Abnutzung durch die normale Nutzung der Wohnung entsteht auch bei #Bürgergeld und #Grundsicherung|s-Empfängern.
Das Renovieren der Wohnung kostet Geld.
Ob der Vermieter oder das #Jobcenter diese Kosten übernimmt, hängt vom Mietvertrag ab.
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Rechtlich ist es die Pflicht des Vermieters, die Wohnung in gutem Zustand zu erhalten, die Pflicht zu notwendigen Schönheitsreparaturen kann aber per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.
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Wenn die Schönheitsreparaturen dem Mieter wirksam per Mietvertrag übertragen wurden, muss das Jobcenter bei entsprechend starker Abnutzung die Kosten für die Malerarbeiten übernehmen.
Wenn das nicht der Fall ist, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.
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Unwirksam sein können beispielsweise Klauseln:
- in denen ein Fachhandwerker gefordert wird
- in denen eine Gestaltung während der Mietzeit vorgeschrieben ist
- die unabhängig vom Zustand eine Auszugsrenovierung fordern
- mit starren Fristen (nach ... Jahren)
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Ist die Klausel unwirksam, ist der Vermieter für notwendige Schönheitsreparaturen zuständig und muss das diese ausführen.
Dies ist sogar bei anfangs unrenoviert übergebenen Wohnungen der Fall (BGH 8.7.2020 - VIII ZR 163/18) - mit Kostenbeteiligung des Mieters (-->Jobcenter)
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Wenn der Vermieter Schönheitsreparaturen fordert und trotz unwirksamer Klausel die Kosten nicht übernimmt, muss das Jobcenter entweder bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen oder die Kosten übernehmen (BSG vom 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R)
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Ist die Klausel zu den Schönheitsreparaturen wirksam, entsteht ein Anspruch des Vermieters auf Durchführung, sobald objektiv betrachtet Renovierungsbedarf besteht.
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Sind Renovierungbedarfe vorhanden und der Mieter verpflichtet diese vorzunehmen, muss das Jobcenter die Kosten übernehmen.
Der reine Ablauf von Fristen reicht nicht aus, um einen Anspruch zu rechtfertigen, denn wer die Renovierung selbst zahlen muss, würde diese auch erst durchführen, wenn die Wohnung entsprechend abgenutzt ist.
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Beantragt der bürgergeldbeziehende Mieter die Übernahme der Kosten für Schönheitsreparaturen, ist es möglich, dass der Außendienst des Jobcenter die Wohnung sehen will, um zu klären, ob objektiv eine Renovierung erforderlich ist.
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Wenn dies der Fall ist, ist das Jobcenter verpflichtet, die notwendigen Materialkosten übernommen.
Dies beinhaltet:
- Farbe / Lack
- Tapete
- Werkzeug (Pinsel, Rollen, ...)
- Abdeckmaterialien
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Die Kosten für einen Maler werden im Regelfall nicht vom Amt übernommen. Da der Vermieter keinen Anspruch auf Ausführung durch einen Maler hat , muss vorrangig Eigenleistung nötigenfalls mit Unterstützung von Freunden und Familie erbracht werden.
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Rechtsgrundlage:
§22 Abs1 SGB II
BGH vom 6.4.2005 - VIII ZR 192/04 - Zwischenrenovierungsanspruch des Vermieters
BSG vom 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R Schönheitsreparaturen als zusätzlicher Bedarf
LSG Niedersachsen vom 28.1.2008 - L 9 AS 647/07 - Abnutzung als Indiz
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Zur Situation im SGB XII:
Der Anspruch ist identisch und basiert auf §35 SGB XII. Auch das Sozialamt muss notwendige Renovierungsarbeiten bezahlen, wenn der Mieter verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.
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Du hast Interesse an weiteren sozialrechtlichen Infos?
Die Bedarfsgemeinschaft im SGB II
- Wer gehört dazu und wer nicht?
Nicht alle, die in einer Wohnung leben gehören zwingend zu einer Bedarfsgemeinschaft, es können auch zwei, drei oder mehr BGs sein.
Die Abgrenzung ist für #IchbinArmutsbetroffen|e von großer Bedeutung.
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Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist in vielen Bereichen des SGB II von Bedeutung. Das beginnt beim Regelbedarf, der Verteilung von Einkommen, geht weiter mit der Mietobergrenze und endet z.B. bei der Mitwirkung.
Wer dazu gehört ist in §7 Abs 3+3a SGB II geregelt.
