Wow. Wenn das so umgesetzt wird, wie es sich in der PK anhört und im Papier der Fraktionschefs liest, ist das #Gebäueeenergiegesetz in erheblichem Ausmaß entkernt worden.
Details im Thread: (1/x)
In Bestandsbauten bleiben neue, rein fossile Heizungen erlaubt, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Die soll nach derzeitigen Planungen in Großstädten bis 2026, in Kleinstädten bis 2028 (und anderswo gar nicht) kommen. (2/x)
Auch in "Neubauten außerhalb von Neubaugebieten" dürfen bis dahin neue fossile Gasheizungen eingebaut werden. Tatsächlich gelten wird das Gesetz also zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. (3/x)
Und auch wenn dann eine Wärmeplanung vorliegt, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, sofern die Wärmeplanung "ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht". Das klingt deutlich weniger verbindlich als die bisher geforderten detaillierten Transformationenspläne. (4/x)
Faktisch können damit mehrere Jahre lang in allen (und anschließend je nach Ausgestaltung in vielen) Gebäuden weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden. (5/x)
Ob das tatsächlich passiert, hängt nun davon ab, ob die Besitzer rechnen können - aber nicht von den gesetzlichen Vorgaben. Damit hat sich die FDP in weiten Teilen durchgesetzt. (6/6)
P.S. Das alles gilt, wie im 1. Tweet gesagt, nur, wenn es so umgesetzt wird, wie es jetzt klingt. Vieles hängt am Ende schon vom genauen Wortlaut im Gesetz ab; es bleibt also noch ein Weilchen spannend.
So bewertet Robert Habeck die Einigung:
(Und ja, es geht wirklich um dieselbe Einigung.)
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Mit der Einigung der Fraktionsspitzen ist der Streit über das #Gebäudeenergiegesetz noch lange nicht vorbei. Über einige Punkte, die im Kompromisspapier offen blieben oder unklar formuliert wurden, dürfte im Bundestag noch heftig gerungen werden. (1/4)
Für den weiteren Einbau von Gasheizungen z.B. ist entscheidend, wie verbindlich der „Fahrplan“ für ein „CO2-neutrales Gasnetz“ ausfallen muss, den die Kommunen vorlegen können. @karo_otte warnt vor einer „leeren Versprechung“ und drängt auf klare Vorgaben. (2/4)
Keine wirkliche Klarheit gibt es auch bei der Frage, ob bzw. in welcher Frist neue Gasheizungen ersetzt werden müssen, wenn es dann doch kein Wasserstoffnetz gibt. (3/4)
Während das #GEG stark aufgeweicht wurde, geht das #Klimaschutzgesetz heute wie vereinbart in die Ressortabstimmung – also mit Abschaffung der bisherigen verbindlichen Sektorziele. Entscheidend für zusätzliche Maßnahmen sollen künftig allein die Gesamtemissionen sein. (1/4)
Zusätzliche Maßnahmen soll es künftig geben, wenn die Prognose der Emissionen bis 2030 zweimal in Folge eine Zielverfehlung ergibt. (2/4)
Ganz aus der Verantwortung entlassen werden die einzelnen Sektoren aber nicht: Ihre Emissionen werden weiterhin gesondert erfasst, und Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen sollen "insbesondere" jene Sektoren vorlegen, die für die Überschreitung verantwortlich sind. (3/4)
Noch drei Ergänzungen zur GEG-Einigung: Ein potenziell wichtiger, aber für mich nicht ganz klarer Satz aus dem Papier ist folgender: (1/4)
Wenn das bedeutet, dass fossile Heizungen, die nach 2024 eingebaut werden, wieder ausgebaut werden müssen, sobald klar ist, dass es kein Wasserstoff-Netz geben wird, wäre ein solcher Einbau ein erhebliches finanzielles Risiko und damit weniger attraktiv. (2/4)
Und wenn die angekündigte Pflicht-Beratung tatsächlich kommt (und vernünftig umgesetzt wird), dürfte das die Wahrscheinlichkeit, dass neue Gasheizungen angeschafft werden, weiter verringern. (3/4)
Erstaunlich: In einem Brief an den Landrat von Stralsund, in dem er für das LNG-Terminal auf Rügen wirbt, erweckt @BMWK-Staatssekretär @StefWenzel erneut den Eindruck, dass die entfallenen Importe aus Russland weitgehend über deutsche LNG-Terminals ersetzt werden müssen. (1/5)
Dass die Importe über die LNG-Terminals in unseren Nachbarländern, die in der Vergangenheit nur zu einem Drittel ausgelastet waren, massiv ausgeweitet wurden, verschweigt das @BMWK in seiner Argumentation also nach wie vor. (2/5)
Verwunderlich ist zudem, dass Wenzel weiterhin von 15 Mrd. Kubikmetern (bcm) Gas schreibt, die pro Jahr auf Rügen eingespeist werden sollen. Denn das war der Wert, den das BMWK bisher für 3 FSRUs angegeben hatte. (3/5)
Derzeit melden viele Medien, dass Habeck eine neue Ausnahme beim Heizungsgesetz plane: Wo ein Fernwärmenetz geplant ist, müssten neue Heizungen die 65-Prozent-EE-Pflicht zunächst nicht erfüllen.
Das ist allerdings nicht neu, sondern steht auch schon im Gesetzentwurf. (1/2)
Links der Absatz aus einem Entwurfspapier zum heutigen Fernwärme-Gipfel, auf dem die Meldungen beruhen.
Rechts der entsprechende Paragraf aus dem GEG-Entwurf in der vom Kabinett verabschiedeten Fassung. (2/2)
Aufgrund einiger Antworten noch ein Hinweis: Die meisten Medien haben dabei nicht aktiv etwas Falsches vermeldet, sondern lediglich - wie üblich - mehr oder weniger automatisiert Agenturmeldungen auf ihre Seite übernommen. (3/3)
Breaking: Nach intensiven Verhandlungen innerhalb der Koalition steht jetzt fest: Das #Gebäudeenergiegesetz wird morgen vom Kabinett verabschiedet. In wichtigen Fragen wie dem Einsatz von Wasserstoff gibt es keine entscheidenden Änderungen. Details später im @Berlin_Table.
Ein paar zentrale Punkte:
a) Die Vorgaben für H2-fähige Heizungen bleiben bestehen: Einbau nur, wenn der Netzbetreiber einen verbindlichen Plan für ein Wasserstoffnetz vorlegt (was kaum passieren dürfte).
b) Die Höher der Bußgelder (über die im Vorfeld je viel spekuliert worden war) wird für Privatleute in der Regel auf 5000 Euro begrenzt.