Gebe ich diese Werte ein bekomme ich folgendes Ergebnis:
Kein Anspruch auf KiZ - Verweis auf Bürgergeld und Wohngeld
2/12
Gebe ich den Anspruch auf 247€ Wohngeld (der besteht) auch noch ein, steigt der "ungedeckte Bedarf" sogar um diese Summe weiter an, statt sich zu verringern...
3/12
Korrekt berechnet wird der Kinderzuschlag folgendermaßen:
Zunächst wird der "Elternbedarf"berechnet:
2x 506€ Regelbedarf
797€ 62% der 1285€ Warmmiete (nach Tabelle aus der DA-KiZ)
------
1809€ Elternbedarf
4/12
Als nächstes wird das anzurechnende Einkommen ermittelt. Kindergeld und Wohngeld wird nicht angerechnet.
1. Anrechnung nach dem SGB II
3550€ Netto
-378€ Freibetrag
-------
3172€ Angerechnet nach dem SGB II
5/12
2. Anrechnung nach §6a Abs6BKGG
3172€ Angerechnet nach dem SGB II
-1809€ Elternbedarf
-------
1363€ übersteigendes Elterneinkommen
Dieser Betrag wird zu 45% angerechnet:
45% von 1363€= 613,35€ anger Elterneinkommen
Diese Schritte werden im Rechner korrekt ausgeführt.
6/12
Kinderzuschlag:
Maximaler Kinderzuschlag sind 292€ je Kind
3x 292€ = 876€ maximaler KiZ
Es besteht real ein Anspruch auf 263€ Kinderzuschlag
7/12
Im Rechner wird nun eine Vergleichsrechnung gemacht in der abgeglichen wird, ob ohne Kinderzuschlag ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Diese Bedingung ist allerdings schon seit 1.1.2020 nicht mehr vorhanden...
War ja auch gerade erst vorgestern.
8/12
Bis 1.1.20 war Voraussetzung:
"4. durch den Kinderzuschlag Hilfebedürftigkeit nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden wird."
Wenn also von vornherein kein Anspruch auf SGB II-Leistungen bestand, konnte dieser nicht vermieden werden. Also gab es keinen KiZ.
9/12
Seit 1.1.20:
"3. bei Bezug des Kinderzuschlags keine Hilfebedürftigkeit nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch besteht,"
Es muss nicht mehr vermieden werden es darf nur kein höherer Bürgergeldanspruch gegeben sein.
Daher ist diese Prüfung seit 4 Jahren Geschichte.
10/12
Der Rechner ist unterschlägt für diese Familie ab 2600€ Brutto ihren Anspruch auf KiZ.
Bei 2600€ sind dies ganze 876€ monatlich.
Der Rechner hält Familien, die ihren Anspruch klären wollen, von einer Antragsstellung ab - ist also nicht für, sondern gegen Familien.
11/12
Es wäre besser, der Rechner wäre so gar nicht online.
Ich habe nicht weiter geprüft, denn dieser Fehler ist so massiv, dass ich den Rechner
NICHT empfehlen kann, sondern eine
WARNUNG aussprechen muss.
Bitte lasst die Finger weg vom KiZ-"Rechner" von Kinderzuschlag org
12/12
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Hier der #Faktencheck 1. 3200€ Bürgergeld 2. Berechnung, was verdient werden muss, damit tatsächlich 3200€ in der Haushaltskasse sind. 3. Lohnabstand 200€?
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1. 3200€ Bürgergeld?
Behauptung: 4-köpfige Familie bekommt 3200€ Bürgergeld, dann kommen logischerweise noch 500€ Kindergeld hinzu.
Ich habe diesen Flugzettel von @LibertyRisingHQ bekommen.
In diesem Flyer wird behauptet, dass es besser sei mit #Bürgergeld zu lebe, als Vollzeit für Mindestlohn zu arbeiten.
Hier der #Faktencheck.
1/10
@LibertyRisingHQ Es wird zunächst die Situation eines Bürgergeldempfängers mit Minijob der eines Arbeitnehmers mit Mindestlohn gegenüber gestellt.
