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Hier unser detaillierter Blick auf den geleakten #Gesetzentwurf zu #Cannabis #Legalisierung

"#Lauterbach|s totalitärer Wahn"
sabotiert jeglichen #Paradigmenwechsel.

#WirSindNichtKriminell
#DaMachenWirNichtMit

cannabis-social-club.hamburg/lauterbachs-to…
Schon die #250mRegel würde für Hamburg bedeuten, es darf quasi nirgendwo konsumiert werden.

Schlimmer: Es gibt keine Standorte für Ausgabestellen, Clubs oder Shops / #Cannabis #Modellprojekte.

google.com/maps/d/u/0/edi… Image
Unser Zweck als, eben nicht mehr #CSC, darf nur noch “ausschließlich die Erzeugung und Abgabe von Cannabis” sein.

Ausgerechnet ein sozialdemokratischer Minister schreibt also ein Verbot für soziales Engagement in ein Gesetz. Image
Wir werden uns das zentrale “S” in CSC nicht nehmen lassen

Seit 2015 leistet der Cannabis Social Club Hamburg e.V. soziale Arbeit in verschiedenen Bereichen, wie Aufklärung, Prävention, Jugend- und Gesundheits- und Verbraucherschutz.

cannabis-social-club.hamburg/csc-hh-e-v/was…
Denn das ganze Gesetz ist ausschließlich von Verboten, Strafandrohungen und Restriktionen geprägt.

So ist der private, individuelle Eigenanbau nochmals massiv beschnitten worden: Es sollen nur drei Pflanzen PRO KALENDERJAHR erlaubt sein! Image
Auch das konterkariert alle gesundheits- und sozialpolitischen Ziele des vermeintlich angestrebten “Paradigmenwechsels”, die alle Beteiligten mit großem Alarmismus vor sich her tragen.
Einiges was uns als Vereinszweck nicht mehr erlaubt sein soll, bekommen wir in regelemtierter Form als Pflicht zurück.

Sollen wir ein Konzept und einen Beauftragten für Jugendschutz stellen und schulen lassen obwohl Jugendliche nicht teilhaben dürfen.
Wir sollen einen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit leisten. Finanzieren sollen wir den aber explizit allein.

Das heißt keine Spenden, kein Solifest, kein Merch, keine öffentlichen Zuwendungen, kein Sponsoring. Image
Übliche Einnahmequellen die allen Vereinen zur Verfügung stehen sollen uns explizit verboten werden.

Das sind massive Einschränkungen des Vereinsrechts und wohl auch der grundgesetzlich garantierten Vereinigungsfreiheit.
Aber es kommt noch besser, respektive gruseliger.

In §23 werden über eineinhalb Seiten in 5 Absätzen mit 8 Unterpunkten mögliche Maßnahem gegen Anbaugemeinschaften beschrieben. In §24 geht es dann um Überwachung. Image
E richterlicher Durchsuchungsbeschluss soll offenbar für d Durchsuchung von Anbaugemeinschaften nicht notwendig sein.

Es soll ein ein dauerhaftes und jederzeitiges, bei “Gefahr im Verzug” auch ohne Anwesenheit von Verantwortlichen, umfängliches Durschsuchungsrecht geben. Image
Das ist inakzeptabel – um es freundlich auszudrücken.

Auch das geht als anlasslose Totalüberwachung viel zu weit und ist in der Form inakzeptabel. Image
Ein Überwachungs-Overkill folgt dem nächsten: Image
Wie weit die Toatlüberwachung auch der einzelnen Mitglieder gehen soll, wurde auch schon in §16 bei den Dokumentations- und Meldepflichten deutlich.

#DaMachenWirNichtMit Image
Nope! Nicht mit uns, das machen wir nicht mit.

"Wir sehen Datenschutz als wichtiges Element des Verbraucherschutzes. Als Cannabis Social Clubs nehmen wir den Schutz unserer Mitglieder und deren Mitgliederdaten sehr ernst.

Wir sind nicht bereit, diese Daten anlasslos und
regelhaft an staatliche Stellen zu übermitteln.

So wenig wie es staatliche Listen z.B. von Homosexuellen, Mitgliedern dem Parteien oder Menschen mit best Merkmalen geben darf, darf es staatliche Listen von Menschen mit bestimmten Genusspräferenzen wie z.B. Cannabis geben.”
Dieser Gesetzentwurf ist der Gipfel der Inkompetenz, die nur noch durch #Sabotage erklärt werden kann.

Es geht den Beteiligten nicht um Gerechtigkeit, nicht um Vernunft, nicht mal um Gesundheitschutz, es geht ihnen nicht einmal um die Kinder!
Die Beteiligten sind eigentlich immer noch Prohibitionisten und können sich nicht von ihren Vorurteilen und ihrem Bild der gefährlichen Droge und von Drogensüchtigen trennen die man vor sich selbst schützen, aber vor denen man auch die Gesellschaft schützen muss.
Zum Schluss noch ein Hammer, den man hätte kommen sehen können, mit dem aber trotzdem kaum jemand gerechnet hat, ist der ganze Aufstand um sogenanntes “Vermehrungsmaterial”.

Das Wort kommt über das ganze Gesetz verteilt 42 (!) mal vor.
Zur Erinnerung: Deutschland ist in Europa das einzige Land in dem Cannabissamen als Betäubungsmittel eingestuft werden. In Östereich produzieren und handeln Unternehmen Stecklinge.

Man könnte es EU-konform genauso machen.
Stattdessen dürfen wir gespannt sein, welche Sorten zu welchem Zeitpunkt überhaupt zugelassen sein werden.

Allein dieser Satz ist geeignet die Umsetzung des gesamten Gesetzes zur Entkriminalisierung um Jahre zu verzögern oder sogar komplett auszuhebeln. Image

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