Wo muss ich welchen #Antrag einreichen?
- Am Ende: Völlig egal!
Leistungsberechtigte haben teilweise mit Fristen zu tun oder mit Ämtern, die Anträge nicht annehmen wollen, geschlossen sind... was tun?
Es gibt andere Stellen, die Anträge auch annehmen (müssen)!
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§16 SGB I ist eine Vorschrift, die Behörden häufig nicht wahrhaben wollen
§16 Abs1 SGB I: "Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und ... entgegengenommen."
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Hier wird geregelt, dass Anträge auf Sozialleistungen zwar beim zuständigen Träger gestellt werden sollen, dass aber auch 1. andere Leistungsträger 2. Gemeinden
zur Entgegennahme verpflichtet sind.
Gemeinden sind Ortsgemeinden und alle ihre Einrichtungen z.B.:
- Rathaus
- städtischer Kindergarten
- Friedhofsamt
- Bauhof
- Stadtkämmerei
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Bei all diesen Einrichtungen und noch vielen mehr, kann jeder beliebige Antrag auf eine Sozialleistung gestellt werden.
Aber wie ist das dann mit der Frist? Wann gilt der Antrag als gestellt?
Da kommt §16 Abs2 SGB I ins Spiel:
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Satz 1 hilft weiter, wenn man einfach nicht weiß, wo man etwas beantragen soll - einfach mal bei einer unzuständigen Behörde, die leitet es dann schon weiter, wo es hin gehört...
Zumindest sollte sie das. Wenn sie weiß wo der Antrag hin soll.
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Satz 2 erklärt, dass mit dem Antragseingang bei der unzuständigen Behörde der Antrag als gestellt gilt.
Damit können Fristen eingehalten werden oder ins laufen gebracht werden.
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Beispiel:
Max bezieht Geld vom Jobcenter. Sein Bewilligungszeitraum ist Ende Juli ausgelaufen. Er stellt dies am Abend des 31.August fest und gibt im städtischen Jugendclub um 23:55 auf einem Schmierblatt einen formlosen Weiterbewilligungsantrag ab.
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Damit ist sein Antrag fristgerecht gestellt. Max bekommt rückwirkend ab dem 1.August aufgrund seines Antrags vom 31.August Leistungen nachgezahlt.
Er sollte sich die Abgabe dabei unbedingt schriftlich bestätigen lassen, um den Antrag nachweisen zu können.
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Häufig fordert das Jobcenter zur Beantragung von anderen Sozialleistungen wie zB. Unterhaltsvorschuss, ALG1 oder Wohngeld auf.
In diesem Fall kann durch diese Vorschrift einfach ein Schreiben ans Jobcenter zurück geschickt werden, in dem steht:
"Hiermit beantrage ich ..."
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Damit ist der Aufforderung zur Mitwirkung des Jobcenters genüge getan und das Jobcenter muss sich darum kümmern, den gestellten Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Außerdem ist so der sonst häufig schwierige Nachweis über die Antragsstellung direkt erbracht.
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Rechtsgrundlage:
§16 SGB I
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Alleinerziehend studieren
- Was gibt's von welchem Amt?
Häufig haben alleinerziehende Studierende finanzielle Schwierigkeiten, die sie gar nicht haben müssten - sie wissen nicht was ihnen zusteht.
Ihre sozialrechtlichen Ansprüche möchte ich an diesem Beispiel darstellen.
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Lena (26) lebt in Leipzig und studiert Erziehungswissenschaften. Sie lebt gemeinsam mit ihrem 4-jährigen Sohn Tim in einer Wohnung, die Kalt 400€ kostet, hinzu kommen 100€ Neben- und 120€ Heizkosten.
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Lena erhält mit 934€ den BAFöG-Höchstsatz für Studenten, da ihre Eltern kein großes Einkommen erzielen. Hinzu kommen 160€ BAFöG Kinderbetreuungszuschlag nach §14b BAFöG da Tim noch unter 14 Jahren alt ist.
Wer vor Eintritt der Rente mindestens 33 Jahre #Grundrente|nzeit gesammelt hat, bekommen einen hohen Freibetrag auf seine #Rente.
