Mit der Einigung der Fraktionsspitzen ist der Streit über das #Gebäudeenergiegesetz noch lange nicht vorbei. Über einige Punkte, die im Kompromisspapier offen blieben oder unklar formuliert wurden, dürfte im Bundestag noch heftig gerungen werden. (1/4)
Für den weiteren Einbau von Gasheizungen z.B. ist entscheidend, wie verbindlich der „Fahrplan“ für ein „CO2-neutrales Gasnetz“ ausfallen muss, den die Kommunen vorlegen können. @karo_otte warnt vor einer „leeren Versprechung“ und drängt auf klare Vorgaben. (2/4)
Keine wirkliche Klarheit gibt es auch bei der Frage, ob bzw. in welcher Frist neue Gasheizungen ersetzt werden müssen, wenn es dann doch kein Wasserstoffnetz gibt. (3/4)
Update: Auch diese Äußerung von Robert #Habeck im FAZ-Interview macht deutlich, dass beim #GEG noch heftig darüber gestritten werden dürfte, unter welchen Bedingungen Gasheizungen eingebaut werden dürfen, die theoretisch Wasserstoff verbrennen können.
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Alle drei Oppositionsparteien haben in der gestrigen Debatte zum #Gebäudeenergiegesetz als Argument dagegen angeführt, dass es bis 2030 nur wenig zum Klimaschutz beiträgt.
Diese Argumentation finde ich so befremdlich, dass ich noch mal einen kurzen Thread dazu mache. (1/x)
Denn dass die GEG-Änderung in den ersten Jahren nur wenig bewirkt, ist vollkommen logisch. Schließlich gilt es nur für *neu eingebaute* Heizungen (und mein Eindruck war nicht, dass die Opposition das falsch findet). (2/x)
Wenn man davon ausgeht, dass eine Heizung in der Regel 25 Jahre hält, werden jedes Jahr im Schnitt 1/25 der deutschen Heizungen erneuert, also 4 %. (3/x)
Das heute vom Kabinett beschlossen #Solarpaket bringt endlich auch deutliche Vereinfachungen bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom in einem Mehrfamilienhaus. [1/5]
Anders als bei den bisherigen Mieterstrommodellen muss der Betreiber der Anlage nicht mehr die komplette Stromlieferung für alle daran angeschlossenen Nutzer übernehmen: [2/5]
Der erzeugte Solarstrom wird dabei nach einem vereinbarten Schlüssel rechnerisch auf alle beteiligten Nutzer aufgeteilt und gemäß einem einfachen Vertrag vergütet. [3/5]
Das #Solarpaket 1, das an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, macht den Betrieb von PV-Anlagen auf Balkonen deutlich attraktiver. Dazu ein kurzer Thread. [1/8]
Während für Balkonkraftwerke bisher eine maximale Leistung von 600 Watt gilt, dürfen die Solarzellen künftig eine Leistung von 2000 Watt haben; die Leistung des Wechselrichters darf maximal 800 Watt (bzw. VA) betragen. [2/8]
Dazu müssen die Anlagen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, sondern nur im Marktstammdatenregister gemeldte werden - und dafür wird das Verfahren vereinfacht. [3/8]
Den neuen Entwurf vom #Wärmeplanungsgesetz hatte ich urlaubsbedingt verpasst. Aber auch eine Woche später ist noch bemerkenswert, wie stark die Klima-Vorgaben darin abgeschwächt wurden. Darum ein kurzer Thread: [1/11]
Zwar wird die Wärmeplanung nun für alle Kommunen verpflichtend sein und die Frist im Vergleich zum ersten Entwurf (links) im neuen (rechts) um jeweils ein halbes Jahr vorgezogen. [2/11]
Doch bei der für den Klimaschutz entscheidenden Frage, wie die Fernwärme erzeugt wird, wurden die Vorgaben stark aufgeweicht: Der Anteil erneuerbarer Energie in bestehenden Fernwärmenetzen muss bis 2030 nicht, wie bisher geplant, bei 50 %, sondern nur noch bei 30 % liegen. [3/11]
Angesichts der aktuellen (und erst recht der künftigen) Temperaturen sollte vielleicht noch mal stärker darauf hingewiesen werden, dass Wärmepumpen auch hervorragend zum Kühlen geeignet sind.
Weil dieser kleine, aus spontaner Freude verfasste Tweet mehr Aufmerksamkeit bekommen hat als erwartet (und weil in den Antworten einige Fragen aufgekommen sind), kommen hier doch noch ein paar ergänzende Erläuterungen. (2/14)
Nein, die Kühlleistung einer klassischen Heizungs-Wärmepumpe ist nicht mit einer echten Klimaanlage vergleichbar (außer bei Luft-Luft-Wärmepumpen, die technisch ja nichts anderes sind als Split-Klimaanlagen). (3/14)
Diese Grafik von @energy_charts_d, die den stark gestiegenen Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromerzeugung im ersten Halbjahr 2023 zeigt, ist hier gestern viel geteilt worden.
Der Grund für den Anstieg ist aber ein anderer, als ich vermutet hätte. (1/5)
Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren ist im 1. Halbjahr 2023 nämlich gar nicht gestiegen, sondern liegt sogar unter dem entsprechenden Wert aus den Jahren 2020 und 2022. (2/5)
Dass der Erneuerbaren-Anteil so stark gestiegen ist, liegt vor allem daran, dass die Gesamt-Stromerzeugung in diesem Jahr deutlich zurückgegangen ist. (3/5)