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Erschreckend: Das Innenministerium verbreitet in Emails an Bundestagsabgeordnete #Falschinformationen und Quatsch-Jura. Die Befürchtungen von Seenotrettungsorganisationen sind berechtigt. Es droht eine Kriminalisierung der #Seenotrettung. Ein #Faktencheck-Thread. Ein Schreiben vom Bundesministerium des Innern an einen Bundestagsabgeordneten, der mit einem roten Schriftzug "FALSCH" überlegt ist.
Hintergrund: in einem Gesetzentwurf hat das BMI einen Satz versteckt. Dieser führt dazu, dass uneigennützige Helfer*innen künftig wegen Einschleusens in die EU bestraft werden können. Das kann auch Seenotretter*innen treffen, wie @RonenSteinke berichtet: sueddeutsche.de/politik/ampel-…
Das BMI bestreitet das jetzt. Die Email, die nach meinen Informationen an mehrere Bundestagsabgeordnete verschickt wurde, enthält Aussagen, die teils eindeutig falsch sind, teils zumindest irreführend. Im Einzelnen:
Das BMI behauptet, dass die Gesetzesänderung nicht Rettungen erschweren "soll". Sie tut es aber! Seenotretter*innen erfüllen künftig den objektiven Tatbestand des Einschleusens. Das bestreitet das BMI auch nicht. Ausführlich auf @Verfassungsblog: verfassungsblog.de/its-called-sav…
Es ist aber ausdrücklich nicht zutreffend, dass die zur Rettung von Menschenleben erfolgende Tätigkeit von privaten Seenotrettern künftig durch eine etwaige Strafbarkeit erschwert werden soll.
Diese Aussagen sind irreführend. Der neue Straftatbestand hat 3 Merkmale:
- Hilfeleisten
- zur unerlaubten Einreise in die EU
- zugunsten mehrerer.
Ende.
Ein skrupelloses, menschenverachtendes oder gefährliches Verhalten ist keine (!) Voraussetzung für die Strafbarkeit.
Die Bundesregierung hat den Kampf gegen das skrupellose und menschenverachtende Geschäft der Schleuser deutlich verschärft - sowohl mit den grenzpolizeilichen Maßnahmen, als auch mit den vorgeschlagenen strafrechtlichen Änderungen.
Menschen aus dem Meer vor dem Ertrinken zu retten, ist keine Schleusung. Während Schleuser Menschenleben aufs Spiel setzen, retten Seenotretter Menschen vor dem Ertrinken
Das ist Quatsch-Jura. Vorsätzlich handelt, wer weiß, dass er*sie den Tatbestand erfüllt. Seenotretter*innen wissen, was sie tun. Dass es ihnen nicht auf die Hilfe zur unerlaubten Einreise ankommt (Absicht) ist rechtlich egal. Lernt man im 1. Semester Jura. Rechtlich fehlt es im Rahmen der Seenotrettung nach den SAR-Regularien bereits an dem für eine Strafbarkeit erforderlichen Vorsatz der Hilfeleistung zu einer unerlaubten Einreise. Vielmehr ist das Ziel der derzeit privat tätigen Seenotretter, dass die Geretteten der zuständigen staatlichen Organisation in einem Mitgliedstaat zur ordnungsgemäßen Registrierung und Bearbeitung ihrer Schutzersuchen übergeben und gerade nicht in die Illegalität entlassen werden.
Dieser Satz ist richtig. Nur: Was, wenn die Staatsanwaltschaft das anders sieht? Der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) setzt eine Interessenabwägung voraus. Es reicht, wenn eine Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht bejaht. Durchsuchungen, Beschlagnahmen usw können folgen. Seenotrettung ist im Übrigen auch als gerechtfertigt anzusehen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.
Der letzte Satz ist wieder klar falsch. Die Strafbarkeit von Schleusungen mit Waffe (§ 96 Abs. 2 Nr. 3) und "Durchbruchsfällen" (neuer § 96 Abs. 2 Nr. 6) sind völlig unabhängig von der einfachen uneigennützigen Schleusung (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 b)). Das BMI wirft alles in einen Topf. Die sonstigen Änderungen des $ 96 AufenthG (Änderungen der Absätze 1 und 2) verfolgen das Ziel, die gemäß der BGH-Rechtsprechung bestehende Strafbarkeitslücke bei der Schleusung Minderjähriger, die keinen Vorsatz bilden können, zu schließen. Zudem wurden die Mindeststrafen und die Höchststrafen erhöht, da die bisherigen Strafrahmen dem Unrecht der Tat nicht angemessen sind. In besonderem Maße gilt dies für , Durchbruchsfälle" bei denen polizeiliche Kontrollen durchbrochen werden (neuer $ 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AufenthG). Ohne die oben genannte Änderung des $ 96 Abs. 4 AufenthG (Verweis...
Das Vorgehen des BMI ist schockierend. Erst versucht es, den Ampel-Fraktionen in einer komplizierten Formulierungshilfe eine politisch umstrittene Verschärfung unterzujubeln (ohne Begründung, ohne Synopse!). Jetzt führt es die Abgeordneten mit Falschinformationen hinters Licht.
Dieses Verhalten gegenüber dem Parlament ist nicht nur politisch skandalös, sondern verstößt auch gegen den Grundsatz der Verfassungsorgantreue. Es sollte in meinen Augen auch personelle Konsequenzen haben.

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