Das gilt nicht nur für Altersrentner sondern auch #Erwerbsminderung|s , #Witwen und #Waisenrente|nbezieher.
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Bei Alters- und Erwerbsminderungsrentnern gibt es den Freibetrag, wenn sie selbst die 33 Jahre Grundrentenzeit gesammelt haben.
Bei Witwen- und Waisenrenten ist Voraussetzung, dass der Verstorbene, von dem die Rente abgeleitet ist, die Grundrentenzeiten gesammelt hatte.
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Zu den notwendigen 396 Monaten Grundrentenzeiten zählen unter anderem: 1. Sozialversicherungspflichtige Arbeit/Ausbildung 2. Selbstständigkeit mit Einzahlung in die Rentenversicherung 3. Minijob mit eigener Beitragszahlung 4. Wehr-/ Zivildienst
1. Möglichkeit: Erwerbseinkommen
Hier geht es um ein Angestelltenverhältnis oder einen Minijob.
Auf das hierdurch erzielte Einkommen gibt es ein paar kleine Absetzbeträge und anschließend 30% Freibetrag. Der Rest wird abgezogen.
Details siehe hier:
2. Möglichkeit: Selbstständigkeit
Nochmal ne Nummer komplizierter als bei der ersten Möglichkeit. Der Gewinn aus der Tätigkeit stellt dann den Bruttolohn dar. Dieser wird dann nach den Regeln des normalen Erwerbseinkommens angerechnet. (§4 DVO zu §82 SGB XII)
Wer sozialversicherungspflichtig arbeitet, hat Anspruch auf Urlaub und bekommt auch Lohn, wenn er krank ist.
Aber vielen ist nicht bewusst, dass dies auch im Minijob so ist. Nicht nur geleistete Stunden müssen bezahlt werden.
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Auch Minijobber haben Anspruch auf gesetzlichen und bezahlten Mindesturlaub von 4 Wochen.
Um die Anzahl der Urlaubstage zu bestimmen, ist die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstage wichtig. Dabei ist egal, wie viele Stunden an diesen Tagen gearbeitet werden.
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Die Urlaubstage werden dann folgendermaßen berechnet:
regelmäßige Arbeitstage je Woche x 4 Wochen
Ist die Arbeitszeit nicht wöchentlich gleich, wird mit den Arbeitstagen im Jahr gerechnet.
Jahresarbeitstage / 52 Wochen x 4 Wochen
Klamotten nach krankheitsbedingter Abmagerung oder Zunahme
- (K)ein Problem im #Bürgergeld
Die Kleidung nach deutlicher Gewichtsabnahme oder Abmagerung ist eine Erstausstattung für Bekleidung nach §24 Abs3 Nr2 SGB II und wird daher vom #Jobcenter übernommen.
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Wer aufgrund einer Krankheit oder ihrer Behandlung massiv an Gewicht verliert oder zunimmt, hat Anspruch auf eine Erstausstattung, da im Regelbedarf nur die Kosten für den regelmäßigen Ersatz einzelner Kleidungsstücke enthalten ist.
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Um den Antrag zu stellen, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, die die Gewichtsänderung mit der Erkrankung in Verbindung bringt.
(Bei Übergewicht=Adipositas ist die Gewichtsreduktion immer Behandlungsziel)
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Krankenkassen-Schulden durch Kündigung/Vertragsende
Endet eine bedarfsdeckende Beschäftigung nicht zum Monatsletzten und wird der Lohn im Folgemonat gezahlt, entstehen Schulden bei der Krankenkasse für den #Bürgergeld-Empfänger.
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Das geschieht bei Kündigungen in der Probezeit und beim Auslaufen von befristeten Verträgen die nicht lang genug liefen, um zu einem ALG 1-Anspruch geführt zu haben (z.B. befristet für 3/6/9 Monate).
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Hier spielen mehrere rechtliche Regelungen ungünstig zusammen. 1. Die Krankenversicherungspflicht 2. Die auf einen Monat begrenzte Nachwirkung der Krankenversicherung 3. Das Zuflussprinzip