Die Bedarfsgemeinschaft im SGB II
- Wer gehört dazu und wer nicht?
Nicht alle, die in einer Wohnung leben gehören zwingend zu einer Bedarfsgemeinschaft, es können auch zwei, drei oder mehr BGs sein.
Die Abgrenzung ist für #IchbinArmutsbetroffen|e von großer Bedeutung.
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Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist in vielen Bereichen des SGB II von Bedeutung. Das beginnt beim Regelbedarf, der Verteilung von Einkommen, geht weiter mit der Mietobergrenze und endet z.B. bei der Mitwirkung.
Wer dazu gehört ist in §7 Abs 3+3a SGB II geregelt.
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1. Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
Er ist Ausgangspunkt einer Bedarfsgemeinschaft(§7 Abs3 Nr1 SGB II).
Wenn es im Haushalt keinen zwischen 15 Jahren und der Altersgrenze (§7a SGB II) gibt, der nicht als erwerbsunfähig eingestuft wurde, gibt es keine SGB II-Leistungen.
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2. Partnerinnen und Partner
(§7 Abs3 Nr3 SGB II)
- Ehegatten/Lebenspartner wenn sie nicht dauernd getrennt leben
- wenn sie eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft bilden (Details siehe 5+6/20)
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Eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft wird vermutet wenn:
- Partner mehr als 1 Jahr zusammenleben
- Eltern ein gemeinsames Kind haben
- gemeinsam Kinder/Angehörige im Haushalt versorgen
- befugt sind über Einkommen/Vermögen des Partners zu verfügen
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Anmerkungen:
- Diese Vermutung kann wiederlegt werden!
- Partner, die kinderlos unter 1 Jahr zusammenleben, bilden keine BG, erst danach greift die gesetzliche Vermutung
- Wenn ein Partner ein Kind hat, führt das beim Zusammenziehen nicht zwingend sofort zur BG
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3. Kinder (§7 Abs3 Nr4 SGB II)
sind Teil der BG bis zum 25. Geburtstag.
Außer:
- sie sind verheiratet oder leben mit einem Partner zusammen
- sie haben ein eigenes Kind
- sie können ihren Bedarf mit eigenem Einkommen decken
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Anmerkungen:
- Kinder ab 25 Jahren geören nie zur BG
- Kinder, die ihren Bedarf (nach SGB II) mit eigenem Einkommen oder anderen Leistungen decken können, gehören nicht zu Bedarfsgemeinschaft
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- Eltern, die mit eigenem Kind bei den Großeltern wohnen, bilden eine BG mit ihrem Kind, nicht mit den Großeltern
- Kinder die mit Partner (im Sinne der Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft) bei ihren Eltern wohnen, bilden mit dem Partner und nicht mit den Eltern eine BG
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- Kinder mit eigenem Einkommen, müssen nicht für Eltern und Geschwister einstehen, sie müssen aber ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren.
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4. Kinder im Rahmen des Umgangsrechts
Eltern, deren Kinder im Rahmen des Umgangsrechts/Heimfahrten in der Jugendhilfe, bei ihnen zu Besuch kommen, gehören für die Zeit ihrer Anwesenheit zur Bedarfsgemeinschaft.
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Sonderfälle:
- Geschwister, die ohne Eltern zusammenleben, bilden keine BG
- Stiefkinder gehören zur BG. Folglich wird auch das Einkommen des Nicht-Elternteils bei ihnen angerechnet.
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Beispiel 1:
Eltern mit 2 Kindern (18J, Schüler; 25J Arbeitslos)
= 2 Bedarfsgemeinschaften 1. BG Eltern mit Kind 18J 2. BG Kind 25 Jahre
Grund: Kind über 25 Jahre §7 Abs 3 Nr4 SGB II
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Beispiel 2:
Unverheiratetes Paar, lebt seit 9 Monaten zusammen,
= 2 BGs
Grund: unter 1 Jahr zusammen lebend §7 Abs3a SGB II
Beispiel 3:
Mutter mit Sohn (17 Jahre, Schreinerazubi)
= 2 BGs?
Grund: Sohn deckt mit Lohn, Kindergeld und evtl. Unterhalt seinen Bedarf
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Beispie l4:
Eltern, 3 Kinder (15J Schüler,17J Schülerin mit Baby, 21J Verkäuferin)
= 3 BGs
Grund:
- Verkäuferin deckt ihren Bedarf
- Tochter(17) bildet mit ihrem Baby eine eigene BG, ist aber Teil der Haushaltsgemeinschaft
- Eltern verbleiben mit Kind(15) als BG
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Beispiel 5:
Trennung eines Ehepaars, 2 Kindern (9, 12), wohnen noch zusammen, sie sucht eine Wohnung um mit den Kindern auszuziehen.
= 2 BGs
Grund: dauerhafte Trennung der Eltern. Zuordnung der Kinder zur Mutter, da sie beim Auszug zu ihr gehören werden
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Folgen:
Leben Personen, die nicht zu einer BG gehören in einer Wohnung:
- stellt sich die Frage nach einer Haushaltsgemeinschaft (nur bei Verwandten) mit Unterstützungsvermutung
- Einkommen wird nur innerhalb der BG verteilt (Ausnahme Kindergeld - siehe verlinkter Thread )
- Bei temporärer Bedarfsgemeinschaft entsteht ein Anspruch auf Regelbedarfe der Kinder für diese Tage und ein höherer Anspruch bei den Kosten der Unterkunft
- jede BG muss bei Bedürftigkeit einen eigenen Antrag stellen
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Rechtsgrundlagen:
§7 Abs3+3a SGB II
Fachliche Weisungen zu §7 SGB II Randnummer 7.73+74: Kind mit eigenem Kind/Partner
BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - temporäre BG
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Du hast Interesse an weiteren sozialrechtlichen Infos?
