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Jul 31 5 tweets 1 min read Read on X
Ihr erinnert euch vielleicht: AfD-Bundesvorstand und Jurist Stephan Brandner hatte mich auf X mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet. Ein Gericht verbot ihm das, doch er löschte nicht alle Tweets. Insgesamt 20.000€ Ordnungsgeld muss er deswegen zahlen. Doch das ist nicht alles.
Denn am Abend der Europawahl twitterte er nochmal, nannte mich wieder so. Das wird nun noch teurer, hat das LG Berlin entschieden: Weitere 30.000€ kommen hinzu, plus die Verfahrenskosten (noch nicht rechtskräftig). Also 50.000€, das ist eine Rekordsumme, sagen meine Anwälte.
Das Gericht begründet die Höhe des Ordnungsgeldes auch. Es schreibt, Brandner habe „zumindest fahrlässig“ gehandelt, indem er die Beleidigung trotz Verbots wiederholte. Es soll „ausreichen“, um ihn „künftig zur Einhaltung gerichtlicher Gebote anzuhalten“.
Zudem läuft ein Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung. Brandner hatte außerdem allen eine „großzügige“ Belohnung versprochen, die mich Faschistin nennen, ohne juristisch belangt zu werden - nachdem ihm die Bezeichnung erstmals untersagt worden war.
Mal schauen, wie der Rechtsstaat das so findet. In der Zwischenzeit hat Brandner übrigens seinen X-Account mit über 73.000 Followern deaktiviert, um sicherzustellen, dass wir (und vielleicht andere?) nicht weitere Verstöße finden. #hatespeech

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