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https://twitter.com/DavidWerdermann/status/1747606901725024581Abs. 4 (Einschleusen in die EU) verweist vollumfänglich auf Abs. 2 Satz 2 (Einschleusen Minderjähriger). Abs. 2 S. 2 verweist umfänglich auf Abs. 1 Satz 1 (also auch auf die uneigennützige Variante). Also: das uneigennützige Einschleusen Minderjähriger in die EU ist strafbar.
https://twitter.com/fragdenstaat/status/1747264920927039574Vorgeschichte: Das Innenministerium hatte versucht, der Ampel in einer Formulierungshilfe eine krasse Verschärfung des Schleuserparagrafen unterzujubeln - versteckt in einem aberwitzigen Paragrafen-Wirrwarr. Betroffen wären u.a. Seenotretter*innen.

Hintergrund: in einem Gesetzentwurf hat das BMI einen Satz versteckt. Dieser führt dazu, dass uneigennützige Helfer*innen künftig wegen Einschleusens in die EU bestraft werden können. Das kann auch Seenotretter*innen treffen, wie @RonenSteinke berichtet: sueddeutsche.de/politik/ampel-…