Ihr fragt euch vielleicht, warum die Verwaltung nach Monaten Konzeption und Entwicklung beim #einmalzahlung200 Antrag auf ein so schlechtes Konzept gekommen ist.
Obwohl die #FDP wie keine andere Partei dafür steht, Digitalisierung einfach zu machen.
1. Der Antrag wurde von Menschen konzipiert und umgesetzt, die sich sehr gut mit Verwaltung, aber sehr wenig damit auskennen, was gut für Bürger*innen ist. Das heißt, sie haben das Problem nicht aus “Wie kann ich Bürger*innen” helfen, betrachtet.
Sondern viel mehr aus der Perspektive “Wie kann ich es für den Staat möglichst einfach und sicher machen”.
Und falls sich doch mal jemand aus der “Perspektive Bürger*in” mit dem Antrag befasste, dann aus der sehr privilegierten eines Bundesbeamten im höheren Dienst.
2. Ungewöhnlich ist, wie sehr sie fokussiert auf die Technologie #BundID waren.
Das ist vermutlich dem geschuldet, wie die Verwaltung Erfolg misst.
Statt zu überlegen “Welche Metrik zählt für Bürger*innen” überlegt man, was gut klingt z.B. “3.5 Millionen Nutzende für die BundID”.
Das ist ein Phänomen, welches man z.B. bei den erhobenen und veröffentlichten Daten rund um das OZG seit Jahren beobachten kann (vgl z.B. dashboard.ozg-umsetzung.de).
Die BundID sowie die LandesIDs gibt es jetzt seit sehr vielen Jahren. Sie wurden quasi nicht genutzt, was wieder auf Problem 1 zurückzuführen ist. Sie ist nicht bürger*innenfreundlich konzipiert.
Das erkennt man gut daran, dass die BundID nicht als ein Produkt gesehen wird, das kontinuierlich aus Nutzer*innen-Perspektive verbessert wird.
Sie wurde einmal - wie im Gesetz beschrieben - gebaut und hat sich zumindest in den letzten 18 Monaten nicht sichtbar verbessert.
3. Punkte 1 und 2 lassen sich eigentlich auf eines zurückführen: Mangelnde Kompetenzen in der digitalen Welt. Die Verwaltung sieht das Digitale noch immer nicht als ihr Kernthema, sondern als eine Sache, die unwichtig ist und man nach extern geben kann.
Gerade beim @BMBF_Bund weiß ich, dass es intern keinerlei Kompetenz im Bereich Service-Design gibt. Und selbst die Capgemini-Hausberater zwar gerne sagen, sie hätten Ahnung davon, aber tatsächlich sind sie in dem Bereich völlig inkompetent.
(Quelle: Einige Monate da gearbeitet)
4. Das BMBF kann also aufgrund der mangelnden internen Kompetenz auch nicht beurteilen, ob etwas gut oder schlecht ist. Weil es eben absolut niemanden mit entsprechenden Fachkompetenzen gibt. Ich nenne das die klassische Beratertreppe.
Die Privatwirtschaft hat keine Erfolgskonzepte für öffentliche Infrastruktur.
Insbesondere die klassischen Beratungsunternehmen haben keine Erfolgskonzepte für die Verwaltung.
Diese ganze Idee ist New-Public-Management-Bullshit.
Wenn wir die öffentliche Verwaltung auf dieselben Ziele orientieren wie Unternehmen.
Dann tun wir damit vor allem eines: Der Gesellschaft als Ganzes schaden.
Das Problem hier ist: Das wir über all den New-Public-Managment-Quatsch uns sehr wenig damit auseinandergesetzt haben, wie denn eine digitale Gesellschaft für alle überhaupt aussehen kann.
Erstmal müsste die Verwaltung anerkennen, das sie diese Kompetenzen intern braucht. Und das man dafür eine ganze Menge Leute dauerhaft einstellen muss.
Also das Anträge in Software zu bearbeiten genauso Kerngeschäft der Verwaltung ist, wie das manuelle Bearbeiten von Anträgen in Papier.
Wir müssen leider mal wieder über das Thema Altersverifikation im Internet aus Jugendschutzgründen sprechen.
Ein Thema, das gestern im Bundestag im Rahmen der Anhörung zur #Chatkontrolle aufkam.
Darin erklärten @khaleesicodes und @Senficon richtigerweise, dass eine anonyme Ausweiskontrolle zur Altersverifikation im Internet quasi nicht möglich ist.
Also fast. Wie @golem heute Morgen mit Bezugnahme auf diesen Artikel von mir schrieb, gäbe es technische Möglichkeiten zur anonymen Altersverifikation im Internet, z. B. mit dem nicht mehr so neuen Personalausweis. golem.de/news/bundestag…
OK, ich habe gerade mit dem Datenschützer meines Vertrauens (@g_arezzo) geredet. Der sagt, dass der Zwang zur BundID bei der Einmalzahlung für Studierende nicht nur Kacke, sondern auch ein Verstoß gegen die DSGVO ist.
Art. 7 #DSGVO sagt relativ eindeutig: Eine Einwilligung muss immer freiwillig sein. Insbesondere bei Behörden ist die Freiwilligkeit regelmäßig zu bezweifeln, denn es gibt ein Machtungleichgewicht zwischen ihr und dem Bürger.
Es muss also auch eine Möglichkeit geben, eine Verwaltungsleistung in Anspruch zu nehmen, wenn man die Einwilligung versagen möchte. Und Details dazu sind auch im Erwägungsgrund 43 zu finden:
Tja, mit dem dem Energiegeld für Studierende sind wir jetzt halt an dem Punkt, wo ihr euch nichtmehr aussuchen könnt, ob ihr irgendwo euren Personalausweis reinstecken wollt oder nicht. Außer ihr wollt halt frieren. 🤷🏻♀️
Aber ihr kennt das ja schon: wir fangen mit den schlimmen Technologien immer bei denen an, die sich das nicht aussuchen können.
Erst die Menschen auf der Flucht, jetzt die Studierenden, …
Und ja mit solchen Technologien schließen wir natürlich immer ein Haufen Leute aus. Aber was interessiert das unsere FDP den schon. #DigitalisierungFirstMenschenSecond
Wenn ich in eine Arztpraxis einbreche und sie ist sehr groß. Dann habe ich 20.000 Patient*innen-Datensätze.
Wenn ich in ein Rechenzentrum Einbreche, dass Daten aller gesetzl. Versicherten speichert, dann sprechen wir ja gerade mal von der 3700 Datenmenge.
Es ist richtig richtig scheiße, wenn irgendwo 20000 Datensätze abfließen.
Es ist eine absolute Katastrophe, wenn das mit den Daten eines kompletten Landes passiert.
Wie wir in der Vergangenheit öfter gesehen haben, sind Millionen Datensätze oft aber halt eher mit einem Vorhängeschloss gesichert.