Wer online bedroht oder verletzt wird, kann vom Plattformbetreiber Bestandsdaten erhalten. Soweit nicht geistiges Eigentum, sondern "NUR" Persönlichkeitsrechte betroffen sind, ist eine gerichtliche Entscheidung nötig. Was meint ihr: Wer trägt die Kosten? #Gewaltschutzgesetz
Wer hätte das gedacht? Können wir das bitte reparieren, @MarcoBuschmann.
Wenn wir (oder @HateAid) Opfern erklären, dass alleine das Herausfinden einer vermutlich unbrauchbaren Anmelde-Mail-Adresse und einer veralteten IP-Adresse bereits erhebliche uneinbringliche Kosten verursacht, geben viele schon auf.
RiAG @DanielHolznagel meint, dass Gerichte mit dieser Übung das Gesetz vielleicht falsch anwenden, aber der Gesetzgeber könnte es JETZT korrigieren. Vollständige Analyse hier: cr-online.de/blog/2023/04/1…
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Es wird Zeit und das erwähnte Material wurde mühsam zusammengetragen u.a. von @bastelbro1 und @sabi_ri alias #Haterangers. Der sture Kollisionskurs von @elonmusk blieb zu lange ungesühnt.
Manche (Ex-)Querdenker finden sich vor den selbst eingerissenen Trümmern ihrer beruflichen Existenz. Jetzt, wo Beifall, Empörung und Spendenfluss abebben, würden manche gerne wieder anerkannt werden. Viele peinliche Bestrebungen hatte ich bisher bewusst ignoriert. Bis heute...
Kollege RA @ColoniaGordon stichelte, provozierte über Monate und verlangt Entschuldigung für erlittenen Demütigung wegen meiner Reaction zu diesem Video von ihm. t.me/pankalla/8897
Ich hatte dieses Video letztes Jahr auf seinen freundlichen Anruf offline gestellt, bis er kürzlich den @Volksverpetzer wegen der Sache verklagte und das Vid zum Beweis wurde. (Sein Anwalt @haintz_markus bestätigte die Mandatsbeendigung.)
Ich durfte das nicht veröffentlichte Urteil des LG Heilbronn auswerten. Die Argumentation der Einzelrichterin ist so erschreckend konventionell als wäre das Gericht von der Rechtsprechung des BVerfG isoliert gewesen. Aber der Reihe nach: 1/x
Das Gericht stellt zunächst fest, dass keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik vorliege. Das ist vertretbar und wurde vom LG/KG Berlin auch für die "Hohl wie Schnittlauch" Äußerung gegenüber @RenateKuenast so entschieden. 2/x spiegel.de/netzwelt/netzp…
Wenn keine Schmähkritik vorliegt, muss eine Abwägung der Rechtsgüter vorgenommen werden. Das BVerfG hat hier mit der Entscheidung vom 19.12.21 1 BvR 1073/20 Maßstäbe gesetzt. 3/x bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
Du kannst diesen Tweet lesen, obwohl du möglicherweise keiner meiner 85k Follower bist. Das wird sich ab dem 15.4. ändern, wenn nur noch bezahlende Abonnenten in der ForYou Timeline angezeigt werden. Ich würde daher gerne ermitteln, wie viele Nichtfollower mich noch sehen können.
Gute Gelegenheit übrigens, um zu entscheiden, ob man die User, die man jetzt noch sieht, auch künftig sehen will.
Und gute Gelegenheit Danke zu sagen fürs kritische Diskutierten, stilles Folgen oder lautes Widersprechen vor allem aber eine tolle Sachlichkeit (nach umfangreicher Blockliste).
Welt und Bild haben Juristen erzählen lassen, dass klebende Klimaaktivisten strafbare Nötigung betreiben, wogegen selbstverständlich Notwehr und Nothilfe zulässig sei. In Wirklichkeit ist das nur sehr selten der Fall. Ausführlich im Video und knapp im Thread:
Für Notwehr nach § 32 StGB muss u.a. 1. ein rechtswidriger Angriff (Nötigung) vorliegen und 2. die Notwehr geboten also nicht Rechtsmissbräuchlich sein.
Die Nötigung § 240 StGB kann, muss aber nicht scheitern, wenn ein Gericht den Protestmittel nicht als "verwerflich" ansieht.
An der Gebotenheit kann es fehlen, wenn eine Körperverletzung im Verhältnis zum Warten im Stau als Rechtsmissbrauch angesehen wird. Auch die Erforderlichkeit kann bei Nähe der Polizei entfallen. Die Konstellationen, wo tatsächlich Gewalt zulässig ist, sind selten.
Eine Spekulation zum Verlauf des anstehenden #Ballweg Prozesses. Höhepunkt wird sein, wenn #MichaelBallweg im Herbst durch eine Absprache mit Geständnis sofort in Freiheit entlassen werden könnte und dann nach gegenteiliger Ankündigung doch zustimmt.
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LG Stuttgart wird die Anklage zulassen und von Zuständigkeit wegen Umfang und Bedeutung des Falles ausgehen - nicht wegen einer Straferwartung > 4 Jahre. Tatsächlich würden die bisher bekannten Schäden aus Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche keine 4 Jahre rechtfertigen. 2/
Fehlende Vollendung, Vorstrafenfreiheit, Gesamtstrafenbildung und letztlich ein (Teil-)Geständnis könnten die Gesamtstrafe sogar unter die 2 J-Grenze bringen, um Bewährung zu ermöglichen. Bei Anrechnung der U-Haft wäre mit dem Urteil sofortige Freilassung anzuordnen.
3/