Thüringer Verfassungsgerichtshof erlässt einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituieren-den Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. Septem-ber 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen; einen Teil der anderen An-träge hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof abgelehnt.Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zur Begründung insbesondere ausgeführt:Die Thüringer Verfassung trifft keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen. Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen hat. Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich ge-währleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung fest-zulegen. Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Än-derung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig.Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvor-schläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht. Sie verstößt weder gegen Bestimmungen der Thü-ringer Verfassung noch gegen verfassungsrechtliches Gewohnheitsrecht. Eine Nichtbehandlung des auf die Änderung der Wahlmodalitäten des Land-tagspräsidenten gerichteten Antrags durch den Alterspräsidenten kommt deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht.
Die Antragssteller haben einige Anträge verloren und erhalten auch nur die Hälfte der Kosten.
@cdu_thueringen und @BSWThueringen haben verloren soweit sie beantragt hatten, dass nach ihrem vorgeschlagenen Modus der Landatagspräsident gewählt werden muss. Darüber muss nämlich zunächst der Landtag abstimmen.
Der Alterspräsident hat nicht nur die Geschäftsordnung, sondern die Verfassung verletzt, indem er die Feststellung der Beschlussfähigkeit verweigert hatte.
Zur Rolle des Alterspräsidenten: Der Alterspräsident durfte weder über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheiden noch Anträge des Plenums ablehnen.
Wer entscheidet über die Tagesordnung? Der Alterspräsident oder das Plenum. Natürlich das Plenum.
Sehr umfassend aber sorgfältig wird erläutert, warum das Parlament selbst entscheiden darf, wann es worüber entscheiden will, somit also eine keine Reihenfolge oder frühere GO gebunden ist. Damit war der Antrag von CDU und BSW zulässig.
Dass das Gericht jetzt auch darüber entscheidet, ob der Antrag innerhalb der zulässigen Tagesordnung verfassungsgemäß ist, war streng genommen für den tenorierten Beschluss nicht erforderlich, da auch ein verfassungswidrige Antrag auf die Tagesordnung hätte gesetzt werden können. Es erklärt jedoch, dass der vorgeschlagene Modus verfassungskonform wäre.
Das Gericht geht auch auf die erst 2 Wochen alte Entscheidung des BVerfG ein, wonach keine Fraktion oder Partei einen Anspruch auf bestimmte Wahlergebnisse hat.
Als freundlicher Service gibt das Gericht schonmal die Tagesordnung für morgen früh vor. Im Anbetracht der kurzen Zeit, die das Gericht für den Beschluss hatte, ist die 36seitige Entscheidung hinsichtlich der argumentativen Qualität beeindruckend.
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Um für 700.000 € unterschlagenem Geld fast 4 Jahre Freiheitsstrafe zu erhalten, muss bei der Verteidigung fast alles schief gehen oder man hatte nie die Absicht, Milde zu erreichen. Gerade die unterlassene Anrechnung von 5 Monaten U-Haft ist eine Reaktion auf das Prozessverhalten, was vielleicht noch überprüft werden wird.
Nicht jede Verlängerung des Prozesses durch durch zulässigen aber am Ende abgewiesene Befangenheitsanträge sollte dabei zu einer Verlängerung der Strafe führen.
Wenn jedoch Verteidiger ohne Entschuldigung von Terminen ausbleiben, was den Prozess verlängern, es ist durchaus angebracht, dass die dadurch verursachte Untersuchungshaft nicht angerechnet wird.
Wer #TikTok illegale Inhalte meldet (hier FakeAccount für CryptoScam) bekommt fast immer und automatisch Absagen. Erst auf anwaltliche Abmahnung wird der Plattformbetreiber (manchmal) aktiv. Diese Zermürbungsstrategie können wir auch von anderen Betreibern wie Meta und X, aber TikTok fällt auf, dass systematisch falsche Moderationsentscheidungen getroffen werden.