Und anschließend noch mit einer potentiellen Familiengründung überschlagen.
Dieser Struktur folge ich im Faktencheck.
2/10
@LibertyRisingHQ Zunächst zum Bürgergeldempfänger:
Bedarf nach Flugzettel:
563€ Regelbedarf
525€ Kaltmiete
57€ Heizkosten
-------
1145€ Bedarf
Der Mindestlohn ist zum 1.1.2024 minimal von 12€/Std auf 12,41€/Std gestiegen. Dadurch hat sich auch die an den Mindestlohn gekoppelte Geringfügigkeitsgrenze auf 538€ erhöht.
Aber Vorsicht:
Für einige führt dies zum Verlust der Krankenversicherung!
1/8
Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze ist in §8 Abs1a SGB IV geregelt.
Sie berechnet sich folgendermaßen:
12,41€ Mindestlohn x 130 / 3 = 537,77€
Dieser Wert wird aufgerundet auf den nächsten vollen Euro.
Es ergeben sich 538€ Geringfügigkeitsgrenze.
Die Bundesregierung will das Haushaltsgesetz mit der Sanktionsregelung ohne Verbändeanhörung durchdrücken.
Der Ausschluss der Zivilgesellschaft ist ein No-Go.
Der Entwurf enthält gegenüber der Vorabfassung, die bei Tacheles zu finden ist, eine klare Verbesserung.
Die 100% Sanktion darf nur kommen, wenn es bereits zuvor eine "normale" Leistungsminderung aufgrund der Ablehnung von Arbeit oder einer grundlosen Kündigung gab.
2/7
Die Sanktion verliert so zumindest einen Teil ihrer Bedrohlichkeit für die große Masse derjenigen, die ihren Pflichten, sich um Arbeit zu bemühen, nachkommen.
Wer also im letzten Jahr keine Sanktion hatte, braucht faktisch keine Angst vor einer 100% Sanktion zu haben.
3/7
Wie kann es sein, dass der alleinverdienende Altenpflegehelfer für 3 Tage mehr Arbeit nur 20€ mehr in der Tasche hat?
Oder 2 Tage weniger Arbeit 0€ Verlust bedeuten?
Grund dafür ist die hohe Anrechnung auf #Bürgergeld.
1/10
Ich möchte dies anhand von Ehepaar Wagner erklären.
Hendrik wohnt mit seiner Frau Maria in Stuttgart. Sie zahlen für ihre 2-Zimmer-Wohnung 600€ Kaltmiete, 97€ Nebenkosten und 103€ Heizung.
Hendrik arbeitet als Altenpflegehelfer in einem Pflegeheim.
2/10
Für das Ehepaar Wagner habe ich folgende Tabelle erstellt.
Abhängig vom Bruttolohn lässt sich ablesen, welche ergänzenden Leistungen Hendrik und Maria zustehen würden und wie sich dies auf ihre Haushaltskasse auswirkt.
Lohnt sich ein höherer Lohn für Familien mit 1 Kind?
800€ mehr Bruttolohn und dann sogar 13€ weniger in der Haushaltskasse? Unglaublich aber wahr!
Da müsste man ja fast sagen: "Chef, bitte keine Lohnerhöhung!"
Grund dafür ist die hohe Anrechnung auf Sozialleistungen.
1/16
Ich möchte die Problematiken der Anrechnung über verschiedene Sozialleistungen hinweg am Beispiel von Fam. Schulze darstellen.
Ehepaar Schulze hat einen Sohn(15). Sie leben in Hamburg und zahlen 775€ Miete + 80€ Nebenkosten + 80€ Heizung. Nur ein Elternteil arbeitet.
2/16
Um die finanzielle Situation dieser Familie mit verschiedenem Einkommen zu erfassen, habe ich diese Tabelle erstellt.
Abhängig vom Bruttolohn lässt sich ablesen, welche den Lohn ergänzenden Sozialleistungen die Familie bekommt und welches Haushaltseinkommen sich ergibt.