HSPV NRW unternimmt am 28.7. den dritten Versuch, sich von ihrer Dozentin #BaharAslan zu trennen. Die Hochschule, die u.a. Verwaltungsrecht vermitteln soll, ist bisher schon mehrfach schon am formellen Recht gescheitert. Ein Thread: 1/
Ende Mai wollte man die Geschichte erzählen, man würde lediglich von einer "neuerlichen Beauftragung Abstand" nehmen. Das kann man einer Hochschule schlecht verbieten oder übel nehmen, sagten jene, die glaubten, die Hochschule würde die Wahrheit sagen. 2/
Fakt war jedoch, dass die Verlängerung für das Wintersemester schon längst erfolgt war. Die Geschichte von der unterlassenen Verlängerung war - wie nennt man Geschichten in Abweichung von Wahrheit - eine Lüge. 3/
Die Hochschule muss ihren Verwaltungsakt aus der Welt schaffen. Das geht, erfordert jedoch 1. Anhörung (§ 28 VwVfG), 2. Ermessensausübung 3. Gründe 4. Bescheid.
Das ist das kleine 1x1 des Verwaltungsrechts. Anhörungen sind oft lästig, wenn man die andere Seite nicht hören will.
Folglich rief der Präsident am 23.5.2023 bei @BaharAslan_ an, nicht um sie anzuhören, sondern um seine Sicht der Dinge mitzuteilen; ob das nun schon ein Verwaltungshandeln in Form eines Widerrufs war? Eine Anhörung iSd § 28 VwVfG war es jedoch nicht, eher ein versuchter Widerruf.
Der am gleichen Tag versandte Widerruf litt am gleichen Formmangel, zudem auch an einem Ermessensausfall, da sich aus den Gründen keine Ermessensausübung ergab. Dagegen klagte #BaharAslan vertreten druch RA @P_O_Heinemann vor dem VG.
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Vor Gericht erkennt die Behörde, dass ihr bisheriges Verwaltungshandeln wohl nicht lega artis oder schlicht illegal war und versucht nachzubessern und hört im Juni für einen neuen Anlauf an. Jetzt liegt das Ergebnis vor: 7/
Wie viel Meinungsäußerung, Benennung und Kritik von Mißständen verträgt das Land und Regierung @IM_NRW? Wegen eines Tweets von #BaharAslan soll es zu Drohungen gegen die HSPV gekommen sein. Vor Gericht wird zu klären sein: Durch den Tweet oder durch das Verhalten der Hochschule?
Besonders erschwerend soll dabei die Nutzung des Internetz va Twitter sein, wodurch eine "Gefährdung des öffentlichen Interesses" vorliege. Jetzt beginnt die Abwägung zur Meinungsfreiheit. Zunächst lange Ausführungen zum Grundrechtsumfang (weggelassen): 9/
In der eigentlichen Subsumtion der Vorwurf, dass #BahrAslan sich ausgerechnet zu dem Thema äußert, zu dem sie Kompetenz beansprucht: Rassismus in der Polizei - nahe am Fach "Interkulturelle Kompetenz". Dazu dürfe sie sich nicht pauschalierend äußern.
Hier wird es skuril: @BaharAslan_ haben angeblich zu wenig Verständnis für "unterschiedliche kulturelle Gegebenheiten." Welche verkannten Gegebenheiten innerhalb der Sicherheitsbehörden mögen das sein? 11/
Vielleicht rassistische Umtriebe, deren Vorhandensein zu pauschal und undifferenziert als "brauner Dreck" bezeichnet wurden? Hätte ein Mehr an kulturellem Einfühlungsvermögen zu besserem Verständnis geführt? Wir warten auf die Eilentscheidung des VG.
12/12
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Die Veröffentlichung von (auch öffentlichen) personenbezogenen Daten in Schädigungsabsicht ist nach § 42 BDSG strafbar. #Doxxing im Sinne des § 126a StGB liegt vor, wenn die betroffene Person dadurch einer qualifizierten Gefahr ausgesetzt wird. Erfolgen diese Taten in einer organisierten Struktur zur Begehung solcher Taten, kann eine kriminelle Vereinigung entstehen (§ 129 StGB) wo schon jede Unterstützunghandlung Strafbarkeit auslöst.
Inzwischen liegen hierzu zivilgerichtliche Entscheidungen und mehreren Strafverfahren bei verschiedenen Staatsanwaltschaften vor. Die Mühlen der Justiz sind jedoch langsam, so dass in der Zwischenzeit sogar Täter glauben, dass mangels sofortiger Inhaftierung Straftaten folgenlos fortgesetzt werden können.
Inzwischen richten sich die Anzeigen auch gegen das Management von X International, da die Taten trotz Meldung nicht unterbunden und die Mitwirkung mit Verfolgungsbehörden verweiget wird.
Whataboutismus funktioniert gut in Diskussionen, als Verteidigungsstrategie vor Gericht hat es sich als konsistent ungeeignet gezeigt. Das hat ein Wuppi vor dem LG Hamburg versucht:
Hat nicht gut funktioniert. Das LG Hamburg entschied am 4.11.2025:
Links die eidesstattliche von @erikahrens_ffm vom 12.08.25 und rechts von @UlrichVosgerau (identisch mit Erklärungen weiterer 6 Teilnehmer) vom 8.2.24. Die Aussagen stimmen in weiten Teilen überein, widersprechen sich jedoch bei der entscheidenden Frage, ob auch die Remigration von Staatsbürgern diskutiert wurde.