Während illegale Inhalte stehen bleiben, werden zulässige Inhalte bei massenhaften Meldungen grundlos entfernt und Konten blockiert. Widerspruch ist zwecklos. Das System bevorzugt dabei rechte Inhalte und behindert Aufklärung. So wird mir verboten, den Hashtag #Remigration zu verwenden, um über dessen menschenverachtende Inhalte aufzuklären. Bei der Suche danach erhält jedoch man fast ausschließlich AfD-Accounts - als wäre es eine geschützte Marke.
Auf Abmahnungen antwortet der Mailaccount dach@tiktok.com - das wäre auch der (jetzt nicht mehr geheime) Tipp, um direkt mit TikToks Rechtsabteilung in Kontakt zu treten. Die bloße Löschung illegale Inhalte reicht uns jetzt nicht mehr aus - wir verlangen Unterlassungsverpflichtungen und bringen das vor Gericht. Hat jemand ähnliche Erfahrungen und Nachweise?
Wo ist der radikalste AfD-Landesverband? Ihr tippt vermutlich auf Thüringen oder Sachsen. Falsch. Wenn es um handfeste Beweise in Form von verfassungsfeindlichen Beschlüssen geht, hat Bayern die Ost-Verbände rechts überholt. MdL @SchuberlToni berichtet aus dem Bayerischen Landtag.
Hier das ganze Gespräch:
Das letzte Urteil zur Einstufung in Bayern ist noch aus Juni und berücksichtigt nicht die jüngeren Entwicklungen. Auf der Grundlage ist jetzt auch @SchuberlToni für ein unmittelbares Verbotsverfahren. vgh.bayern.de/mam/gerichte/v…
Mein Highlight des Tages. Im Berliner Abgeordnetenhaus sagten mehrere Teilnehmer der Ausschusssitzung, dass sie den Gedanken überzeugend fanden, dass ein AfD-Verbotsverfahren auch dann nützlich für die Demokratie ist, wenn es lange dauert und nicht zum Verbot führt. 1/
Viele Demokraten haben - traumatisiert vom NPD-Verfahren - Angst vor dem Ausgang und wünschen sich möglichst vorab Sicherheit. Tatsächlich hängt der Ausgang aber nicht von der Stoffsammlung oder der Qualität der heutigen Gutachten ab, sondern alleine vom Verhalten der AfD in den Jahren während der Prüfung durch das BVerfG. Das Urteil stellt auf den letzten Zeitpunkt ab und bis dahin gibt es 3 Szenarien:
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1. Radikale Demokratisierung: Die AfD trennt sich glaubhaft und nachhaltig von allen radikalen Kräften (Lippenbekenntnis reicht nicht), ändert den Namen, distanziert sich von eigenen radikalen Anhängern und räumt jede Rückfälligkeitsgefahr glaubwürdig aus. Sie besteht fort.
2. Radikale Machtübernahme: Auf dem Weg zu 1 zerreißt es die Partei. Radikale Kräfte übernehmen die Führung und bekennen sich damit als verfassungsfeindlich und werden schließlich verboten.
3. Chaos. Partei versinkt im Chaos, Wähler wenden sich ab und AfD fällt aus den Parlamenten. Das BVerfG wartet noch einige Jahre ab und verneint schließlich die Potenzialität, da von der AfD keine Gefahr ausgeht.
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Die Menschen in Borkum möchten den Brauch nicht öffentlich kommentieren, in den Kommentaren hier sieht man, dass Gewalt gegen Frauen zum heimischen Freiheitsanspruch gehört, bei dem sich die Presse raushalten soll. Juristisch stellt sich die Frage, ob die Teilnahme nach § 228 StGB überhaupt gerechtfertigt werden kann. Zweifel +
"Je mehr Potenzialität eine Partei hat, umso weniger extrem müssen die Äußerungen sein, für das Verbot." Diese und andere Erkenntnisse aus der Stellungnahme der 17 Staatsrecht-Profs zum AfD #Verbotsverfahren und etwas über Vorstellungsgespräche.