohn und hat 1200€ in der Tasche.
Hier wird sichtbar, dass er Geld vom Jobcenter bekommt, obwohl er Netto mehr als seinen Bedarf hat.
Leute bei denen das der Fall ist, ahnen oft nicht, dass ihnen Unterstützung zusteht.
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4. Tim verdient 1500€ Brutto
100€ sind frei, darüber liegen bis 1000€ 900€. 20% davon sind 180€. Bis 1200€ sind weitere 200€ von denen 10% (20€) frei sind. Darüber gibt es keine Freibeträge, da er kein Kind hat➡️Freibetrag 300€
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Dieser wird von seinem Netto(1150€) abgezogen - es werden 850€ angerechnet.
Er bekommt 50€ (900-850) vom Amt zusätzlich zum Lohn und hat nun 1200€ in der Tasche.
12/17
Bei einer geringen Aufstockung kann sich aber auch noch das Wohngeld auswirken.
Bei 1500€ Brutto beispielsweise wären es ca. 170€ Wohngeld (je nach Heizkostenanteil in der Warmmiete) Damit wären 1320€ in der Haushaltskasse (1150€ Netto + 170€ Wohngeld).
13/17
Da die 1320€ mit Wohngeld in der Haushaltskasse mehr als die 1200€ mit Bürgergeld sind, ist dieses vorrangig und zu beantragen.
Das wäre bei Tim ab ca. 1300€ Brutto der Fall.
14/17
Da die Freibeträge je Person gelten, macht es bei Familien folglich mehr Sinn, dass beide Elternteile arbeiten.
Statt, dass Papa 2000€ verdient und 330€ Freibetrag hat, macht es mehr Sinn, dass beide für je 1000€ arbeiten, 280€ Freibetrag und zusammen 560€ Frei haben.
15/17
Ab einem Brutto von über 400€, gibt es die Möglichkeit statt der Grundpauschale von 100€ diverse Absetzbeträge zu nutzen – dazu aber dann im nächsten Thread, den ich hier verlinken werde.
16/17
Rechtsgrundlage:
§11b Abs2+3 SGB II
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Wenn Arbeit zu teuer ist...
- Absetzbeträge vom Einkommen
Bei einem Brutto über 400€ können im #Bürgergeld statt des 100€ Grundfreibetrags diverse Absetzbeträge beim #Jobcenter geltend gemacht werden.
Dies ist eine Ergänzung zum Thread:
1. Einkommens-Steuern
Die gezahlten Steuern sind bei Angestellten bereits in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten. Zu berücksichtigen sind dabei aber auch Steuer-Vorauszahlungen.
Viele Jobcenter akzeptieren hier auch Steuer-Nachzahlungen.
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2. Sozialversicherungsbeiträge inkl. Arbeitsförderung
Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind bei Angestellten in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten.
Aufgrund dessen können Minijobber ihre freiwilligen Rentenbeiträge absetzen und diese so ersetzt bekommen
Arbeitseinkommen beim #Jobcenter
- Erwerbstätigenfreibetrag
Es ist eine Frage der Perspektive:
Arbeitet jemand im #Bürgergeld-Bezug um mehr Geld zur Verfügung zu haben
oder
bekommt er Unterstützung, weil sein Lohn nicht ausreicht?
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Egal aus welcher Perspektive man es betrachtet, ob der "Normalzustand" Arbeit oder Leistungsbezug ist, es stellt sich die Frage, was bleibt vom Lohn?
(Wobei ich eindeutig für die Perspektive Aufstockung von unzureichendem Lohn bin...)
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Ein Grundprinzip unseres staatlichen Systems ist "Arbeit soll sich lohnen", daher bleibt ein Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Dieser Teil wird vom Bruttolohn berechnet, so dass hierfür die Steuerklasse keine Rolle spielt.
Abnutzung durch die normale Nutzung der Wohnung entsteht auch bei #Bürgergeld und #Grundsicherung|s-Empfängern.
Das Renovieren der Wohnung kostet Geld.
Ob der Vermieter oder das #Jobcenter diese Kosten übernimmt, hängt vom Mietvertrag ab.
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Rechtlich ist es die Pflicht des Vermieters, die Wohnung in gutem Zustand zu erhalten, die Pflicht zu notwendigen Schönheitsreparaturen kann aber per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.
2/14
Wenn die Schönheitsreparaturen dem Mieter wirksam per Mietvertrag übertragen wurden, muss das Jobcenter bei entsprechend starker Abnutzung die Kosten für die Malerarbeiten übernehmen.
Wenn das nicht der Fall ist, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.
Sozialrechtliche Situation von Alleinerziehenden mit 3 Kindern im städtischen Bereich
- eine Musterrechnung
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
Häufig sind es erhebliche Summen und es hängen daran auch noch hohe Entlastungen.
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Ich möchte dies exemplarisch an einer Alleinerziehenden mit 3 Kindern (8J, 6J, 4J) darstellen. Sie wohnen in Köln, einer Region mit hohen Mieten (Wohngeldstufe 6). Sie bezahlen 1050€ Bruttokaltmiete (inkl. NK) und 120€ Heizung.
Die Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss.
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Ich habe in der folgenden Tabelle zu jedem Brutto-Einkommen in 100€-Schritten, die entsprechenden Sozialleistungsansprüche berechnet.
Die jeweilige Höhe der Sozialleistungsansprüche und die Auswirkungen auf die Haushaltskasse lassen sich aus dieser ablesen.
Sozialrechtliche Situation einer Familie mit 2 Kindern im ländlichen Bereich
- eine Musterrechnung
Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
Häufig sind es erhebliche Summen und es hängen daran auch noch wesentliche Entlastungen...
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Ich möchte dies exemplarisch an einer Familie mit 2 Kindern (13J, 9J) darstellen. Sie wohnen in einer strukturschwachen Region mit geringen Mieten (Wohngeldstufe 1). Sie bezahlen 580€ Bruttokaltmiete (inkl. NK) und 120€ Heizung.
Es arbeitet nur ein Partner.
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Ich habe in der folgenden Tabelle zu jedem Brutto-Einkommen in 100€-Schritten, die entsprechenden Sozialleistungsansprüche berechnet.
Die jeweiligen Höhe der Sozialleistungsansprüche und die Auswirkungen auf die Haushaltskasse lassen sich aus dieser ablesen.
Viele Menschen in #Bürgergeld oder #Grundsicherung haben Angst, dass bei einem Verkauf von Eigentum erhaltenes Geld als Einkommen angerechnet werden könnte.
Diese Sorge ist aber unbegründet.
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Der Verkauf von eigenen Sachen ist weder beim #Jobcenter noch beim #Sozialamt anzurechnendes Einkommen, es sei denn es hätte die Dimension eines selbstständigen Handels.
2/10
Durch den Verkauf von Eigentum wird eine Sache, die schon vorher Teil des Vermögens war, in Geld umgewandelt, das auch danach Teil des Vermögens ist. Das Vermögen (bestehend aus Sachen+Geld) bleibt unverändert.
Es gab keinen wertmäßigen Zuwachs, daher ist es KEINE Einnahme.