Das neue Symbolbild der digitalen Justiz in Schleswig-Holstein. Man rühmt sich nach außen der digitalen Moderne, stellt gerade den Amtsgerichten in Massensachen aber ein schlechtes Programm mit noch schlechterer Performance zu Verfügung.
Die Folge ist ein teilweise erheblicher Mehraufwand für Entscheider und Geschäftsstellen, der Verfahrensdauern erhöhen wird.
OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1997, 397:
"Hat der Betroffene unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen Parkplatz aufgesucht, um seinem durch eine Durchfallerkrankung bedingten Stuhlgang nachzugehen, kann ein Regelfahrverbot nicht [...]
mit der Begründung verhängt werden, daß der Betroffene trotz Anwesenheit einer Beifahrerin gehalten war, notfalls seinem Druck im Magen-Darmbereich während der Fahrt nachzugeben und die Verschmutzung seiner Wäsche in Kauf zu nehmen."
Eine tolle obergerichtliche Entscheidung, die aber einige Fragen noch offen läßt. Muß man sich in Anwesenheit eines männlichen Beifahrers dagegen im Auto entleeren?
Aber es besteht noch etwas Hoffnung. Auf Mitteilung der schlechten Performance wurde uns mitgeteilt, die eAkte werde bereits in ein paar Monaten schneller laufen. Wenn das nächste Amtsgericht mit der eAkte starte, werde nämlich wenigstens mehr Bandbreite gekauft.