Abnutzung durch die normale Nutzung der Wohnung entsteht auch bei #Bürgergeld und #Grundsicherung|s-Empfängern.
Das Renovieren der Wohnung kostet Geld.
Ob der Vermieter oder das #Jobcenter diese Kosten übernimmt, hängt vom Mietvertrag ab.
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Rechtlich ist es die Pflicht des Vermieters, die Wohnung in gutem Zustand zu erhalten, die Pflicht zu notwendigen Schönheitsreparaturen kann aber per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.
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Wenn die Schönheitsreparaturen dem Mieter wirksam per Mietvertrag übertragen wurden, muss das Jobcenter bei entsprechend starker Abnutzung die Kosten für die Malerarbeiten übernehmen.
Wenn das nicht der Fall ist, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.
300€ nicht vergessen!
Für Mini-, Ferienjobber und Selbstständige 2022
Wer letztes Jahr gearbeitet und die Energiepreispauschale nicht erhalten hat, sollte dieses Jahr eine Steuererklärung abgegen.
Dann bekommt er noch die 300€ aus Sept 2022
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Wer bei einem Arbeitgeber arbeitet, der wie private Arbeitgeber und viele Betriebe, die nur Minijobber beschäftigen, nicht am Lohnsteuerabgabeverfahren teilnehmen, hat die Energiepreispauschale nicht erhalten.
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Auch wer im Sept noch nicht oder nicht mehr tätig war, hat die Pauschale nicht bekommen. Um Anspruch zu haben, muss aber nur irgendwann in 2022 gearbeitet worden sein.
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Wo muss ich welchen #Antrag einreichen?
- Am Ende: Völlig egal!
Leistungsberechtigte haben teilweise mit Fristen zu tun oder mit Ämtern, die Anträge nicht annehmen wollen, geschlossen sind... was tun?
Es gibt andere Stellen, die Anträge auch annehmen (müssen)!
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§16 SGB I ist eine Vorschrift, die Behörden häufig nicht wahrhaben wollen
§16 Abs1 SGB I: "Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und ... entgegengenommen."
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Hier wird geregelt, dass Anträge auf Sozialleistungen zwar beim zuständigen Träger gestellt werden sollen, dass aber auch 1. andere Leistungsträger 2. Gemeinden
zur Entgegennahme verpflichtet sind.
Alleinerziehend studieren
- Was gibt's von welchem Amt?
Häufig haben alleinerziehende Studierende finanzielle Schwierigkeiten, die sie gar nicht haben müssten - sie wissen nicht was ihnen zusteht.
Ihre sozialrechtlichen Ansprüche möchte ich an diesem Beispiel darstellen.
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Lena (26) lebt in Leipzig und studiert Erziehungswissenschaften. Sie lebt gemeinsam mit ihrem 4-jährigen Sohn Tim in einer Wohnung, die Kalt 400€ kostet, hinzu kommen 100€ Neben- und 120€ Heizkosten.
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Lena erhält mit 934€ den BAFöG-Höchstsatz für Studenten, da ihre Eltern kein großes Einkommen erzielen. Hinzu kommen 160€ BAFöG Kinderbetreuungszuschlag nach §14b BAFöG da Tim noch unter 14 Jahren alt ist.
Wer vor Eintritt der Rente mindestens 33 Jahre #Grundrente|nzeit gesammelt hat, bekommen einen hohen Freibetrag auf seine #Rente.
Das gilt nicht nur für Altersrentner sondern auch #Erwerbsminderung|s , #Witwen und #Waisenrente|nbezieher.
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Bei Alters- und Erwerbsminderungsrentnern gibt es den Freibetrag, wenn sie selbst die 33 Jahre Grundrentenzeit gesammelt haben.
Bei Witwen- und Waisenrenten ist Voraussetzung, dass der Verstorbene, von dem die Rente abgeleitet ist, die Grundrentenzeiten gesammelt hatte.
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Zu den notwendigen 396 Monaten Grundrentenzeiten zählen unter anderem: 1. Sozialversicherungspflichtige Arbeit/Ausbildung 2. Selbstständigkeit mit Einzahlung in die Rentenversicherung 3. Minijob mit eigener Beitragszahlung 4. Wehr-/ Zivildienst
1. Möglichkeit: Erwerbseinkommen
Hier geht es um ein Angestelltenverhältnis oder einen Minijob.
Auf das hierdurch erzielte Einkommen gibt es ein paar kleine Absetzbeträge und anschließend 30% Freibetrag. Der Rest wird abgezogen.
Details siehe hier:
2. Möglichkeit: Selbstständigkeit
Nochmal ne Nummer komplizierter als bei der ersten Möglichkeit. Der Gewinn aus der Tätigkeit stellt dann den Bruttolohn dar. Dieser wird dann nach den Regeln des normalen Erwerbseinkommens angerechnet. (§4 DVO zu §82 SGB XII)