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1. Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
Er ist Ausgangspunkt einer Bedarfsgemeinschaft(§7 Abs3 Nr1 SGB II).
Wenn es im Haushalt keinen zwischen 15 Jahren und der Altersgrenze (§7a SGB II) gibt, der nicht als erwerbsunfähig eingestuft wurde, gibt es keine SGB II-Leistungen.
300€ nicht vergessen!
Für Mini-, Ferienjobber und Selbstständige 2022
Wer letztes Jahr gearbeitet und die Energiepreispauschale nicht erhalten hat, sollte dieses Jahr eine Steuererklärung abgegen.
Dann bekommt er noch die 300€ aus Sept 2022
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Wer bei einem Arbeitgeber arbeitet, der wie private Arbeitgeber und viele Betriebe, die nur Minijobber beschäftigen, nicht am Lohnsteuerabgabeverfahren teilnehmen, hat die Energiepreispauschale nicht erhalten.
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Auch wer im Sept noch nicht oder nicht mehr tätig war, hat die Pauschale nicht bekommen. Um Anspruch zu haben, muss aber nur irgendwann in 2022 gearbeitet worden sein.
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Wo muss ich welchen #Antrag einreichen?
- Am Ende: Völlig egal!
Leistungsberechtigte haben teilweise mit Fristen zu tun oder mit Ämtern, die Anträge nicht annehmen wollen, geschlossen sind... was tun?
Es gibt andere Stellen, die Anträge auch annehmen (müssen)!
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§16 SGB I ist eine Vorschrift, die Behörden häufig nicht wahrhaben wollen
§16 Abs1 SGB I: "Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und ... entgegengenommen."
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Hier wird geregelt, dass Anträge auf Sozialleistungen zwar beim zuständigen Träger gestellt werden sollen, dass aber auch 1. andere Leistungsträger 2. Gemeinden
zur Entgegennahme verpflichtet sind.
Alleinerziehend studieren
- Was gibt's von welchem Amt?
Häufig haben alleinerziehende Studierende finanzielle Schwierigkeiten, die sie gar nicht haben müssten - sie wissen nicht was ihnen zusteht.
Ihre sozialrechtlichen Ansprüche möchte ich an diesem Beispiel darstellen.
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Lena (26) lebt in Leipzig und studiert Erziehungswissenschaften. Sie lebt gemeinsam mit ihrem 4-jährigen Sohn Tim in einer Wohnung, die Kalt 400€ kostet, hinzu kommen 100€ Neben- und 120€ Heizkosten.
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Lena erhält mit 934€ den BAFöG-Höchstsatz für Studenten, da ihre Eltern kein großes Einkommen erzielen. Hinzu kommen 160€ BAFöG Kinderbetreuungszuschlag nach §14b BAFöG da Tim noch unter 14 Jahren alt ist.
Wer vor Eintritt der Rente mindestens 33 Jahre #Grundrente|nzeit gesammelt hat, bekommen einen hohen Freibetrag auf seine #Rente.
Das gilt nicht nur für Altersrentner sondern auch #Erwerbsminderung|s , #Witwen und #Waisenrente|nbezieher.
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Bei Alters- und Erwerbsminderungsrentnern gibt es den Freibetrag, wenn sie selbst die 33 Jahre Grundrentenzeit gesammelt haben.
Bei Witwen- und Waisenrenten ist Voraussetzung, dass der Verstorbene, von dem die Rente abgeleitet ist, die Grundrentenzeiten gesammelt hatte.
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Zu den notwendigen 396 Monaten Grundrentenzeiten zählen unter anderem: 1. Sozialversicherungspflichtige Arbeit/Ausbildung 2. Selbstständigkeit mit Einzahlung in die Rentenversicherung 3. Minijob mit eigener Beitragszahlung 4. Wehr-/ Zivildienst
1. Möglichkeit: Erwerbseinkommen
Hier geht es um ein Angestelltenverhältnis oder einen Minijob.
Auf das hierdurch erzielte Einkommen gibt es ein paar kleine Absetzbeträge und anschließend 30% Freibetrag. Der Rest wird abgezogen.
Details siehe hier:
2. Möglichkeit: Selbstständigkeit
Nochmal ne Nummer komplizierter als bei der ersten Möglichkeit. Der Gewinn aus der Tätigkeit stellt dann den Bruttolohn dar. Dieser wird dann nach den Regeln des normalen Erwerbseinkommens angerechnet. (§4 DVO zu §82 SGB XII)