Twitter hatte den Kodex schon lange nicht mehr erfüllt und tritt jetzt aus. Wegen der bestehenden Selbstverpflichtung hatte die EU auf strengere gesetzliche Regeln im DSA verzichtet und sich so von den Plattformbetreibern an der Nase herumführen lassen. 1/ spiegel.de/netzwelt/netzp…
2/ Ja, der #DSA kommt, aber er enthalt kaum Regeln zu Desinformation. Hier stehen wir gerade nackt dar. Könnten wir das Konzept "Selbstverpflichtung statt Regulierung" endlich als gescheitert betrachten? Wir haben jetzt viel Zeit verloren und brauchen den Kodex jetzt als Gesetz.
3/ Im Augenblick ist die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen nach den Gesetzen von 1870 nur dann verboten, wenn eine Person damit diffamiert wird. Die Empfehlung CDL zu schlucken, hingegen nicht, weil sich der Gesetzgeber an das Vorhaben nicht herantraut.
4/ Für ein Recht zum Lügen stehen 1. einerseits jene, deren Geschäftsmodell auf Desinformation, Empörung und Hass basiert und zum anderen 2. jene, die aus libertären Gründen für eine Ausweitung des Grundgesetzes von Meinungsfreiheit hin zu absoluter Redefreiheit stehen.
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Der Widerruf begünstigender Verwaltungsakte bedarf einer in der Begründung erkennbaren Ermessensausübung, sagt das BVerwG. Wie soll eine Polizeihochschule Polizeirecht unterrichten, wenn sie diese Grundsätze des Verwaltungsverfahrens nicht kennt oder nicht beachten will?
#BaharAslan hat jetzt die Polizeihochschule wegen des schon aus formalen Gründen rechtswidrigen Verwaltungsakt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verklagt. Wir hatten nicht damit gerechnet, dass ausgerechnet die Hochschule bei dem aktuellen Fokus solche Anfängerfehler macht.
Zur Frage, ob Ermessensgründe noch nachgeschoben werden können (nicht) und warum das Fehlen einer Begründung auch den Ermessensfehler anzeigt,
BVerwG 1 C 20.05, Urteil vom 05. September 2006 bverwg.de/050906U1C20.05…
Ansprechpartner im Anwaltsteam ist RA Dr. Patrick Heinemann
Das Innenministerium NRW (@IM_NRW) hält es für undemokratisch, wenn #BaharAslan rechtsradikale Umtriebe bei der Polizei abfällig als "braunen Dreck" bezeichnet und zieht eine wirksame Zusage für einen Lehrauftrag rechtsgrundlos zurück. Ich unterstütze sie jetzt, weil
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1. Es muss das Ziel der Demokratie sein, unsere Polizei im Rechtsstaat zu stärken und verfassungswidrige Bestrebungen darin zu benennen und zu bekämpfen. 2. Ich spreche selbst gelegentlich vor Polizeiakademien der Länder. Gerade dort besteht die Zeit, Rechtsstaatsprinzipien
in Ruhe zu vermitteln und Mängel offen zu diskutieren. Das muss auch in NRW möglich werden. 3. "Brauner Dreck" ist nicht elegant, aber Rechtsradikale Tendenzen verdienen auch keine Euphemismen. 4. @BaharAslan_ wird jetzt in Ihrer Existenz bedroht. ksta.de/koeln/bahar-as…
Wenn ich von "braunem Dreck bei Sicherheitsbehörden" spreche, dann behaupte ich dass brauner Dreck bei Sicherheitsbehörden existiert. Ich sage nicht, dass alle Behörden oder alle Menschen braun sind. Wer da zuckt, ist vielleicht ertappt. Probieren wir mal:
2/
"Ich habe Angst wegen des braunen Drecks in der Anwaltschaft." - Alle Anwälte = brauner Dreck? Nein - wer fühlt sich beleidigt?
"Ich habe Angst vor braunem Dreck in der Justiz." - Ui, darf man das sagen? Offenkundig, dass nicht ganze Justiz braun ist.
3/
Twitter löscht durchaus und sehr zuverlässig Inhalte zB auf Bitten von Erdoğan über seinen Wahlherausforderer. Antisemitismus und illegale Inhalte dürfen stehen bleiben. @elonmusk hatte sich zwar ein bisschen distanziert, aber lässt Tweets stehen. Gerichte könnten das ändern. 1/
Der Rechtsstaat ist jedoch träge und auf Initiativen von einzelnen Personen oder Organisationen wie @HateAid angewiesen.
z.B. Im letzten Herbst hatte ich die Verbreitung von sexuellem Missbrauch von Kindern gegenüber Behörden angezeigt. Kurz gelöscht, heute wieder alles da. 2/
Einige KiPo-Hastags und Accounts wurden gesperrt. Da dreht man sich kurz um: Jetzt lerne ich, dass die User wieder da sind und die Hashtags wieder aktiviert wurden; Löschung abgelehnt. Musk ist vielleicht nicht antisemitisch oder pädophil, aber er fördert beides bewusst. 3/
Antisemiten zelebrieren, dass Twitter endlich der Ort geworden ist, wo ihr Idol nicht mehr eine leise Hundepfeiffe, sondern das Megafon benutzt, um Judenhass alltäglich zu machen.
Lieber Herr @TKuban96! Die von Ihnen verursachte und erkannte Gefahr hat sich jetzt anscheinend im Schaden realisiert. Berichtet wird inzwischen über Straftaten gegen die Einrichtung. Handlungsbedarf?
@TKuban96 Die Anwendbarkeit des noch immer neuen Tatbestandes des § 126a StGB ist tatsächlich nicht eindeutig, da Name und Adresse alleine noch kein personenbezogenes Datum waren, damit aber gefunden werden konnten. Eignung zur Gefährdungslage war jedoch erkennbar sehr hoch.
Es kommen jedoch auch andere straf- und zivilrechtliche Delikte in Frage, soweit es zu tatsächlichen Schäden kommt und weitere Tatbeiträge zB durch Unterlassung nach Ingerenz erfolgen. Moralische und politische Fragen bleiben unberührt.