@erikahrens_ffm @UlrichVosgerau Hier die Stelle aus Sellners Buch: Remigration - Ein Vorschlag, 2024.
@erikahrens_ffm @UlrichVosgerau Es war nie ernsthaft streitig, dass Sellners Konzept der Remigration auch und in größtem Umfang Staatsbürger umfassen sollte. Streitig war jedoch, ob dies in Potsdam so besprochen, geplant oder diskutiert wurde und ob man das Besprochene als "Deportation" bezeichnen dürfe.
Um für 700.000 € unterschlagenem Geld fast 4 Jahre Freiheitsstrafe zu erhalten, muss bei der Verteidigung fast alles schief gehen oder man hatte nie die Absicht, Milde zu erreichen. Gerade die unterlassene Anrechnung von 5 Monaten U-Haft ist eine Reaktion auf das Prozessverhalten, was vielleicht noch überprüft werden wird.
Nicht jede Verlängerung des Prozesses durch durch zulässigen aber am Ende abgewiesene Befangenheitsanträge sollte dabei zu einer Verlängerung der Strafe führen.
Wenn jedoch Verteidiger ohne Entschuldigung von Terminen ausbleiben, was den Prozess verlängern, es ist durchaus angebracht, dass die dadurch verursachte Untersuchungshaft nicht angerechnet wird.
Wer #TikTok illegale Inhalte meldet (hier FakeAccount für CryptoScam) bekommt fast immer und automatisch Absagen. Erst auf anwaltliche Abmahnung wird der Plattformbetreiber (manchmal) aktiv. Diese Zermürbungsstrategie können wir auch von anderen Betreibern wie Meta und X, aber TikTok fällt auf, dass systematisch falsche Moderationsentscheidungen getroffen werden.
Während illegale Inhalte stehen bleiben, werden zulässige Inhalte bei massenhaften Meldungen grundlos entfernt und Konten blockiert. Widerspruch ist zwecklos. Das System bevorzugt dabei rechte Inhalte und behindert Aufklärung. So wird mir verboten, den Hashtag #Remigration zu verwenden, um über dessen menschenverachtende Inhalte aufzuklären. Bei der Suche danach erhält jedoch man fast ausschließlich AfD-Accounts - als wäre es eine geschützte Marke.
Auf Abmahnungen antwortet der Mailaccount dach@tiktok.com - das wäre auch der (jetzt nicht mehr geheime) Tipp, um direkt mit TikToks Rechtsabteilung in Kontakt zu treten. Die bloße Löschung illegale Inhalte reicht uns jetzt nicht mehr aus - wir verlangen Unterlassungsverpflichtungen und bringen das vor Gericht. Hat jemand ähnliche Erfahrungen und Nachweise?
Wo ist der radikalste AfD-Landesverband? Ihr tippt vermutlich auf Thüringen oder Sachsen. Falsch. Wenn es um handfeste Beweise in Form von verfassungsfeindlichen Beschlüssen geht, hat Bayern die Ost-Verbände rechts überholt. MdL @SchuberlToni berichtet aus dem Bayerischen Landtag.
Hier das ganze Gespräch:
Das letzte Urteil zur Einstufung in Bayern ist noch aus Juni und berücksichtigt nicht die jüngeren Entwicklungen. Auf der Grundlage ist jetzt auch @SchuberlToni für ein unmittelbares Verbotsverfahren. vgh.bayern.de/mam/gerichte/v…
Mein Highlight des Tages. Im Berliner Abgeordnetenhaus sagten mehrere Teilnehmer der Ausschusssitzung, dass sie den Gedanken überzeugend fanden, dass ein AfD-Verbotsverfahren auch dann nützlich für die Demokratie ist, wenn es lange dauert und nicht zum Verbot führt. 1/
Viele Demokraten haben - traumatisiert vom NPD-Verfahren - Angst vor dem Ausgang und wünschen sich möglichst vorab Sicherheit. Tatsächlich hängt der Ausgang aber nicht von der Stoffsammlung oder der Qualität der heutigen Gutachten ab, sondern alleine vom Verhalten der AfD in den Jahren während der Prüfung durch das BVerfG. Das Urteil stellt auf den letzten Zeitpunkt ab und bis dahin gibt es 3 Szenarien:
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1. Radikale Demokratisierung: Die AfD trennt sich glaubhaft und nachhaltig von allen radikalen Kräften (Lippenbekenntnis reicht nicht), ändert den Namen, distanziert sich von eigenen radikalen Anhängern und räumt jede Rückfälligkeitsgefahr glaubwürdig aus. Sie besteht fort.
2. Radikale Machtübernahme: Auf dem Weg zu 1 zerreißt es die Partei. Radikale Kräfte übernehmen die Führung und bekennen sich damit als verfassungsfeindlich und werden schließlich verboten.
3. Chaos. Partei versinkt im Chaos, Wähler wenden sich ab und AfD fällt aus den Parlamenten. Das BVerfG wartet noch einige Jahre ab und verneint schließlich die Potenzialität, da von der AfD keine Gefahr ausgeht.
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